Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Wenn Sie Ihre gesundheitlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, muss das jemand anderes für Sie tun. Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung halten Sie Ihren Willen fest und benennen rechtsverbindlich, wer Sie in wichtigen Fragen vertreten soll.

Auf einen Blick

  • Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen, Sie rechtlich zu vertreten.  
  • Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bevollmächtigt ein Gericht eine Person für die Betreuung.  
  • Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer für Sie einsetzen soll. 
  • Mit einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen und welche Sie ablehnen.  
  • Ohne Vorsorgedokumente können sich verheiratete Paare in Notsituationen in gesundheitlichen Fragen für höchstens 6 Monate gegenseitig vertreten.
Vorsorge im Ernstfall: Nahaufnahme einer Aktenschublade mit einer Akte, die mit dem Wort Vorsorge beschriftet ist.

Warum sind Vorsorgedokumente wichtig?

Wer in Rechts- und Gesundheitsfragen nicht selbst entscheiden und handeln kann oder dafür Unterstützung benötigt, bekommt eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer zur Seite gestellt.

Dafür kann es verschiedene Gründe geben: beispielsweise eine geistige Beeinträchtigung infolge von Erkrankungen, eine Behinderung, fortgeschrittenes Alter oder wenn man nach einem Unfall bewusstlos ist.

Solch eine Situation, in der man nicht mehr selbst handeln kann, kann plötzlich eintreten und auch jüngere Erwachsene betreffen.

Daher wird empfohlen, sich frühzeitig über Fragen wie diese Gedanken zu machen:

  • Wie stehe ich zu bestimmten medizinischen Maßnahmen? 
  • Habe ich besondere Vorstellungen, Werte und Wünsche, die befolgt werden sollen? 
  • Wer soll für mich entscheiden, wenn ich es selbst nicht kann?  

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihren Willen verbindlich für Situationen festzuhalten, in denen Sie sich selbst nicht äußern können: 

  • Patientenverfügung: Damit legen Sie fest, wie Ihre Gesundheitsversorgung aussehen soll, wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihre Vorstellungen und Ihren Willen zu äußern. 
  • Vorsorgevollmacht: Damit geben Sie einer Vertrauensperson die Vollmacht, Sie in gesundheitlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten zu vertreten.   
  • Betreuungsverfügung: Sie kann die gleichen Angelegenheiten regeln wie eine Vorsorgevollmacht. Personen, die über eine Betreuungsverfügung benannt werden, unterliegen aber einer Kontrolle, da sie dem Betreuungsgericht über ihre Tätigkeit berichten müssen. 

Je nachdem, welches Dokument Sie wählen und wie Sie dieses ausformulieren, wird der Entscheidungs- und Handlungsspielraum Ihrer Vertrauensperson eingegrenzt beziehungsweise unterliegt bestimmten Kontrollen.

Alle drei Dokumente sind nur rechtlich verbindlich, wenn sie korrekt erstellt wurden. Sie müssen im Original vorliegen und mit einem Datum und Ihrer Unterschrift versehen sein.

Was passiert, wenn man kein Vorsorgedokument erstellt? 

Niemand kann für eine volljährige Person automatisch und vollumfänglich entscheiden und handeln – auch enge Familienmitglieder nicht. Nur verheiratete Paare können in Notsituationen für einen bestimmten Zeitraum über gesundheitliche Fragen entscheiden.

Liegen keine Vorsorgedokumente vor, sucht ein Betreuungsgericht für Sie eine Person aus, die Sie rechtlich vertritt.

Möchten Sie sichergehen, dass eine bestimmte Person für Sie handelt und entscheidet und dabei Ihren Willen befolgt, müssen Sie das in einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung oder eventuell zusätzlich einer Patientenverfügung schriftlich festhalten. 

Was regelt eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten, wenn Sie sich selbst nicht mehr dazu äußern können.

Sie halten darin fest, mit welchen Untersuchungen, Behandlungen oder lebensverlängernden Maßnahmen Sie einverstanden sind, mit welchen nicht und was Sie sich wünschen. Ärzte, Pfleger und Therapeuten sind verpflichtet, Ihren Willen umzusetzen, wenn die Patientenverfügung eindeutig und verbindlich ist.

Wenn Sie in einer Vorsorgevollmacht jemanden für gesundheitliche Angelegenheiten bevollmächtigt haben, können Sie in der Patientenverfügung darauf hinweisen.

Wichtig zu wissen: Ihre Wünsche können nur berücksichtigt werden, wenn Ihr Wille zu bestimmten Lebens- und Behandlungssituationen eindeutig festgehalten ist. Es ist daher wichtig, genau zu beschreiben, in welchen Situationen die Patientenverfügung gelten soll und welche Behandlungswünsche Sie dann haben.  

Wer berät zum Thema Patientenverfügung? 

Es ist ratsam, sich zum Thema Patientenverfügung fachkundig beraten zu lassen. Beraterinnen und Berater können beispielsweise helfen, die richtigen Formulierungen zu nutzen und Widersprüche zwischen einzelnen Festlegungen zu vermeiden.

Beratung bieten viele Wohlfahrts- und Sozialverbände, Verbraucherzentralen und Vereine oder auch Ihre Ärztin oder Ihr Arzt. Zudem kann sie oder er attestieren, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung einwilligungsfähig sind. Eine Patientenverfügung gilt auch ohne eine solche ärztliche Bestätigung. Diese kann aber hilfreich sein, falls die Patientenverfügung angezweifelt wird.

Teil der Patientenverfügung kann ein Dokument sein, in dem Sie notieren, was Sie sich wünschen, wovor Sie Angst haben oder woran Sie glauben. Wenn Sie jung sind und Kinder haben, können Sie beispielsweise notieren, dass Sie diese gerne aufwachsen sehen wollen. Sie können auch aufschreiben, in welchen Situationen Sie lieber sterben wollen. Diese Wertvorstellungen können hilfreich sein, um Ihren „mutmaßlichen Willen“ zu ermitteln. Heften Sie dieses Schreiben an die Patientenverfügung an.

Wenn Sie keine Vertrauensperson über eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung benannt haben, erleichtern die Patientenverfügung und Ihre Wertvorstellungen es fremden rechtlichen Betreuern, Ihren Willen zu befolgen.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Patientenverfügung“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Was ist eine Patientenverfügung?

Erfahren Sie im folgenden Video, was eine Patientenverfügung ist und wie diese verwendet wird.

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Es gelten die dort bekanntgegebenen Datenschutzhinweise.

Wozu dient eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht erlauben Sie einer Person Ihres Vertrauens, Ihre rechtlichen, finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten stellvertretend für Sie zu regeln.

Mit einer Vorsorgevollmacht erlauben Sie einer Person Ihres Vertrauens, Ihre Angelegenheiten stellvertretend für Sie zu regeln.

Wen kann man über eine Vorsorgevollmacht als Vertrauensperson ernennen? 

Jede volljährige Person kann als bevollmächtigte Person eingesetzt werden. Da mit dieser Vollmacht umfassende Rechte übertragen werden, sollten Sie nur jemanden bevollmächtigen, dem Sie uneingeschränkt vertrauen.  

Wichtig zu wissen: Eine Bevollmächtigung geht mit denselben Aufgaben und Pflichten einher wie eine rechtliche Betreuung. Personen, die über eine Betreuungsverfügung ernannt werden, müssen dem Betreuungsgericht über ihr Tun berichten. Wenn Sie in der Vorsorgevollmacht keine Maßnahmen zur Kontrolle treffen, ist Ihre Vertrauensperson dagegen niemandem zur Rechenschaft verpflichtet. 

Es ist möglich, mehrere Personen zu benennen. Ihre Vertrauensperson kann die Vollmacht auch ablehnen. Sprechen Sie deshalb besser vorab mit ihr.

Mehr Informationen zur Vorsorgevollmacht und darüber, was bei der Auswahl der bevollmächtigten Personen wichtig ist, erhalten Sie bei den Verbraucherzentralen.

Welche Rechte werden mit einer Vorsorgevollmacht erteilt? 

Sie können Ihrer Vertrauensperson eine Vollmacht für alle Angelegenheiten erteilen. Es ist aber auch möglich, die Vollmacht auf bestimmte Bereiche zu beschränken. Wichtig ist, dass Sie alle Bereiche auflisten, für die die Vollmacht gelten soll. 

Dazu zählen zum Beispiel

  • Gesundheit und Pflegebedürftigkeit 
  • Aufenthalt und Wohnen 
  • Vertretung bei Behörden, vor Gericht und im Postverkehr 
  • Vermögenssorge 

Bestimmte Befugnisse müssen zudem explizit in der Vorsorgevollmacht benannt sein: Beispielsweise darf die bevollmächtigte Person nur dann in Gesundheitsfragen für Sie handeln, wenn Sie dies ausdrücklich festgehalten haben. Dazu zählt etwa, sich von Ihrem Arzt über Ihren Gesundheitszustand aufklären zu lassen, einen Einblick in die Pflegedokumentation zu erhalten und über schwerwiegende medizinische Maßnahmen zu entscheiden.

Wie lege ich Regelungen und Wünsche für die Bevollmächtigung fest? 

Die Vollmacht ist eine Erklärung, die für Dritte bestimmt ist. Darin teilen Sie mit, wer Sie in welchen Bereichen vertreten soll.

Ihre Wünsche und Vorstellungen zu den einzelnen Bereichen sowie Regelungen und Anweisungen an die bevollmächtigten Personen werden nicht in die Vollmacht selbst aufgenommen, sondern in ein separates Dokument. Dies wird „Regelungen im Innenverhältnis“ genannt.

Folgende Festlegungen werden beispielsweise im Innenverhältnis getroffen: 

  • Wünsche, wie die bevollmächtigte Person in bestimmten Situationen handeln soll  
  • die Reihenfolge der Bevollmächtigten untereinander und wer bei Unstimmigkeiten das letzte Wort haben soll, wenn Sie mehrere Personen bevollmächtigen 
  • Regelungen, um Missbrauch vorzubeugen 
  • Maßgaben, wann die Vorsorgevollmacht genutzt werden soll 

Lassen Sie die Regelungen im Innenverhältnis von allen bevollmächtigten Personen unterschreiben. Es ist auch möglich, in der Vollmacht zu notieren, dass dieses Dokument existiert, damit im Zweifel geprüft werden kann, wie Ihr Wille lautet.

Es ist sinnvoll, die Regelungen im Innenverhältnis schriftlich festzuhalten, Sie müssen dies aber nicht tun. Unabhängig davon ist es ratsam, dass Sie die Vollmacht und die Regelungen mit den bevollmächtigten Personen besprechen. So können Sie auch Missverständnisse ausräumen.

Wie lässt sich sicherstellen, dass die Vorsorgevollmacht befolgt wird?

Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, wird keine rechtliche Betreuung bestellt. Das heißt, die bevollmächtigte Person wird – anders als bei einer Betreuungsverfügung – nicht vom Gericht beauftragt und beaufsichtigt.

Sie können in einer Vorsorgevollmacht Angaben machen, um einem Missbrauch vorzubeugen:  

  • Aufteilung der Verantwortung: Sie können mehrere Personen benennen und ihnen die Vollmacht für unterschiedliche Aufgaben übertragen.  
  • Rechtsgeschäfte untersagen: Sie können bestimmen, in welchen Bereichen die von Ihnen bestimmte Person keine Befugnisse hat. Für diese Bereiche wird dann gegebenenfalls eine rechtliche Betreuung angeordnet. 
  • Einvernehmliche Entscheidung: Sie können festlegen, dass bestimmte Entscheidungen nur durch mehrere bevollmächtigte Personen einvernehmlich getroffen werden können. 
  • Rechenschaftspflichten: Sie können festlegen, dass die bevollmächtigte Person gegenüber weiteren Personen über ihre Entscheidungen und ihr Handeln berichten muss. Dies nennt man auch Rechenschaft ablegen”.

Es ist möglich, die Vollmacht zu widerrufen, wenn Sie dazu noch in der Lage sind. Sie können dann eine andere Person bevollmächtigen oder Bereiche anders aufteilen. Sie sollten darauf bestehen, dass Sie die Vollmachtsurkunde zurückerhalten. Wichtig ist auch, immer das aktuelle Datum auf die neueste Version zu schreiben, denn es gilt die zuletzt verfasste Vollmacht.

Jede Person, die einen begründeten und konkreten Verdacht hat, dass eine bevollmächtigte Person ihre Vertrauensstellung missbraucht, kann beim Betreuungsgericht formlos die Bestellung eines Kontrollbetreuers anregen. 

Wenn es niemanden in Ihrem Umfeld gibt, dem Sie zutrauen, Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne zu erledigen, ist es ratsam, Regelungen bezüglich einer möglichen zukünftigen Betreuung in einer Betreuungsverfügung zu treffen. Das kann auch sinnvoll sein, um Streitigkeiten vorzubeugen.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Das folgende Video erklärt, was eine Vorsorgevollmacht ist und wie sie verwendet wird.

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Was regelt das Notvertretungsrecht für Ehepaare?

Es gibt ein gesetzliches Notvertretungsrecht für verheiratete Paare, durch das diese auch ohne Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung bei Bewusstlosigkeit oder Krankheit Entscheidungen füreinander treffen können. Es bezieht sich nur auf gesundheitliche Notsituationen und ist auf maximal 6 Monate befristet. Bei freiheitsentziehenden Maßnahmen ist das Notvertretungsrecht auf maximal 6 Wochen befristet.

Die behandelnde Ärztin oder der Arzt muss die Voraussetzungen schriftlich bestätigen und legt damit den Beginn der Frist fest.

Das Notvertretungsrecht umfasst das Recht:

  • Entscheidungen zu treffen bei Untersuchungen, ärztlichen Eingriffen und Heilbehandlungen 
  • über den Gesundheitszustand des Partners informiert zu werden (Entbindung der Schweigepflicht) 
  • Verträge abzuschließen über Krankenhausaufenthalt, Behandlungen und eilige Maßnahmen zur Pflege und Rehabilitation 
  • Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen im Krankenhaus oder im Heim zu treffen 
  • Ansprüche des erkrankten Ehepartners gegenüber Dritten geltend zu machen, wenn diese mit der Notsituation in Verbindung stehen, beispielsweise gegenüber einem Unfallgegner

Das Vertretungsrecht gilt nicht:

  • bei getrenntlebenden Ehepaaren  
  • wenn den behandelnden Ärztinnen und Ärzten bekannt ist, dass eine Vertretung durch den Ehepartner oder die Ehepartnerin abgelehnt wird  
  • wenn eine andere Person als Vertretung bevollmächtigt wurde 
  • eine gerichtliche Betreuung besteht

Endet das Notvertretungsrecht und der Gesundheitszustand hat sich noch nicht entscheidend verbessert, wird vom Gericht ein rechtlicher Betreuer ernannt.

Möchten Sie sicherstellen, dass ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner sie auch in anderen Bereichen und längerfristig vertreten kann, ist es notwendig, eine Vorsorgevollmacht und gegebenenfalls eine Patientenverfügung zu erstellen. 

Was bringt eine Betreuungsverfügung?

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie im Voraus festlegen, wen das Betreuungsgericht zu Ihrem rechtlichen Betreuer oder Ihrer rechtlichen Betreuerin ernennen soll – und auch, wer es nicht werden soll.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie im Voraus festlegen, wen das Gericht im Ernstfall zur rechtlichen Betreuerin oder zum rechtlichen Betreuer bestellen soll.

Diese Person ist verpflichtet, in Ihrem Sinne geschäftliche und rechtliche Angelegenheiten zu regeln und übernimmt dafür auch die rechtliche Verantwortung. Sie muss dem Gericht über ihre Tätigkeit berichten.

An Ihre Wahl ist das Gericht gebunden, es sei denn, die gewünschte Person ist für eine Betreuung ungeeignet.

Sie können in einer Betreuungsverfügung auch inhaltliche Vorgaben machen: beispielsweise welche Gewohnheiten respektiert werden sollen und ob Sie ein Pflegeheim oder die Versorgung zu Hause bevorzugen.

Beschreiben Sie Ihre Wünsche und Ihren Willen deutlich und möglichst konkret. So kann das Betreuungsgericht genau nachvollziehen, ob Ihr Wille berücksichtigt wurde. Aber auch wenn Sie nichts schriftlich festhalten, sind die rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer verpflichtet, Ihren Willen oder Ihren mutmaßlichen Willen umzusetzen.

Sie können eine Betreuungsverfügung mit einer Vorsorgevollmacht verbinden. Für den Fall, dass die Vorsorgevollmacht unwirksam sein sollte, nur teilweise vorliegt oder die Bevollmächtigung nicht zustande kommt, kann so eine von Ihnen gewählte Person für die rechtliche Betreuung eingesetzt werden.

Was sind die Aufgaben und Pflichten bei einer rechtlichen Betreuung? 

Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer übernehmen die Verantwortung für verschiedene Lebensbereiche. Ein Betreuungsgericht entscheidet, ob und in welchen Lebensbereichen eine Betreuung notwendig ist.

Das sind beispielsweise: 

  • Gesundheit und Pflegebedürftigkeit 
  • Aufenthalt und Wohnen 
  • Finanzen und Vermögensverwaltung  
  • Vertretung bei Behörden, vor Gericht und im Postverkehr 

Betreuerinnen und Betreuer organisieren, verwalten und beantragen alles Erforderliche – sofern die betreute Person es nicht allein kann. Bei allen Tätigkeiten und Entscheidungen müssen sie dem Willen der betreuten Person folgen: Sie haben die Pflicht, die betreute Person zu informieren, zu beraten und darin zu unterstützen, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. Stellvertretende Entscheidungen sollen die Ausnahme sein und müssen ebenfalls im Sinne der betreuten Person getroffen werden. Auch dann, wenn sie – von außen betrachtet – nicht von Vorteil sind.

Es gibt verschiedene Methoden und Instrumente der „unterstützten Kommunikation“, die Betreuungspersonen bei der Entscheidungsfindung helfen können. Sie sind nützlich, wenn es einer betreuten Person nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, sich sprachlich zu äußern. So können beispielsweise Bild- und Wortkarten verwendet werden, um ihren Willen zu ermitteln.

Mehr Informationen und Materialien bietet beispielsweise die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL.

Wo erhalten ehrenamtliche Betreuer Unterstützung? 

Ehrenamtliche Betreuer ohne familiäre oder persönliche Bindung zu einer betreuten Person müssen sich einem Betreuungsverein anschließen. Betreuungsvereine beraten und begleiten auf Wunsch auch Angehörige, die als Betreuer eingesetzt sind. Sie bieten außerdem eine Verhinderungsbetreuung an, wenn sich Angehörige vorübergehend nicht um die Betreuung kümmern können.

Finanzierung 

Die Kosten für eine rechtliche Betreuung müssen von der betreuten Person getragen werden, sofern ihr Vermögen dafür ausreicht.  

Mehr Informationen zu Kosten und weiteren Bereichen der rechtlichen Betreuung bietet eine Broschüre des Bundesministeriums der Justiz.

Das Bundesministerium der Justiz bietet außerdem Informationen zum Betreuungsrecht in leichter Sprache.

Vorsorgedokumente erstellen: Was muss ich beachten?

Alle drei Vorsorgedokumente müssen bestimmte Formalien erfüllen, damit sie gültig sind. Sie müssen: 

  • schriftlich verfasst sein und im Original vorliegen 
  • Namen, Geburtsdatum und Anschrift des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin enthalten 
  • mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden 

Die Vorsorgedokumente müssen nicht von einem Rechtsanwalt oder Notar erstellt werden. Rechtliche Unterstützung kann aber hilfreich sein, wenn Sie beispielsweise ein größeres Vermögen besitzen, mehrere bevollmächtigte Personen einsetzen möchten oder es Streit in der Familie gibt.

Beratung und Hilfe bei der Formulierung von Vorsorgedokumenten bieten auch Betreuungsvereine und die örtlichen Betreuungsbehörden an.

Die Verbraucherzentralen bieten Online-Tools zur Erstellung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung an. 

Das Bundesministerium der Justiz bietet Mustervorlagen und Textbausteine, die Ihnen helfen, die verschiedenen Aspekte im Blick zu behalten und die formalen Anforderungen einzuhalten: 
Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung  
 
Formular für eine Vorsorgevollmacht  
Formular für eine Konto- und Depotvollmacht 
Formular für eine Betreuungsverfügung

Wann sind Beglaubigungen notwendig? 

Ihre Unterschrift auf den Dokumenten muss nicht unbedingt beglaubigt sein. Das bedeutet, dass keine offizielle Stelle bestätigen muss, dass wirklich Sie die Vollmacht oder Betreuungsverfügung unterschrieben haben. Eine Beglaubigung erhöht aber häufig die Akzeptanz.

Für manche Angelegenheiten ist eine beglaubigte Vorsorgevollmacht nötig, beispielsweise wenn ein neuer Personalausweis beantragt werden muss oder bei Grundstücksgeschäften.

Bei einer Betreuungsbehörde können Sie Ihre Unterschrift gegen eine geringe Gebühr beglaubigen lassen.

Wann müssen Vorsorgedokumente beurkundet sein? 

Für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht müssen Sie geschäftsfähig sein. Eine Beurkundung durch einen Notar ist nicht zwingend notwendig. Sie kann aber sinnvoll sein, beispielsweise wenn Ihre Geschäftsfähigkeit und die Gültigkeit des Dokuments angezweifelt werden könnten.

Eine Beurkundung der Vollmachtsurkunde oder eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift ist jedoch beispielsweise erforderlich, wenn sich die Vollmacht auch auf Grundstücksgeschäfte bezieht, Darlehensverträge abgeschlossen oder Firmenanteile verkauft werden sollen.

Für die Erstellung einer Patientenverfügung ist es ausreichend, dass Sie einwilligungsfähig sind; sie muss nicht beurkundet werden.

Warum ist eine Bankvollmacht sinnvoll? 

Kreditinstitute erkennen private Vorsorgevollmachten häufig nicht an. Eine gesonderte Bankvollmacht kann hilfreich sein, um Streitigkeiten zu vermeiden. Suchen Sie dafür persönlich und gemeinsam mit der Person, der Sie die Bankvollmacht erteilen wollen, das Geldinstitut auf. 

Mehr Informationen zu Vorsorgevollmachten bei Immobilien- und Finanzangelegenheiten bieten die Verbraucherzentralen.

Wo sollte man die Vorsorgedokumente aufbewahren?

Die Vorsorgedokumente sollten so verwahrt werden, dass sie zur Verfügung stehen, wenn es nötig ist: Informieren Sie Angehörige und andere Vertrauenspersonen darüber, dass Sie eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung verfasst haben und wo diese hinterlegt sind.

Es ist wichtig, einen Ort zu wählen, den die bevollmächtigte Person kennt und den sie gut erreichen kann. Beispielsweise in einem „Vorsorgeordner“ mit wichtigen Dokumenten, der leicht auffindbar ist.

Sie können die Vorsorgedokumente auch von vornherein der bevollmächtigten Person übergeben, mit der Maßgabe, dass diese von den Dokumenten nur in dem besprochenen Fall Gebrauch macht. So eine Vorgabe können Sie auch in den zusätzlichen Regelungen zur Vollmacht notieren.

An folgenden Orten können Sie außerdem Hinweise hinterlassen, dass ein Vorsorgedokument besteht und wo es zu finden ist: 

Mehr Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister erhalten Sie bei der Bundesnotarkammer.

Geprüft durch die Verbraucherzentrale Hessen e.V. (VZH).

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