Werden Kinder im Krankenhaus behandelt, haben sie Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Leistungen. Die Kosten dafür trägt die gesetzliche Krankenversicherung. Bei privat versicherten Kindern hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen Tarif ab.
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre fällt keine Zuzahlung an.
Die Kosten für alle medizinisch notwendigen Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt.
Wahlleistungen sind hingegen Extras, die nicht in den allgemeinen Krankenhausleistungen enthalten sind und für die keine medizinische Notwendigkeit besteht: Dazu zählen zum Beispiel ein Einzelzimmer, besondere Essenswünsche oder die Behandlung durch die Chefärztinnen oder Chefärzte des Krankenhauses.
Die Kosten für Wahlleistungen müssen gesetzlich Versicherte selbst tragen, sofern sie keine private Zusatzversicherung dafür abgeschlossen haben. Bei Privatversicherten sind Wahlleistungen in vielen Fällen durch den gewählten Tarif abgedeckt.
Gut zu wissen: Wenn es medizinische Gründe für die Unterbringung in einem Einzelzimmer, besonderes Essen oder eine chefärztliche Behandlung gibt, darf das Krankenhaus diese nicht gesondert als Wahlleistungen in Rechnung stellen.
Mehr zum Thema erfahren Sie im Artikel Leistungen und Wahlleistungen im Krankenhaus.
Beratung zu Wahlleistungen bekommen Sie bei der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).
Stand: