Zu den Heilmitteln gehören unter anderem Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie. In besonderen Fällen wird Kindern auch eine Ernährungstherapie oder eine podologische Behandlung (medizinische Fußpflege und -behandlung) verordnet.
Heilmittel-Behandlungen werden nicht von Ärztinnen und Ärzten, sondern von dafür ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten durchgeführt.
Heilmittel müssen medizinisch notwendig sein und ärztlich verordnet werden, damit die Krankenkassen für die Behandlungen aufkommen. Für Kinder und Jugendliche fallen dann keine Zuzahlungen an.
Gut zu wissen: Kinder können manchmal auch im Rahmen einer sogenannten Frühförderung Physiotherapie, Logopädie beziehungsweise Ergotherapie erhalten. Eine Frühförderung kommt etwa bei Kindern mit Entwicklungsstörungen infrage. Um eine Frühförderung einzuleiten, ist in der Regel die kinderärztliche Praxis die erste Anlaufstelle.
Weitere Informationen zum Thema Frühförderung finden Sie auf der Webseite der Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung – Bundesvereinigung e. V. (VIFF). Dort können Sie auch nach Frühförderstellen in Ihrer Nähe suchen.
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