Elterliche Nähe gibt Kindern Sicherheit und unterstützt sie beim Gesundwerden. Viele Kinderkliniken ermöglichen deshalb das sogenannte Rooming-in: Ein Elternteil kann beim Kind im Zimmer übernachten oder in der Nähe untergebracht werden.
Bei allen Kindern unter 9 Jahren übernehmen die Krankenkassen die Kosten, wenn ein Elternteil oder eine andere Begleitperson mit ins Krankenhaus aufgenommen wird. Dafür braucht man keine ärztliche Bescheinigung.
Auch in anderen Fällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Begleitperson, wenn diese medizinisch notwendig ist. Das kann etwa der Fall sein bei Kindern oder Jugendlichen mit einer Behinderung. Die Ärztin oder der Arzt im Krankenhaus muss die medizinische Notwendigkeit dann schriftlich bescheinigen.
Tipp: Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Begleitperson auch ohne Bescheinigung bis zum 12. Geburtstag. Es kann daher sinnvoll sein, sich vorab bei der Krankenkasse zu erkundigen.
Bei Kindern unter 12 Jahren oder wenn die Mitaufnahme aus medizinischen Gründen notwendig ist, kann der begleitende Elternteil gegebenenfalls Kinderkrankengeld beantragen.
Ausführliche Informationen zum Kinderkrankengeld finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
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