Wenn ein Kind krank ist und zu Hause betreut werden muss, haben Eltern in der Regel Anspruch auf Kinderkrankengeld. Dieses wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, wenn ein Elternteil "Kind krank" ist, also wegen der Betreuung des Kindes nicht zur Arbeit gehen kann.
Für die Beantragung von Kinderkrankengeld bei der gesetzlichen Krankenkasse gelten folgende Voraussetzungen:
- Das Kind ist unter 12 Jahre alt (oder behindert und auf Hilfe angewiesen).
- Ein ärztliches Attest bestätigt, dass das Kind krank ist und Betreuung braucht.
- Niemand anderes im Haushalt kann die Betreuung übernehmen.
- Der Elternteil ist gesetzlich krankenversichert und erhält keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.
Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld und zur Freistellung von der Arbeit finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
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