KindheitWann werden die Kosten übernommen?

Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten bezahlt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel die Kosten des Medikaments. Für Kinder und Jugendliche fällt keine Zuzahlung an.

Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gilt: Für Kinder unter 12 Jahren und in bestimmten Fällen auch für Jugendliche bis 18 Jahre übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn die Arzneimittel ärztlich verordnet werden.

Weitere Informationen zur Kostenübernahme und Zuzahlung bei Arzneimitteln finden Sie in unserem Artikel.

Bei Fragen zu Zuzahlungen und zur Kostenübernahme von Arzneimitteln berät Sie das Team der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

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