Eine medizinische Rehabilitation (Reha) kann helfen, nach einer Erkrankung wieder fit für den Alltag und den Beruf zu werden. Auch bei einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung kann eine Reha infrage kommen. Bei einer Reha werden Behandlungen aus verschiedenen Bereichen kombiniert.
Eine medizinische Rehabilitation (Reha) kommt infrage, wenn man durch gesundheitliche Probleme oder eine Behinderung so stark eingeschränkt ist, dass man den gewohnten Alltagsaktivitäten nicht nachgehen kann. Man sollte dann mit seiner Ärztin oder seinem Arzt besprechen, ob eine Reha medizinisch notwendig ist.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie in unserem Artikel zur medizinischen Rehabilitation.
Eine medizinische Reha muss beantragt werden. Erfolgt eine Reha direkt nach einem Krankenhausaufenthalt (Anschlussheilbehandlung), dann hilft in der Regel der Sozialdienst des Krankenhauses, den Antrag zu stellen.
In allen anderen Fällen sollte man zunächst ärztlichen Rat einholen und die Möglichkeiten und Ziele einer Reha besprechen. Die Ärztin oder der Arzt erstellt dann gegebenenfalls einen Befundbericht und begründet, warum eine Reha medizinisch notwendig ist. Diesen Befund braucht man für den Antrag. Für den Erfolg des Antrags ist es hilfreich, wenn die Ärztin oder der Arzt Rehabedürftigkeit, -ziele und -prognose möglichst konkret benennt.
Den Antrag schickt man dann an den Kostenträger. Anschließend wird einem mitgeteilt, ob die Reha bewilligt wurde. Im Falle einer Ablehnung kann man innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.
Näheres zum Reha-Antrag erfahren Sie in unserem Artikel zur medizinischen Rehabilitation.
Die Kosten für eine medizinische Rehabilitation (Reha) werden zum Großteil von den Kostenträgern übernommen. Der Kostenträger kann zum Beispiel die Krankenkasse oder die Rentenversicherung sein. Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt von der beruflichen und medizinischen Situation ab.
Bei manchen Kostenträgern müssen sich Erwachsene während der Reha mit einer Zuzahlung von höchstens 10 Euro am Tag an den Kosten beteiligen.
Weitere Informationen zu den Kosten erhalten Sie in unserem Artikel zur medizinischen Rehabilitation.
Patientinnen und Patienten haben das Recht, eine Wunschklinik zu benennen. Im Antrag kann man deshalb auch angeben, ob man in einer bestimmten Einrichtung oder Region behandelt werden möchte. Sofern möglich, werden solche Wünsche von den Kostenträgern berücksichtigt. Die Einrichtung muss allerdings zur Diagnose und zum Ziel der Reha passen. Manchmal ist eine Behandlung in der Wunschklinik nicht möglich, weil die Kostenträger nur mit bestimmten Einrichtungen Versorgungsverträge geschlossen haben.
Im Reha-Einrichtungsverzeichnis der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation können Sie nach geeigneten Einrichtungen suchen.
Weitere Informationen zum sogenannten Wunsch- und Wahlrecht erhalten Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
In der Broschüre Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft können Sie sich über die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung informieren.
Informationen zu weiteren Anlauf- und Beratungsstellen finden Sie in unserem Artikel.
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