Bei einer geplanten Behandlung kann man sich das Krankenhaus selbst aussuchen. Man sollte sich jedoch vorab informieren, ob das Krankenhaus eine Kinder- und Jugendklinik oder Kinder- und Jugendabteilung hat. Ist man gesetzlich versichert, muss das Krankenhaus außerdem für die Behandlung gesetzlich Versicherter zugelassen sein. Bei nicht zugelassenen Privatkliniken kommen die Krankenkassen in der Regel nicht für die Kosten auf, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall.
Bei der Entscheidung für ein Krankenhaus spielen verschiedene Kriterien eine Rolle. Dazu gehören unter anderem persönliche Kriterien, wie die Nähe zum Wohnort, und ob die Klinik ausreichend Erfahrung in der Behandlung einer bestimmten Erkrankung hat.
Über die Seite der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. kann man nach Kinderkliniken beziehungsweise Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin in Krankenhäusern in der Nähe suchen.
Weitere Informationen finden sich im Artikel Krankenhäuser – Wissenswertes zu ihren Aufgaben, Unterschieden und zur Krankenhaussuche.
Informationen über die Krankenhäuser sind in den Qualitätsberichten zu finden, die jedes Krankenhaus jährlich veröffentlichen muss. Diese Berichte enthalten unter anderem Informationen über:
- die Bettenzahl
- die Barrierefreiheit
- die Fachabteilungen
- die angebotenen Leistungen
- die Qualität der angebotenen Leistungen
Die Qualitätsberichte sind abrufbar auf der Internetseite des entsprechenden Krankenhauses oder in einer Referenzdatenbank des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Auch der Bundes-Klinik-Atlas hilft bei der objektiven Beurteilung von stationären Behandlungen in Krankenhäusern, indem er Abrechnungsdaten und Qualitätsinformationen leicht verständlich und barrierefrei zugänglich macht. Dadurch lassen sich Krankenhäuser miteinander vergleichen.
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