AlterWarum sind Vorsorgedokumente wichtig?

Es kann verschiedene Gründe geben, warum man seine gesundheitlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, beispielsweise eine geistige Beeinträchtigung infolge von Erkrankungen, eine Behinderung, fortgeschrittenes Alter oder wenn man nach einem Unfall bewusstlos ist.

Mit Dokumenten wie einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht kann man für solche Fälle vorsorgen. Man kann darin seine Wünsche für den Ernstfall festhalten beziehungsweise eine Person benennen, die gesundheitliche, rechtliche und finanzielle Angelegenheiten stellvertretend regeln darf.

Ausführliche Informationen erhalten Sie im Artikel Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.

Vorsorgedokumente sollten bestimmte Kriterien erfüllen, damit sie sicher gültig sind. Sie sollten: 

  • schriftlich verfasst sein und im Original vorliegen 
  • Namen, Geburtsdatum und Anschrift der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers enthalten 
  • mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden

Die Vorsorgedokumente müssen nicht von einem Rechtsanwalt oder Notar erstellt werden. Rechtliche Unterstützung kann in bestimmten Situationen aber hilfreich sein. Beratung und Hilfe bei der Formulierung von Vorsorgedokumenten bieten auch Betreuungsvereine und die örtlichen Betreuungsbehörden an.

Wichtig zu wissen:​ Ihre Wünsche können nur berücksichtigt werden, wenn Ihr Wille zu bestimmten Lebens- und Behandlungssituationen eindeutig festgehalten ist. Es empfiehlt sich daher, sowohl Situationen, in denen die Dokumente greifen sollen, als auch Ihren Willen für diese Situationen möglichst genau zu beschreiben.

Die Verbraucherzentralen bieten Online-Tools zur Erstellung einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung an. 

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet Mustervorlagen und Textbausteine, die Ihnen bei der Erstellung helfen können:

Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung

Formular für eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung

Die Vorsorgedokumente sollten so verwahrt werden, dass sie zur Verfügung stehen, wenn es nötig ist.

Konkrete Tipps zur Aufbewahrung der Vorsorgedokumente finden Sie in unserem Artikel.

Was, wenn man keine Vorsorgedokumente hat?​

Wenn man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist und keine Vorsorgedokumente vorliegen, sucht ein Betreuungsgericht eine Person aus, die einen rechtlich vertritt.

Für verheiratete Paare gibt es ein gesetzliches Notvertretungsrecht, durch das diese auch ohne Vorsorgevollmacht oder rechtliche Betreuung bei Bewusstlosigkeit oder Krankheit Entscheidungen füreinander treffen können. Das Notvertretungsrecht gilt nur in gesundheitlichen Notsituationen und ist auf maximal 6 Monate befristet.

Nähere Informationen zum Notvertretungsrecht erhalten Sie in unserem Artikel.

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