WEBVTT

0
00:00:08.000 --> 00:00:11.000
Wer Pflegeleistungen beanspruchen möchte,

1
00:00:11.000 --> 00:00:15.000
muss dafür einen Antrag bei der Pflegeversicherung stellen.

2
00:00:15.000 --> 00:00:18.000
Diese stimmt dem Antrag nur zu,

3
00:00:18.000 --> 00:00:22.000
wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird.

4
00:00:22.000 --> 00:00:25.000
Als pflegebedürftig gelten Menschen,

5
00:00:25.000 --> 00:00:30.000
• die körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen haben,

6
00:00:30.000 --> 00:00:32.000
durch die sie auf Unterstützung angewiesen sind

7
00:00:32.000 --> 00:00:36.000
• wenn absehbar ist, dass diese Beeinträchtigungen

8
00:00:36.000 --> 00:00:40.000
voraussichtlich für mindestens sechs Monate anhalten

9
00:00:40.000 --> 00:00:43.000
• und in einer bestimmten Schwere vorliegen.

10
00:00:43.000 --> 00:00:47.000
Die Pflegeversicherung beauftragt den Medizinischen Dienst,

11
00:00:47.000 --> 00:00:50.000
die Pflegebedürftigkeit zu prüfen.

12
00:00:50.000 --> 00:00:53.000
Diese sogenannte Pflegebegutachtung

13
00:00:53.000 --> 00:00:57.000
findet in der Regel im Rahmen eines Hausbesuchs statt.

14
00:00:57.000 --> 00:01:01.000
Die Gutachterinnen oder Gutachter vom Medizinischen Dienst

15
00:01:01.000 --> 00:01:06.000
prüfen bei der Pflegebegutachtung wie selbstständig die Person gegebenenfalls

16
00:01:06.000 --> 00:01:11.000
auch trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Alltag zu recht kommt,

17
00:01:11.000 --> 00:01:14.000
und wobei sie pflegerische Unterstützung benötigt.

18
00:01:15.000 --> 00:01:17.000
Sie schauen beispielsweise

19 
00:01:17.000 --> 00:01:20.000
• wie sich die Person durch den Wohnraum bewegen kann.

20
00:01:20.000 --> 00:01:26.000
Ob sie allein Treppen steigen kann oder dafür auf Hilfe angewiesen ist

21
00:01:26.000 --> 00:01:31.000
• wie sich die Person allein zeitlich und örtlichen orientieren kann

22
00:01:31.000 --> 00:01:34.000
• ob die Person Unterstützung benötigt,

23
00:01:34.000 --> 00:01:36.000
weil sie eine psychische Erkrankung hat

24
00:01:36.000 --> 00:01:40.000
oder bestimmte Verhaltensweisen zeigt, wie nächtliche Unruhe

25
00:01:40.000 --> 00:01:45.000
• ob sie sich allein waschen, anziehen und mit Essen versorgen kann.

26
00:01:45.000 --> 00:01:49.000
• wie sie mit Erkrankungen und Therapien zurechtkommt

27
00:01:49.000 --> 00:01:52.000
und beispielsweise Medikamente allein einnehmen kann

28
00:01:52.000 --> 00:01:56.000
• ob sie ihren Tagesablauf bewusst gestalten 

29
00:01:56.000 --> 00:01:59.000
und mit anderen Menschen in Kontakt treten kann.

30
00:02:00.000 --> 00:02:04.000
Wichtig: „Selbstständig“ bedeutet für den Medizinischen Dienst,

31
00:02:04.000 --> 00:02:08.000
dass jemand in der Lage ist, allein eine Handlung auszuführen

32
00:02:08.000 --> 00:02:11.000
oder mit einer Situation umzugehen

33
00:02:11.000 --> 00:02:14.000
– ohne Unterstützung einer anderen Person.

34
00:02:14.000 --> 00:02:19.000
Selbstständig ist also auch, wer dies mit einem Hilfsmittel umsetzen kann.

35
00:02:20.000 --> 00:02:21.000
Ein Beispiel:

36
00:02:21.000 --> 00:02:24.000
Frau Müller hat eine Gehbehinderung.

37
00:02:24.000 --> 00:02:28.000
Mit ihrem Rollator ist sie selbstständig unterwegs

38
00:02:28.000 --> 00:02:30.000
und kann sich allein versorgen.

39
00:02:30.000 --> 00:02:33.000
Daher bekommt sie momentan keinen Pflegegrad.

40
00:02:34.000 --> 00:02:38.000
Anders sähe es aus, wenn ihre Gehbehinderung so stark wäre,

41
00:02:38.000 --> 00:02:42.000
dass sie selbst mit dem Rollator große Teile ihres Alltags

42
00:02:42.000 --> 00:02:46.000
nicht mehr ohne Unterstützung einer anderen Person bewältigen könnte. 

43
00:02:46.000 --> 00:02:50.000
Dann wäre Frau Müller pflegebedürftig und bekäme

44
00:02:50.000 --> 00:02:53.000
– abhängig von gegebenenfalls weiteren Beeinträchtigungen –

45
00:02:53.000 --> 00:02:57.000
einen von 5 Pflegegraden zugesprochen.

46
00:02:57.000 --> 00:03:01.000
Welchen Pflegegrad man erhält, hängt von dem Unterstützungsbedarf ab:

47
00:03:01.000 --> 00:03:04.000
Je mehr Unterstützung eine Person benötigt,

48
00:03:04.000 --> 00:03:07.000
desto höher ist der Pflegegrad.

49
00:03:07.000 --> 00:03:11.000
Je höher die Zahl, desto höher auch die Leistungen.

50
00:03:11.000 --> 00:03:13.000
Leistungen sind beispielsweise

51
00:03:13.000 --> 00:03:17.000
• Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige

52
00:03:17.000 --> 00:03:21.000
• Pflegesachleistungen für die Pflege durch Pflegedienste 

53
00:03:21.000 --> 00:03:25.000
• Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung

54
00:03:25.000 --> 00:03:29.000
• Entlastungsleistungen für Pflegende Angehörige 

55
00:03:29.000 --> 00:03:32.000
• finanzielle Zuschüsse zum Umbau der Wohnung

56
00:03:32.000 --> 00:03:34.000
oder Gründung einer Pflege-WG

57
00:03:34.000 --> 00:03:38.000
• Hilfestellungen wie Beratungsangebote und Schulung

58
00:03:39.000 --> 00:03:42.000
Kurz zusammengefasst:

59
00:03:42.000 --> 00:03:45.000
Menschen bekommen Pflegeleistungen nur auf Antrag

60
00:03:45.000 --> 00:03:49.000
und wenn ihre Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst

61
00:03:49.000 --> 00:03:50.000
festgestellt wurde.

62
00:03:51.000 --> 00:03:54.000
Nicht eine Erkrankung oder Behinderung allein

63
00:03:54.000 --> 00:03:56.000
ist für die Pflegebedürftigkeit entscheidend,

64
00:03:56.000 --> 00:04:01.000
• sondern wie viel pflegerische Unterstützung die Person benötigt,

65
00:04:01.000 --> 00:04:05.000
• dass die Belastungen voraussichtlich mindestens 6 Monate anhalten 

66
00:04:05.000 --> 00:04:08.000
• und in einer bestimmten Schwere vorliegen