Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf mehrere Früherkennungsuntersuchungen, auch U- und J-Untersuchungen genannt. Ziel ist, mögliche Erkrankungen und Auffälligkeiten in der Entwicklung frühzeitig zu erkennen und behandeln zu können.
Auf einen Blick
- Bei den Gesundheitsuntersuchungen überprüft die Ärztin oder der Arzt den allgemeinen Gesundheitszustand und die altersgerechte Entwicklung des Kindes.
- Es ist wichtig, die vorgegebenen Zeiträume für die Untersuchungen einzuhalten, um eventuelle Auffälligkeiten in der Entwicklung und Erkrankungen frühzeitig zu erkennen.
- Die Ergebnisse der U-Untersuchungen werden im (elektronischen) Kinderuntersuchungsheft dokumentiert.
- Die Früherkennungsuntersuchungen sind zwar in den meisten Bundesländern nicht verpflichtend, müssen aber gemeldet werden.
- Um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie Karies zu erkennen, sind auch zahnärztliche Untersuchungen vorgesehen.
Was passiert bei den Gesundheitsuntersuchungen?
Bei den U- und J-Untersuchungen untersucht die Ärztin oder der Arzt den allgemeinen Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung des Kindes. Auch auf Anzeichen von Vernachlässigung und Misshandlung wird geachtet.
So ist es möglich, Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen zu erkennen. Behandlungen und gezielte Förderung können dann frühzeitig in die Wege geleitet werden.
Bei den Terminen untersucht die Ärztin oder der Arzt unter anderem, ob
- sich der Körper altersgerecht entwickelt
- chronische Erkrankungen vorliegen
- es Anzeichen für Seh- oder Hörstörungen gibt
- die geistige Entwicklung, die Sprachentwicklung sowie die sozialen und emotionalen Fähigkeiten des Kindes altersgemäß sind
- die Beziehung zwischen Kind und Eltern Auffälligkeiten zeigt
- sich Auffälligkeiten aus vorherigen Untersuchungen gebessert haben
- besondere individuelle Belastungen oder erhöhte gesundheitliche Risiken vorliegen
- bei Jugendlichen Auffälligkeiten in der gesundheitlichen oder schulischen Entwicklung oder gesundheitsgefährdendes Verhalten vorliegen, zum Beispiel Rauchen, Alkohol- oder Drogenkonsum
Außerdem informieren sie über Präventionsmaßnahmen und weitergehende Hilfsangebote.
Wenn sich Auffälligkeiten zeigen, berät die Ärztin oder der Arzt, wie man weiter vorgehen kann. Sollte es nötig sein, überweisen sie an Facharztpraxen zur weiteren Diagnostik und Therapie. Sie beraten zudem zu Impfungen und überprüfen, ob alle empfohlenen Impfungen durchgeführt wurden.
Eltern oder andere Betreuungspersonen können die Untersuchungstermine nutzen, um Fragen zur Entwicklung des Kindes zu stellen und Schwierigkeiten anzusprechen – beispielsweise beim Medienkonsum, bei der Ernährung oder Erziehung. Die Ärztin oder der Arzt vermittelt gegebenenfalls den Kontakt zu Beratungsstellen.
Warum ist es wichtig, bestimmte Zeiträume einzuhalten?
Für alle Gesundheitsuntersuchungen sind genaue Zeiträume vorgegeben, in denen sie stattfinden sollten. Das hat einen Grund: Von der Geburt bis ins Jugendalter durchläuft jedes Kind eine Vielzahl von Entwicklungsschritten. Beispielsweise machen Kinder im Kita- und Vorschulalter wichtige Entwicklungen beim Sprechen, in der Motorik und im Umgang mit Gleichaltrigen durch. Manche Auffälligkeiten in der Entwicklung und auch manche Erkrankungen lassen sich nur innerhalb einer bestimmten Lebensspanne optimal behandeln.
Für Frühgeborene sollten die Eltern die üblichen Untersuchungszeiträume ebenfalls wahrnehmen. Gerechnet werden die Termine ab der tatsächlichen Geburt. Die Kinderärztin oder der Kinderarzt berücksichtigt jedoch etwaige Unterschiede in der Entwicklung.
Die Krankenkassen tragen die Kosten für das Neugeborenen-Screening und die 11 gesetzlich festgelegten U- und J-Gesundheitsuntersuchungen, wenn diese in den vorgegebenen Zeitspannen durchgeführt werden. Manche Krankenkassen bieten darüber hinaus zusätzliche U- und J-Untersuchungen als freiwillige Leistung an (U10, U11 und J2). Erkundigen Sie sich dazu vorab bei Ihrer Krankenkasse. Diese Untersuchungen werden nicht im gelben U-Heft, sondern gesondert dokumentiert.
Zeiträume und Schwerpunkte der Früherkennungsuntersuchungen
U1: unmittelbar nach der Geburt
Die Ärztin oder der Arzt kontrolliert lebenswichtige Funktionen wie zum Beispiel die Atmung und das Herz-Kreislauf-System. Dazu werden unter anderem Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Herzschlag und Reflexe untersucht.
Außerdem untersucht die Ärztin oder der Arzt, ob Herzfehler, hormon- und Stoffwechselerkrankungen, Fehlbildungen oder Hörstörungen vorliegen. Um gefährliche Blutungen zu verhindern, wird Vitamin K gegeben.
Zwischen U1 und U2 wird der Sauerstoffgehalt im Blut mit einem Sensor untersucht, um bestimmte Herzfehler auszuschließen.
Des Weiteren wird das sogenannte „Neugeborenen-Screening“ durchgeführt. Die Teilnahme an beiden Untersuchungen ist freiwillig und kostenlos.
U2: 3. bis 10. Lebenstag
Es findet eine sorgfältige körperliche Untersuchung statt: Gewicht und Körpergröße werden gemessen sowie Haut, Organe, Sinnesorgane, Kopf, Skelettsystem und Reflexe untersucht. Dabei achtet die Ärztin oder der Arzt besonders auf Fehlbildungen und Geburtsfolgen. Das Kind bekommt noch einmal Vitamin K. Mit den Eltern wird besprochen, warum eine Versorgung mit Fluorid und Vitamin D für Zähne und Knochen wichtig ist.
U3: 4. bis 5. Lebenswoche
Bei der U3 bespricht die Ärztin oder der Arzt, wie es der Familie mit dem Neugeborenen geht: Wird das Kind gestillt und braucht die Mutter dabei Unterstützung, etwa durch eine Stillberatung? Trinkt das Kind ausreichend? Ist die Verdauung normal? Wie viel schläft es? Schreit es viel? Und gibt es bei der Mutter Anzeichen einer Wochenbettdepression? Außerdem überprüft die Ärztin oder der Arzt die altersgemäße Entwicklung des Gewichts, der Motorik, der Reflexe und der Reaktionen sowie die Organe und Hüftgelenke. Die Hüftgelenke des Babys werden zusätzlich per Ultraschall untersucht, um eventuelle Fehlstellungen rechtzeitig behandeln zu können. Zum letzten Mal bekommt der Säugling Vitamin-K-Tropfen. Die Eltern erhalten Informationen zu den empfohlenen Impfungen.
U4: 3. bis 4. Lebensmonat
Auch bei dieser Untersuchung stehen mögliche Auffälligkeiten beim Schlafen, Stillen, Trinken, bei der Verdauung oder im sonstigen Verhalten des Babys im Mittelpunkt. Die Ärztin oder der Arzt überprüft zudem, ob sich der Körper altersgerecht entwickelt. Außerdem überprüft sie oder er die Motorik und das Nervensystem des Kindes.
U5: 6. bis 7. Lebensmonat
Das Kind wird erneut körperlich untersucht. Bei Jungen wird besonders auf einen Hodenhochstand geachtet. Die Ärztin oder der Arzt berät die Eltern zum langsamen Übergang von Muttermilch oder Flaschennahrung auf feste Kost. Außerdem wird der Wechsel von Fluoridtabletten zu fluoridierter Zahnpasta besprochen. Weitere Themen sind Sonnen- und Impfschutz.
U6: 10. bis 12. Lebensmonat
Die Ärztin oder der Arzt schaut bei der Untersuchung insbesondere, wie beweglich das Kind ist und wie es seinen Körper beherrscht. Um Sehstörungen zu erkennen, gibt es eine Untersuchung der Augen. Außerdem werden zum ersten Mal auch Sprache und Interaktion kontrolliert. Der anstehende Übergang von der Ernährung mit Milch und Brei zur Familienkost am Tisch wird besprochen. Die Ärztin oder der Arzt berät zu den empfohlenen Schutzimpfungen und zur Förderung der Sprachentwicklung. Weitere Themen sind die Mundhygiene, die Kariesprophylaxe mit Fluorid und die Einnahme von Vitamin D zur Vorbeugung von Knochenerkrankungen. Die Einnahme von Vitamin kann nach dem ersten Lebensjahr beendet werden.
U7: 21. bis 24. Lebensmonat
Bei dieser Untersuchung wird besonders auf das freie Laufen und beginnende Treppensteigen, die Feinmotorik, die Sprache und das Interesse an anderen Kindern geachtet. Hat das Kind noch nicht alle empfohlenen Impfungen bekommen, können diese nachgeholt werden. Ob Sehstörungen vorliegen, überprüft die Ärztin oder der Arzt zu diesem Zeitpunkt ebenfalls.
U7a: 34. bis 36. Lebensmonat
In diesem Alter wird die Sehschärfe der Augen bestimmt und das räumliche Sehen getestet. Weitere Schwerpunkte der Untersuchung sind Koordination und Gleichgewicht, die durch Hüpfen und Treppensteigen getestet werden. Geachtet wird auch auf die Feinmotorik und das Sozialverhalten des Kindes. Ab diesem Zeitpunkt berät die Ärztin oder der Arzt zum Thema Medienkonsum. Geprüft wird zudem erneut, ob die sprachliche Entwicklung altersgemäß ist.
U8: 46. bis 48. Lebensmonat
Um seltene, im Laufe der Entwicklung auftretende Hörstörungen zu erkennen, wird ein Hörtest gemacht. Erneut werden Sehschärfe und räumliches Sehen geprüft. Die Ärztin oder der Arzt überprüft die Sprachentwicklung, die Koordination und Beweglichkeit sowie den Zahnstatus. Noch einmal werden die Eltern zur Sprachförderung, zum Medienkonsum, zur Ernährung und zu ausreichender Bewegung beraten.
U9: 60. bis 64. Lebensmonat
Die Ärztin oder der Arzt überprüft Motorik und Sprachentwicklung sowie das Sehvermögen, um eventuelle Erkrankungen und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt gezielt behandeln zu können. Erstmals wird auch das Farbsehen geprüft. Der Urin wird auf chronische Nierenerkrankungen untersucht.
Für die U1 bis U9 gibt es einen Terminrechner auf kindergesundheit-info.de, einem Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
J1: 12 bis 13 Jahre
Schwerpunkte dieser Untersuchung sind die Früherkennung von seelischen und sozialen Risikofaktoren, beispielsweise Schulproblemen, Rauchen oder Alkoholkonsum. Die Ärztin oder der Arzt berät die Jugendlichen auch zu gesundheitlichen Fragen, beispielsweise zu Sexualität und Verhütung, Gewichtsproblemen oder Essstörungen und kann erste Ansprechperson bei besonderen persönlichen Belastungen oder psychischen Problemen sein.
Die Ärztin oder der Arzt misst den Blutdruck und achtet bei der körperlichen Untersuchung besonders auf Pubertätsentwicklung und Körperhaltung sowie auf Erkrankungen der Schilddrüse und der Hüftgelenke.
Interessant zu wissen: Informationen zu den Schwerpunkten der Untersuchungen U1 bis U9 finden Sie auch im Kinderuntersuchungsheft (Gelbes Heft).
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen außerhalb des gesetzlichen Untersuchungsprogramms
Die zusätzlichen Untersuchungen U10, U11 und J2 werden nicht von allen Krankenkassen erstattet. Viele bieten ihren Versicherten diese Untersuchungen jedoch als zusätzliche Leistung an.
U10: 7 bis 8 Jahre
Geprüft wird die körperliche, seelische und schulische Entwicklung. Auch das Hör- und Sehvermögen wird noch einmal getestet. Die Ärztin oder der Arzt fragt außerdem nach dem Medienkonsum und ob das Kind sich ausreichend bewegt.
U11: 9 bis 10 Jahre
In dieser Untersuchung überprüft die Ärztin oder der Arzt, ob es Probleme in der Schule oder im sozialen Umfeld gibt. Zudem erfragt sie oder er, ob ein problematischer Umgang mit Medien oder Suchtmitteln vorliegt. Darüber hinaus beinhaltet die U11 eine Beratung zu Bewegungs- und Sportförderung sowie gesundheitsbewusstem Verhalten. Außerdem wird auf die beginnende Pubertätsentwicklung und mögliche Pubertätsprobleme geachtet.
J2: 16 bis 17 Jahre
Zum Abschluss der Pubertät wird noch einmal die körperliche, seelische und soziale Entwicklung überprüft. Probleme in der schulischen oder beruflichen Entwicklung und gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen sollen erkannt werden, um noch vor dem Erwachsenwerden eingreifen zu können. Außerdem untersucht die Ärztin oder der Arzt, ob eine Seh- oder Hörstörung vorliegt.
Zudem können die Jugendlichen mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt über ihre Berufswahl sowie eventuelle Probleme mit Freunden, der Familie oder der eigenen Sexualität sprechen. Die Untersuchung kann mit oder ohne Begleitung der Eltern stattfinden.
Was ist das Neugeborenen-Screening?
Das Neugeborenen-Screening findet 36 bis 72 Stunden nach der Geburt statt, manchmal zusammen mit der U2. Dafür werden wenige Blutstropfen aus der Vene oder Ferse des Neugeborenen entnommen und zur Untersuchung in ein Speziallabor geschickt.
Das Screening dient dazu, eine Vielzahl angeborener Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und frühzeitig behandeln zu können. Die meisten der untersuchten Erkrankungen sind zwar nicht heilbar. Sie lassen sich aber oftmals gut behandeln, sodass die Auswirkungen vermindert oder sogar vermieden werden können.
Wichtig zu wissen: Ob Eltern das Blut ihres neu geborenen Kindes untersuchen lassen möchten, können sie frei entscheiden. Die Kosten tragen die Krankenkassen.
Weitere Informationen zum Neugeborenen-Screening sowie zu den verschiedenen Erkrankungen, die mithilfe des Screenings erkannt werden können, finden Sie in einer Online-Broschüre des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Gibt es Vorsorgetermine für die Zähne?
Eltern können für ihre Kinder schon ab dem Alter von 6 Monaten eine zahnärztliche Vorsorge in Anspruch nehmen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten wie Karies frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Zusätzlich kontrolliert die Kinderärztin oder der Kinderarzt im Rahmen der U-Untersuchungen dreimal die Zähne und berät die Eltern zur Zahngesundheit.
Bis zum 6. Lebensjahr sind dann drei Termine in der zahnärztlichen Praxis vorgesehen. Zwischen den Untersuchungen sollten jeweils 12 Monate liegen. Bei den Terminen steht neben der Untersuchung des Mundraums die individuelle Aufklärung und Beratung der Eltern zur Ernährung und Mundhygiene im Vordergrund. Außerdem kann gegebenenfalls der Zahnschmelz mit einem fluoridhaltigen Lack gehärtet werden. Bei Kindern mit anfälligen Zähnen können zudem die ersten bleibenden Backenzähne versiegelt werden: Die Zahnärztin oder der Zahnarzt versiegelt dabei die großen Backenzähne mit einer Art Kunststoffüberzug. Damit soll erreicht werden, dass sich dort weniger Bakterien ansammeln, die Karies verursachen können. Voraussetzung für die Versiegelung ist, dass die Zähne frei von Karies sind.
Ab dem 6. Lebensjahr übernehmen die Krankenkassen halbjährlich die Kosten für eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung. Ab dem 12. Lebensjahr werden diese Untersuchungen in ein (elektronisches) Bonusheft eingetragen. Wer damit nachweisen kann, dass sie oder er alle Vorsorgetermine wahrgenommen hat, bekommt höhere Zuschüsse, falls später ein Zahnersatz erforderlich werden sollte.
Einen Überblick über die einzelnen Bestandteile der zahnmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen für die verschiedenen Altersgruppen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
Sind die U-Untersuchungen auch für Kinder mit Beeinträchtigungen sinnvoll?
Kinder mit einer chronischen Erkrankung oder einer Behinderung entwickeln sich unter Umständen anders als gesunde oder nicht behinderte Kinder. Gerade deshalb sind die regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen sinnvoll, da die Ärztin oder der Arzt überprüft, wie sich das Kind entwickelt, und zu weiteren Therapie- und Fördermaßnahmen berät. Für einige Behinderungen wie beispielsweise das Down-Syndrom gibt es angepasste Kriterien für die altersgemäße Entwicklung.
Wie werden die Untersuchungsergebnisse festgehalten?
Die Ärztin oder der Arzt hält die Ergebnisse jeder U-Untersuchung im (elektronischen) Kinderuntersuchungsheft fest, auch „Gelbes Heft“ oder „U-Heft“ genannt. Eltern erhalten es kurz nach der Geburt des Kindes.
Neben dem Gelben Heft können Eltern von der Kinderärztin oder dem Kinderarzt außerdem das weiß-grüne PaedPlus-Heft bekommen. In diesem Heft werden die zusätzlichen Untersuchungen U10, U11 und J2 sowie die Jugenduntersuchung J1 dokumentiert.
Bei den eingetragenen Untersuchungsergebnissen handelt es sich um vertrauliche Informationen, die dem besonderen Datenschutz unterliegen. Niemand – auch keine Institution, wie beispielsweise Kindertageseinrichtungen, Schule oder Behörden – darf Einsicht in das Heft verlangen, wenn die Eltern nicht einverstanden sind. In den neueren Kinderuntersuchungsheften, die seit 2017 ausgegeben werden, können Eltern über eine herausnehmbare Teilnahmekarte nachweisen, dass ihr Kind an den Untersuchungen teilgenommen hat.
Das Gelbe Heft lässt sich auch in der elektronischen Patientenakte (ePA) abspeichern. Wie die elektronische Patientenakte (ePA) Ihr Kind ein Leben lang begleiten und unterstützen kann, wird auf der Themenseite zur ePA anschaulich dargestellt.
Sind die Gesundheitsuntersuchungen Pflicht?
Alle Kinder und Jugendlichen haben einen Anspruch auf die 11 gesetzlich festgelegten Untersuchungen U1 bis U9 und J1. Sie werden von allen Krankenversicherungen – gesetzlich wie privat – bezahlt.
Verpflichtend sind die Untersuchungstermine in den meisten Bundesländern nicht – mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen. In den anderen Bundesländern existiert jedoch für einige Untersuchungen ein verbindliches Einlade- und Meldewesen. Die Kinderärztinnen und Kinderärzte melden die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen den Behörden. Geht keine Vorsorgemeldung ein, fragen die Behörden bei den Eltern nach. Ist die Meldung nur vergessen worden, kann problemlos nachgemeldet werden. Hat die Untersuchung tatsächlich nicht stattgefunden, wird sich in der Regel das Gesundheitsamt oder Jugendamt durch einen Besuch bei der Familie versichern, dass das Kind gut versorgt ist.
Wo findet man weitere Informationen?
Weitere Informationen zu den U- und J-Untersuchungen erhalten Sie bei Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt und Ihrer Krankenkasse.
Die persönlichen Untersuchungszeiträume lassen sich unter kindergesundheit-info.de errechnen – einer Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte bietet einen Erinnerungsservice an. Man kann seine Daten eintragen, um Impf- und Vorsorge-Erinnerungen per E-Mail zu bekommen.
- Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. U10 – Vorsorge im Grundschulalter. Kinder- und Jugendärzte im Netz. Aufgerufen am 19.09.2022.
- Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. U11 – Vorsorge in einer wichtigen Schulphase. Kinder- und Jugendärzte im Netz. Aufgerufen am 19.09.2022.
- Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. J2 – bald erwachsen. Kinder- und Jugendärzte im Netz. Aufgerufen am 19.09.2022.
- Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche. Kinder- und Jugendärzte im Netz. Aufgerufen am 19.09.2022.
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche. Aufgerufen am 19.09.2022.
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Zahnvorsorgeuntersuchungen. Aufgerufen am 20.09.2022.
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA). Die Untersuchungen U1 bis U9. Kindergesundheit-info.de. Aufgerufen am 20.09.2022.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Erweitertes Neugeborenen-Screening. 12/2020.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (GB-A). Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern. 04/2022.
- Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Jugendgesundheitsuntersuchung (Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie). 06/2016.
Geprüft durch den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte BVKJ e.V.
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