Kinder haben Anspruch auf mehrere Früherkennungs-Untersuchungen (U-Untersuchungen). Ziel ist, mögliche Erkrankungen und Auffälligkeiten in der Entwicklung frühzeitig zu erkennen. Behandlungen und gezielte Förderung können dann frühzeitig in die Wege geleitet werden.
Bei den U- und J-Untersuchungen untersucht die Ärztin oder der Arzt den allgemeinen Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung des Kindes.
Für alle Gesundheitsuntersuchungen sind genaue Zeiträume vorgegeben, in denen sie stattfinden sollten. Es ist wichtig, die vorgegebenen Zeiträume für die Untersuchungen einzuhalten. Denn manche Auffälligkeiten in der Entwicklung und auch manche Erkrankungen lassen sich nur in bestimmten Lebensabschnitten optimal behandeln.
Näheres zu den Zeiträumen und Inhalten der einzelnen Untersuchungen erfahren Sie in unserem Artikel.
Mit dem Terminrechner des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit können Sie die verschiedenen Termine für die U-Untersuchungen Ihres Kindes berechnen.
Der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzt*innen bietet außerdem einen Termin-Erinnerungsservice.
Die Ärztin oder der Arzt hält die Ergebnisse jeder U-Untersuchung im Kinderuntersuchungsheft fest, auch „Gelbes Heft“ oder „U-Heft“ genannt. Eltern erhalten es kurz nach der Geburt des Kindes.
Im Gelben Heft finden Eltern außerdem Informationen zu den Inhalten der einzelnen U-Untersuchungen. Das Gelbe Heft kann auch in der elektronischen Patientenakte (ePA) abgespeichert werden.
Antworten auf häufige Fragen zum Gelben Heft finden Sie auf kindergesundheit-info.de.
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit bietet auf dem Portal kindergesundheit-info.de umfangreiche Informationen zu den einzelnen U-Untersuchungen sowie Informationen zur kindlichen Entwicklung.
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