WEBVTT

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00:00:09.000 --> 00:00:14.000
Sei es durch eine Krankheit, einen Unfall oder am Lebensende:

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00:00:14.000 --> 00:00:16.000
Jeder Mensch kann in die Situation kommen,

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00:00:16.000 --> 00:00:20.000
nicht mehr selbst für sich entscheiden oder handeln zu können.

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00:00:20.000 --> 00:00:25.000
Mit einer Vorsorgevollmacht erlauben Sie einer Person Ihres Vertrauens,

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00:00:25.000 --> 00:00:29.000
Ihre Angelegenheiten stellvertretend für Sie zu regeln, 

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00:00:29.000 --> 00:00:32.000
wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

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00:00:32.000 --> 00:00:34.000
Viele Menschen glauben,

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00:00:34.000 --> 00:00:37.000
dass sie im Falle ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit 

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00:00:37.000 --> 00:00:43.000
automatisch durch ihren Ehepartner oder die eigenen Kinder vertreten werden.

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00:00:43.000 --> 00:00:46.000
Tatsächlich aber prüft in einer solchen Situation

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00:00:46.000 --> 00:00:52.000
das zuständige Betreuungsgericht, ob ein rechtlicher Betreuer zu bestellen ist.

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00:00:52.000 --> 00:00:57.000
Das kann der Ehepartner oder ein Kind sein, aber auch eine fremde Person.

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00:00:57.000 --> 00:01:02.000
Mit einer Vorsorgevollmacht kann man vorab selbst festlegen,

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00:01:02.000 --> 00:01:07.000
wer die eigenen Angelegenheiten im Bedarfsfall regeln darf.

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00:01:07.000 --> 00:01:09.000
Liegt eine solche Vollmacht vor

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00:01:09.000 --> 00:01:12.000
und lassen sich damit alle anfallenden Angelegenheiten regeln,

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00:01:12.000 --> 00:01:16.000
muss kein rechtlicher Betreuer bestellt werden.

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00:01:16.000 --> 00:01:21.000
Angelegenheiten, die ein mit einer entsprechenden Vorsorgevollmacht

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00:01:21.000 --> 00:01:25.000
bevollmächtigter Vertreter regeln kann, betreffen beispielsweise 

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00:01:25.000 --> 00:01:31.000
• die Bestimmung des Aufenthaltsorts, die Kündigung eines Mietvertrags 

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00:01:31.000 --> 00:01:34.000
und die Auflösung des Haushalts,

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00:01:34.000 --> 00:01:37.000
• die Vertretung vor Behörden, Versicherungen,

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00:01:37.000 --> 00:01:41.000
Renten- und Sozialversicherungsträgern sowie Gerichten,

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00:01:41.000 --> 00:01:44.000
• die Verwaltung des Vermögens,

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00:01:44.000 --> 00:01:48.000
• gesundheitliche Entscheidungen wie die Art der Pflege,

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00:01:48.000 --> 00:01:51.000
die Einwilligung oder Ablehnung medizinischer Untersuchungen

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00:01:51.000 --> 00:01:56.000
und Behandlungen sowie die Einsicht in Krankenunterlagen.

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00:01:56.000 --> 00:02:01.000
Eine Vorsorgevollmacht kann man für alle rechtlichen Angelegenheiten erstellen

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00:02:01.000 --> 00:02:04.000
oder auf bestimmte Bereiche beschränken.

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00:02:04.000 --> 00:02:07.000
Selbst wenn sie alle Angelegenheiten umfassen soll,

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00:02:07.000 --> 00:02:12.000
muss man trotzdem jede einzelne genau und konkret bezeichnen.

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00:02:12.000 --> 00:02:16.000
Man vergibt damit sehr weitreichende Befugnisse

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00:02:16.000 --> 00:02:21.000
wie beispielsweise das Recht, auf das eigene Bankkonto zuzugreifen.

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00:02:21.000 --> 00:02:25.000
Deshalb ist die wichtigste Voraussetzung für eine Vorsorgevollmacht

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00:02:25.000 --> 00:02:30.000
uneingeschränktes Vertrauen zu der Person, die einen vertreten soll.

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00:02:30.000 --> 00:02:33.000
Man kann auch mehreren Personen einzeln

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00:02:33.000 --> 00:02:37.000
oder gemeinsam die Vollmacht für bestimmte Bereiche übertragen.

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00:02:38.000 --> 00:02:41.000
Bei gemeinsamer Vollmacht müssen Sie festlegen,

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00:02:41.000 --> 00:02:43.000
ob die genannten Personen Entscheidungen

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00:02:43.000 --> 00:02:47.000
wirklich nur einvernehmlich gemeinsam für Sie treffen dürfen

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00:02:47.000 --> 00:02:50.000
oder auch jeder alleine für sich befugt ist,

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00:02:50.000 --> 00:02:52.000
wirksame Erklärungen abzugeben.

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00:02:52.000 --> 00:02:56.000
Beachten Sie, dass bei gemeinsamer Entscheidungsbefugnis

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00:02:56.000 --> 00:03:00.000
vielleicht doch ein Betreuer durch das Gericht bestellt werden muss,

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00:03:00.000 --> 00:03:04.000
wenn sich Ihre Bevollmächtigten in einer Frage nicht einig werden.

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00:03:05.000 --> 00:03:08.000
Durch eine öffentliche oder notarielle Beglaubigung

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00:03:08.000 --> 00:03:11.000
oder eine notarielle Beurkundung der Vollmacht

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00:03:11.000 --> 00:03:15.000
können später Zweifel an ihrer Wirksamkeit vermieden werden.

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00:03:15.000 --> 00:03:18.000
Es kann zudem sinnvoll sein,

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00:03:18.000 --> 00:03:22.000
die Vorsorgevollmacht durch eine Patientenverfügung zu ergänzen.

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00:03:22.000 --> 00:03:26.000
Um diese Dokumente im Notfall besser auffindbar zu machen,

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00:03:26.000 --> 00:03:30.000
ist es möglich, Informationen zu ihrem Aufbewahrungsort

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00:03:30.000 --> 00:03:34.000
in Arztpraxen auf der elektronischen Gesundheitskarte

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00:03:34.000 --> 00:03:38.000
oder im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

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00:03:38.000 --> 00:03:40.000
speichern zu lassen.

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00:03:41.000 --> 00:03:43.000
Kurz zusammengefasst:

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00:03:43.000 --> 00:03:46.000
Mit einer Vorsorgevollmacht erlauben Sie einer

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00:03:46.000 --> 00:03:49.000
oder mehreren Personen Ihres Vertrauens,

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00:03:49.000 --> 00:03:53.000
Ihre Angelegenheiten stellvertretend für Sie zu regeln,

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00:03:53.000 --> 00:03:56.000
wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

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00:03:56.000 --> 00:04:00.000
Die Vorsorgevollmacht kann sich entweder auf alle Angelegenheiten

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00:04:00.000 --> 00:04:03.000
beziehen oder nur auf einzelne Bereiche.

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00:04:03.000 --> 00:04:05.000
Für beide Versionen gilt:

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00:04:05.000 --> 00:04:08.000
Die Geltungsbereiche der Vorsorgevollmacht

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00:04:08.000 --> 00:04:11.000
sollten möglichst genau festgelegt werden.

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00:04:11.000 --> 00:04:16.000
Wichtigste Voraussetzung für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht ist,

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00:04:16.000 --> 00:04:21.000
dass Sie der bevollmächtigten Person uneingeschränkt vertrauen.