ErwachsenenlebenMedizinische Versorgung

Menschen mit Behinderung haben das Recht auf eine medizinische Versorgung ohne Benachteiligungen. Gesetze, Regelungen und spezielle Einrichtungen ohne Barrieren sollen dies sicherstellen. Im Alltag ist es für Betroffene jedoch oft noch herausfordernd, eine passende medizinische Versorgung zu erhalten.

Einen Überblick zum Thema erhalten Sie in unserem Artikel Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderung.

Manche Arztpraxen sind für Menschen mit Behinderung nur schwer zugänglich oder ungenügend ausgerüstet.

Mit unserer Suchfunktion können Sie ärztliche sowie psychotherapeutische Praxen in Ihrer Nähe finden, die für Menschen mit Behinderung zugänglich sind. Sie können dabei auswählen, welche Kriterien der Barrierefreiheit für Sie wichtig sind.

Um dem besonderen Bedarf von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder schwerer Mehrfachbehinderung stärker gerecht zu werden, gibt es sogenannte Medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB).

In einem MZEB arbeitet speziell ausgebildetes Fachpersonal aus unterschiedlichen Bereichen zusammen. Das ermöglicht die Koordination verschiedener Therapien.

Mehr zur Versorgung in einem MZEB erfahren Sie auf der Seite Familienratgeber.de der Aktion Mensch e. V.

Eine Übersicht der MZEB in Deutschland finden Sie auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft für medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderung (BAG MZEB) e.V.

Wenn man sich aufgrund einer Behinderung selbst nicht gut um seine Mundgesundheit kümmern kann, übernimmt die Krankenkasse zusätzliche zahnärztliche Leistungen. Diese können in manchen Fällen auch zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung stattfinden.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Artikel Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderung.

Ein Krankenhausaufenthalt ist für die meisten Menschen eine besondere Belastung. Wenn man eine Behinderung hat, kann das den Krankenhausaufenthalt noch schwieriger machen. Eine gute Vorbereitung kann helfen, die Situation bei planbaren Krankenhausaufenthalten zu entspannen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen mit Behinderung eine Begleitperson ins Krankenhaus mitnehmen. Voraussetzung ist, dass die Begleitung aus medizinischen Gründen notwendig ist oder die behinderungsbedingten Bedarfe dies erfordern.

Weitere Informationen dazu, wie man einen Krankenhausaufenthalt sowie die Entlassung gut vorbereiten kann und wann man eine Begleitperson mitnehmen darf, erhalten Sie im Artikel Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderung.

Auf der Seite Familienratgeber.de der Aktion Mensch e. V. können Sie sich weiter informieren. Dort gibt es verschiedene Artikel rund um das Thema medizinische Versorgung für Menschen mit Behinderung. Die Seite gibt es auch in Leichter Sprache.

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