Wenn bei einem Kind spezielle Erkrankungen oder Auffälligkeiten vorliegen, können neben der Kinderärztin oder dem Kinderarzt weitere spezialisierte Fachgebiete hinzugezogen werden - am besten in enger Abstimmung mit der kinderärztlichen Praxis.
Einige Kinderärztinnen und Kinderärzte haben sich auf bestimmte Erkrankungen spezialisiert.
Die Webseite der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) bietet einen Überblick über verschiedene Schwerpunkte innerhalb Kinderheilkunde. Dort finden Eltern auch Informationen zu typischen Erkrankungen, die in den jeweiligen Spezialgebieten behandelt werden, sowie hilfreiche Hinweise zur Arztsuche.
Mitunter sind außerdem andere Fachärztinnen und Fachärzte an der Behandlung von Kindern beteiligt.
Für den Besuch bei bestimmten Fachärzten brauchen gesetzlich Versicherte eine Überweisung. Diese stellt in der Regel die behandelnde Kinderärztin oder der Kinderarzt aus. Im Zweifel sollten sich Eltern vorab in der Praxis erkundigen, ob es sinnvoll ist, weitere Ärztinnen oder Ärzte hinzuzuziehen und ob eine Überweisung nötig ist.
In bestimmten Fachgebieten bieten Ärztinnen und Ärzte außerdem offene Sprechstunden für dringliche Beschwerden an. Für diese ist kein Termin nötig.
In dringlichen Fällen kann die Kinderärztin oder der Kinderarzt auf der Überweisung einen sogenannten Dringlichkeitscode vermerken (auch Vermittlungs- oder Überweisungscode genannt). Damit können Eltern sich einen Termin über die regionalen Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln lassen:
Termine können entweder bei den Terminservicestellen über die Rufnummer 116 117 oder online über den E-Terminservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vereinbart werden.
Tipp: Mit unserer Arztsuche können Sie nach Fachärztinnen und Fachärzten in Ihrer Nähe suchen.
Ausführliche Informationen zu Überweisungen und Terminvergabe finden Sie im entsprechenden Artikel.
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