JugendWann werden die Kosten übernommen?

Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten bezahlt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel die Kosten des Medikaments. Für Kinder und Jugendliche fällt keine Zuzahlung an.

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden für Jugendliche in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Eine Ausnahme gilt für Jugendliche bis 18 Jahre mit Entwicklungsstörungen: In diesen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente, wenn diese ärztlich verordnet werden.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme und Zuzahlung bei Arzneimitteln finden sich im entsprechenden Artikel.

Bei Fragen zu Zuzahlungen und zur Kostenübernahme von Arzneimitteln berät das Team der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

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