Als Behinderungen gelten körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigungen, die Menschen an der gleichberechtigten Teilhabe im Alltag und im Beruf hindern können. Solche Beeinträchtigungen sind zum Beispiel:
- bestimmte innere Erkrankungen
- Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit
- eingeschränkte geistige Fähigkeiten
- psychische Erkrankungen
- Einschränkungen der Sinnesfunktionen, etwa des Hörens oder des Sehens
- Lernbeeinträchtigungen
Eine Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen diesen individuellen Beeinträchtigungen und Barrieren in der Umwelt. Um als Behinderung zu gelten, muss die Beeinträchtigung außerdem mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauern.
Von einer Schwerbehinderung spricht man, wenn der sogenannte Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 Prozent beträgt. Der GdB gibt an, wie stark ein Mensch durch seine Behinderung beeinträchtigt ist. Der niedrigste GdB ist 20, der höchste 100. Die Abstufung erfolgt in Zehnerschritten.
Mehr dazu erfahren Sie im Artikel Rechte von Menschen mit Schwerbehinderung.
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