Manchmal ist es hilfreich, dass ein Elternteil oder eine andere vertraute Person während des Krankenhaus-Aufenthalts mit aufgenommen wird. Krankenkassen übernehmen die Kosten dafür jedoch nur, wenn eine Begleitperson medizinisch notwendig ist. Das kann etwa der Fall sein bei Jugendlichen mit einer Behinderung. Die Ärztin oder der Arzt im Krankenhaus muss die medizinische Notwendigkeit schriftlich bescheinigen.
Tipp: Bei Jugendlichen mit Behinderung kann ein begleitender Elternteil unter bestimmten Voraussetzungen Kinderkrankengeld als Ausgleich für den Verdienstausfall bei der Krankenkasse beantragen.
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