Medizinische Rehabilitation (Reha)
Eine medizinische Rehabilitation (Reha) kann helfen, nach einer Erkrankung wieder fit für den Alltag und den Beruf zu werden. Bei einer Reha werden Behandlungen aus verschiedenen Bereichen kombiniert. Auch bei einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung kann eine Reha infrage kommen.
Auf einen Blick
- Ziel einer medizinischen Rehabilitation (Reha) ist, Menschen nach einer Erkrankung die Rückkehr in Alltag und Beruf zu erleichtern.
- Sie kann auch eine etwaige Pflegebedürftigkeit oder Behinderung mildern, vorbeugend wirken oder eine Verschlimmerung verhindern.
- Bei einer Reha kommen verschiedene Therapien aus unterschiedlichen Bereichen zum Einsatz.
- Eine Reha ist ambulant in Wohnortnähe oder stationär in einer Rehaklinik möglich.
- Eine Reha muss beantragt und genehmigt werden. Je nach Grund und Ziel der Reha sind unterschiedliche Stellen dafür zuständig.
- Wird ein Reha-Antrag abgelehnt, bleibt ein Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen.
Was ist eine medizinische Rehabilitation (Reha)?
Manchmal dauert es lange, bis nach einer Erkrankung oder einem Unfall wieder ein normaler Alltag möglich ist. Wenn einzelne ambulante Behandlungen nicht den gewünschten Erfolg bringen, kann eine medizinische Rehabilitation helfen.
Auch bei einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung, die mit starken Einschränkungen verbunden ist, kann eine Reha infrage kommen.
Ziel einer Reha ist,
- eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit oder drohende Behinderung zu verhindern
- nach Erkrankung oder Unfall die Gesundheit dauerhaft wiederherzustellen
- chronisch kranken und behinderten Menschen ein selbstständiges Leben zu ermöglichen
- Patientinnen und Patienten dabei zu unterstützen, mit den Folgen einer Erkrankung oder Behinderung besser zurechtzukommen
- Berufstätige dabei zu unterstützen, wieder fit für den Beruf zu werden.
Alle Maßnahmen, die diese Ziele verfolgen, werden als Rehabilitationsleistungen bezeichnet.
Bei einer Reha werden Patientinnen und Patienten in der Regel drei Wochen in speziellen Reha-Einrichtungen oder -Kliniken behandelt. Behandelt werden sowohl die Symptome als auch die Folgen einer Erkrankung und – falls nötig – die Nebenwirkungen einer Therapie.
Eine Reha setzt sich aus verschiedenen Maßnahmen unterschiedlicher Bereiche zusammen. So kann beispielsweise eine medikamentöse Behandlung mit Physio- und Psychotherapie kombiniert werden. Die einzelnen Bestandteile sind individuell auf die Erkrankung und die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten zugeschnitten.
Welche Formen der Reha gibt es?
Es gibt unterschiedliche Arten der medizinischen Reha:
- Anschlussreha, auch Anschlussheilbehandlung (AHB) genannt: wenn eine medizinische Rehabilitation unmittelbar an einen Krankenhausaufenthalt anschließt
- Indikationsspezifische Reha: eine auf eine bestimmte Erkrankung zugeschnittene Reha, zum Beispiel Krebs, Suchterkrankungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparats
- Geriatrische Reha: wenn die gesundheitliche Gesamtsituation im Alter durch mehrere Erkrankungen beeinträchtigt ist
- Zielgruppenspezifische Reha: für bestimmte Gruppen, zum Beispiel Kinder, Jugendliche, Mütter und Väter, pflegende Angehörige
Außerdem kann eine medizinische Rehabilitation ambulant oder stationär erfolgen: Bei einer stationären Reha werden Patientinnen und Patienten in einer Reha-Einrichtung untergebracht und verpflegt. Bei einer ambulanten Reha sind Patientinnen und Patienten tagsüber in einer Reha-Einrichtung in der Nähe ihres Wohnortes, übernachten aber zu Hause.
Eine besondere Form der ambulanten Reha ist die mobile Reha: Dabei kommt ein interdisziplinäres Team zu den Patientinnen und Patienten nach Hause oder ins Pflegeheim. Die mobile Reha ist für Menschen gedacht, die beispielsweise ständige Unterstützung benötigen oder deren Wohnumfeld speziell auf ihre Behinderung zugeschnitten ist.
Wer hat Anspruch auf eine Reha?
Wer durch gesundheitliche Probleme oder eine Behinderung so stark eingeschränkt ist, dass er oder sie den gewohnten Alltagsaktivitäten nicht nachgehen kann, kann eine Reha beantragen. Dazu sollte man zunächst ärztlichen Rat einholen. Der Arzt oder die Ärztin prüft, ob eine Reha medizinisch notwendig ist.
Damit die zuständigen Stellen eine Rehamaßnahme bewilligen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
- Rehabilitationsbedürftigkeit: Die Leistungsfähigkeit oder Selbstständigkeit kann mit einzelnen Maßnahmen nicht hergestellt werden.
- Rehabilitationsfähigkeit: Die Belastbarkeit reicht aus, um an den notwendigen Rehabehandlungen teilzunehmen.
- Positive Rehabilitationsprognose: Nach ärztlicher Einschätzung ist das Erreichen der Rehaziele möglich.
- Bereitschaft zur Mitwirkung: Versicherte müssen alle notwendigen Unterlagen einreichen, wenn notwendig an einer Begutachtung teilnehmen und den Willen haben, sich aktiv an der Behandlung zu beteiligen.
Außerdem gibt es Bedingungen, die die Kostenträger festgelegt haben. Das sind die verschiedenen Stellen, die für die Kostenübernahme infrage kommen. Ist der Kostenträger zum Beispiel die Rentenversicherung, muss man für eine bestimmte Zeit Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Wer privat krankenversichert ist, muss die medizinische Rehabilitation in der Regel als zusätzliche Leistung absichern. Ob und in welchem Umfang eine Reha durch die private Krankenversicherung übernommen wird, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Was passiert bei einer Reha?
Bei einer medizinischen Reha werden verschiedene Maßnahmen kombiniert, um den psychischen oder körperlichen Gesundheitszustand zu verbessern. Dazu arbeiten Spezialistinnen und Spezialisten aus verschiedenen medizinischen Bereichen zusammen.
Nach der Eingangsuntersuchung und dem Aufnahmegespräch erhalten Patientinnen und Patienten einen auf sie und das Behandlungsziel zugeschnittenen Behandlungsplan. Die Maßnahmen unterscheiden sich je nach Erkrankung und Gesundheitszustand. Häufige Angebote sind:
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Psychotherapie
- Sporttherapie
- Schulungen, Vorträge
- Logopädie
- Ernährungsberatung
Wer Hilfsmittel – beispielsweise eine Prothese oder einen Rollator – benötigt, kann sie sich in der Einrichtung ausleihen und den Umgang damit lernen.
Wichtig zu wissen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen für eine Reha keinen Urlaub nehmen. Sie behalten ihren vollen Urlaubsanspruch.
Eine Reha dauert in der Regel drei Wochen, kann aber auch, falls medizinisch notwendig, verkürzt oder verlängert werden. Am Ende der Reha finden eine Abschlussuntersuchung und ein Abschlussgespräch statt. Die Ärztin oder der Arzt hält die Veränderungen im Vergleich zur Situation vor der Reha in einem Abschlussbericht fest. Falls nötig, bekommen Patientinnen und Patienten Informationen zu Nachsorgemaßnahmen.
Spätestens mit dem Ende der Reha ist es für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Zeit, sich über die Rückkehr ins Arbeitsleben Gedanken zu machen. Wer in den letzten zwölf Monaten mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig war, hat ein Recht darauf, bei der Rückkehr ins Unternehmen vom Arbeitgeber unterstützt zu werden. Dies wird als betriebliches Eingliederungsmanagement bezeichnet. Daneben gibt es die Möglichkeit der stufenweisen Wiedereingliederung: Hierbei steigern Sie ihre tägliche Arbeitszeit nach und nach. Währenddessen erhalten Sie Krankengeld oder Übergangsgeld.
Wie beantrage ich eine medizinische Reha?
Rehabilitationsleistungen müssen beantragt werden. Bei einer Anschlussheilbehandlung stellt das Krankenhaus vorab fest, ob diese erforderlich ist. Der Sozialdienst des Krankenhauses hilft Ihnen, den Antrag zu stellen.
In allen anderen Fällen sollten Sie zunächst ärztlichen Rat einholen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bespricht mit Ihnen die Möglichkeiten und Ziele einer Reha, erstellt einen Befundbericht und begründet, warum eine Reha medizinisch notwendig ist. Dieser Befund ist Bestandteil des Antrages. Für den Erfolg des Antrags ist es hilfreich, wenn die Ärztin oder der Arzt Rehabedürftigkeit, -ziele und -prognose möglichst konkret benennt.
Welche Kostenträger kommen für eine Reha infrage?
Je nachdem, was das Ziel oder der Grund für die medizinische Reha ist, sind unterschiedliche Stellen für die Kostenübernahme zuständig, zum Beispiel Rentenversicherung oder Krankenkasse. Sie werden als Kostenträger bezeichnet. Bei diesen Stellen muss die Reha beantragt werden.
- Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine medizinischen Rehabilitation, wenn die Krankenbehandlungen allein nicht ausreichen, um die Folgen einer Erkrankung zu bewältigen.
- Geht es darum, Berufstätigen eine Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig.
- Bei einem Arbeitsunfall übernimmt meist die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten.
Welcher Kostenträger in Ihrem Fall zuständig ist, können Sie mit dem Reha-Zuständigkeitsnavigator der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) herausfinden.
Für den Antrag bei der Krankenkasse nutzt die Arztpraxis ein bundeseinheitliches Muster. Wollen Sie bei der Rentenversicherung einen Antrag stellen, können Sie dort die Unterlagen anfordern oder ein Onlineformular nutzen.
Alle Infos und Unterlagen zum Online-Antrag finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Wichtig zu wissen: Haben Sie den Antrag an den falschen Kostenträger geschickt, ist das kein Problem. Dieser muss den Antrag an die zuständige Stelle weiterleiten und Sie informieren. Für die Prüfung der Zuständigkeit hat er zwei Wochen Zeit.
Kann ich mir die Rehaklinik aussuchen?
Patientinnen und Patienten haben das Recht, eine Wunschklinik zu benennen. In Ihrem Antrag können Sie deshalb auch angeben, ob Sie in einer bestimmten Einrichtung oder Region behandelt werden möchten. Sofern möglich, sind die Kostenträger dazu angehalten, Patientenwünsche zu berücksichtigen. Die Einrichtung muss allerdings zur Diagnose und zum Ziel der Reha passen. Manchmal ist eine Behandlung in der Wunschklinik nicht möglich, weil die Kostenträger nur mit bestimmten Einrichtungen Versorgungsverträge geschlossen haben.
Wie lange dauert es, bis ich den Rehabescheid bekomme?
Der Kostenträger soll innerhalb von höchstens zwei Monaten den Antrag prüfen und darüber entscheiden. Wenn er die Frist nicht einhalten kann, muss er vor Ablauf der Frist die Gründe dafür schriftlich mitteilen. Tut er das nicht oder reichen die Gründe nicht aus, gilt der Antrag als genehmigt. In dieser Situation sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Meist teilt der Kostenträger seine Entscheidung schriftlich in einem Bescheid mit. Aber auch eine mündliche Entscheidung am Telefon ist möglich. Dann ist es ratsam, direkt einen schriftlichen Bescheid zu verlangen. Wird die Reha bewilligt, enthält der Bescheid Angaben zu Ort, Beginn und Dauer der Maßnahme. Frühestens vier Jahre nach Abschluss einer Reha kann erneut eine Reha beantragt werden. In besonderen Fällen ist dies auch früher möglich.
Was tun, wenn der Reha-Antrag oder die Wunschklinik abgelehnt wird?
Es kann vorkommen, dass die Krankenkasse oder Rentenversicherung den Reha-Antrag ablehnt, obwohl die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die Maßnahme für medizinisch notwendig erachtet. Wird der Reha-Antrag abgelehnt, haben Sie einen Monat lang Zeit, Widerspruch einzulegen.
Der Widerspruch sollte generell schriftlich formuliert und gut begründet werden. Meist ist es einfacher, die eigenen Argumente darzulegen, wenn man die Gründe für die Ablehnung kennt. Wird in dem Bescheid keine oder nur eine sehr allgemeine Begründung für die Ablehnung genannt, können Sie genauere Erläuterungen verlangen und Akteneinsicht beantragen.
Damit Sie später einen Nachweis haben, empfiehlt es sich, den Widerspruch als Einwurfeinschreiben zu verschicken. Sie können auch bei der Geschäftsstelle der Versicherung einen Termin vereinbaren und dort persönlich den Widerspruch diktieren und unterschreiben. Außerdem kann es hilfreich sein, sich für den Widerspruch ärztliche Unterstützung zu holen, etwa in Form eins Kurz-Attests.
Auch wenn die gewünschte Rehaklinik abgelehnt und eine andere genannt wird, müssen sich Patientinnen und Patienten damit nicht abfinden. In der Begründung zum Widerspruch sollte dargelegt werden, warum die Wunschklinik medizinisch geeignet und für ihre Diagnose die bestmögliche Wahl ist.
Passt der Zeitpunkt nicht, kann in vielen Fällen ein anderer Beginn mit dem Kostenträger und der Rehaklinik vereinbart werden, ohne dass ein Widerspruch nötig ist.
Welche Kosten und Zuzahlungen fallen bei einer Reha an?
Die Kosten für die medizinische Betreuung sowie Unterkunft und Verpflegung bei stationären Aufenthalten werden von den Kostenträgern übernommen. Auch die Reisekosten werden bezahlt. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass es sich um die kostengünstigste Variante der An- und Abreise handelt. In Ausnahmefällen gibt es auch eine Erstattung für die Nutzung des eigenen Autos.
Bei manchen Kostenträgern müssen Versicherte eine Zuzahlung leisten. Bei der Krankenversicherung und der Rentenversicherung beträgt sie höchstens 10 Euro pro Kalendertag.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Bei einer Anschlussrehabilitation muss nur für höchstens 28 Tage eine Zuzahlung geleistet werden, wobei der Zeitraum der Krankenhausbehandlung mitgerechnet wird. Übernimmt die Rentenversicherung die Kosten der Reha, ist die Zuzahlung nur fällig, solange eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht. Ist der Kostenträger eine Unfallversicherung, entfällt die Zuzahlung generell.
Wichtig zu wissen: Überschreiten Ihre Zuzahlungen für Krankenkassenleistungen einen bestimmten Anteil Ihres Einkommens, können Sie sich bei der Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Auch bei der Rentenversicherung ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wie erhalte ich finanzielle Unterstützung während einer Reha?
Sind Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, wird der Lohn wie im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen vom Arbeitgeber weiterbezahlt. Ist dieser Anspruch ausgeschöpft, zahlen die Kostenträger entweder Krankengeld, Verletztengeld (bei einem Arbeitsunfall) oder Übergangsgeld (wenn die Rentenversicherung die Reha bezahlt). Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Krankengeld oder Übergangsgeld erhalten.
Was zu beachten ist, wenn Sie während einer Reha Übergangsgeld beziehen wollen, hat die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite zusammengestellt.
Wo finde ich Rat und weitere Informationen?
Hilfe bei der Antragstellung oder der Formulierung eines Widerspruchs bekommen Sie bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) oder den Verbraucherzentralen.
Auch die Sozialverbände bieten ihren Mitgliedern Beratung zum Thema Reha an. Die Internetadressen der Sozialverbände finden Sie in der REHADAT-Datenbank, einem Angebot des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) kann Ihnen ebenfalls beratend zur Seite stehen.
Wenn Sie auf der Suche nach einer Rehaklinik sind, können Sie das trägerübergreifende Reha-Einrichtungsverzeichnis der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) nutzen.
Mitgliedseinrichtungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinisch-beruflichen Rehabilitationseinrichtungen sind über eine Karte auf der Website der Organisation zu finden.
Wie Sie sich von Zuzahlungen befreien lassen können, wenn die Reha von der Rentenversicherung bezahlt wird, erfahren Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
- Becker U, Kingreen T. SGB V. Gesetzliche Krankenversicherung. Kommentar. 8. Auflage. C.H. Beck Verlag: München 2022.
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Rehabilitation. Aufgerufen am 22.08.2022.
- Deutsche Rentenversicherung. Allgemeine medizinische Reha. Aufgerufen am 22.08.2022.
- Deutsche Rentenversicherung. Zuzahlungen zur Rehabilitation. Aufgerufen am 22.08.2022.
- GKV-Spitzenverband. Informationen zur medizinischen Rehabilitation. Aufgerufen am 22.08.2022.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Medizinische Rehabilitation. Hinweise zur Verordnung für Ärzte und Psychotherapeuten.
In Zusammenarbeit mit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD).
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