Zu den Heilmitteln gehören Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Ernährungstherapie und podologische Behandlungen (medizinische Fußpflege und -behandlung).
Heilmittel-Behandlungen werden nicht von Ärztinnen und Ärzten, sondern von dafür ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten durchgeführt.
Heilmittel müssen medizinisch notwendig sein und ärztlich verordnet werden, damit die Krankenkassen für die Kosten aufkommen. Gesetzlich versicherte Erwachsene müssen in der Regel eine Zuzahlung leisten.
Stand: