Eine Ernährungstherapie richtet sich an erkrankte Menschen und soll helfen, Symptome zu lindern, die Lebensqualität zu verbessern oder den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen.
Bei bestimmten Erkrankungen kann eine Ernährungstherapie ärztlich verordnet werden. Nach der Heilmittel-Richtlinie werden die Kosten für eine Ernährungstherapie nur bezahlt, wenn diese aufgrund von Mukoviszidose (Zystische Fibrose) oder anderen seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen ärztlich verordnet wurde.
Bei allen anderen ernährungsbedingten Erkrankungen und krankheitsbedingten Ernährungsproblemen erfolgt eine Ernährungstherapie auf ärztliche Empfehlung und ist keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie wird allerdings von vielen Krankenkassen bezuschusst. Es ist sinnvoll, vorab die Kostenübernahme bei der eigenen Krankenkasse zu klären.
Ernährungstherapie: Mehr erfahren
Praxen für Ernährungstherapie, die Mukoviszidose und seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen behandeln, finden Sie über die Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbandes. Alle dort aufgeführten Praxen können Behandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
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