AlterBetreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung kann man im Voraus festlegen, wen das Betreuungsgericht zur rechtlichen Betreuerin beziehungsweise zum rechtlichen Betreuer ernennen soll, wenn dies notwendig werden sollte.

Eine rechtliche Betreuerin beziehungsweise ein rechtlicher Betreuer regelt im Sinne der betreuten Person geschäftliche und rechtliche Angelegenheiten und übernimmt dafür auch die rechtliche Verantwortung. Betreuerinnen und Betreuer müssen dem Gericht über ihre Tätigkeit berichten.

Gut zu wissen: In vielen Fällen ist keine rechtliche Betreuung notwendig, wenn man in einer Vorsorgevollmacht eine Person bestimmt hat, die medizinische und rechtliche Angelegenheiten regeln darf. Eine Betreuungsverfügung kommt daher nur zum Tragen, wenn es keine wirksame Vorsorgevollmacht gibt oder in dieser bestimmte Bereiche nicht abgedeckt sind.

Näheres zur Betreuungsverfügung erfahren Sie in unserem Artikel.

In der Broschüre zum Betreuungsrecht des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz können Sie sich zur rechtlichen Betreuung informieren.

Auch die Verbraucherzentralen informieren über die Betreuungsverfügung und erklären unter anderem den Unterschied zur Vorsorgevollmacht.

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