Krankenhäuser – Wissenswertes zu ihren Aufgaben, Unterschieden und zur Krankenhaussuche
Es gibt mehr als 1 800 Krankenhäuser in Deutschland. Sie unterscheiden sich unter anderem durch die Größe und die Anzahl von Fachabteilungen voneinander. Verschiedene Kriterien sind wichtig bei der Auswahl eines passenden Krankenhauses.
Auf einen Blick
- In Krankenhäusern werden insbesondere Erkrankungen behandelt, bei denen eine Überwachung und Pflege über mehrere Tage notwendig ist.
- Notaufnahmen und Ambulanzen führen aber auch Behandlungen ohne Aufnahme in das Krankenhaus durch.
- Weitere Aufgaben vieler Krankenhäuser sind die medizinische Ausbildung und Forschung.
- In zugelassenen Krankenhäusern übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich die Finanzierung der Behandlung.
- Die Wahl eines geeigneten Krankenhauses steht Patientinnen und Patienten frei.
- Im Bundes-Klinik-Atlas finden Sie unter anderem Informationen aus den Qualitätsberichten und den Abrechnungsdaten der Krankenhäuser. Die Informationen sollen helfen, Krankenhäuser miteinander zu vergleichen.

Welche Aufgaben übernehmen die Krankenhäuser?
Krankenhäuser sind medizinische Einrichtungen, in denen Erkrankungen oder Verletzungen erkannt und behandelt werden. Auch die Geburtshilfe und Sterbebegleitung gehören zu den Aufgaben von Krankenhäusern.
Der Zuständigkeitsbereich von Krankenhäusern beginnt an dem Punkt, an dem die medizinische Versorgung in Arztpraxen nicht mehr ausreichend ist.
Das ist zum Beispiel der Fall:
- bei Behandlungen, die man nicht ambulant durchführen kann
- bei bestimmten Erkrankungen
- bei schweren Verletzungen
- in Notfällen
Die Hauptaufgabe der Krankenhäuser ist es, die stationäre Behandlung von Patientinnen und Patienten sicherzustellen. Bei einer Aufnahme ins Krankenhaus über mindestens einen Tag und eine Nacht spricht man von einem stationären Aufenthalt. In dieser Zeit werden die Unterbringung und Verpflegung der Patientinnen und Patienten durch das Krankenhaus gewährleistet.
Krankenhäuser bieten zum Teil aber auch die Möglichkeit einer ambulanten Behandlung. Bei einer ambulanten Behandlung erfolgt keine Aufnahme in das Krankenhaus. So bieten viele Fachabteilungen sowohl allgemeine Sprechstunden als auch Spezial-Sprechstunden für besondere Erkrankungen. Bestimmte Operationen können auch ambulant durchgeführt werden.
Außerdem haben die meisten Krankenhäuser Notaufnahmen für die Notfallversorgung. In Notaufnahmen werden Patientinnen und Patienten in Notfällen behandelt oder wenn in dringenden Fällen die Versorgung durch niedergelassene Ärzte und Ärztinnen nicht möglich ist. Das kann zum Beispiel nachts oder am Wochenende der Fall sein.
Wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, sollte nachts und am Wochenende aber zuerst der ärztliche Bereitschaftsdienst kontaktiert werden. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist in ganz Deutschland rund um die Uhr unter der Telefonnummer 116117 zu erreichen.
An Universitätskliniken und Lehrkrankenhäusern werden zudem Medizinstudierende ausgebildet. Die Ausbildung von Pflegepersonal findet in nahezu jedem Krankenhaus statt. Einige Krankenhäuser leisten außerdem einen wichtigen Beitrag in der medizinischen Forschung und führen zum Beispiel Studien zu neuen Behandlungsverfahren durch.
Welche Arten von Krankenhäusern gibt es?
Im Jahr 2023 gab es in Deutschland 1874 Krankenhäuser mit insgesamt 476.924 Betten. Man kann die Krankenhäuser nach Größe und Ausstattung sowie nach ihrer Finanzierung einteilen. Außerdem gibt es noch Krankenhäuser mit speziellen Aufgaben.
Welche Versorgungsstufen lassen sich unterscheiden?
Die Bundesländer sind für die Krankenhausplanung zuständig. Sie planen, wie viele Krankenhäuser benötigt werden, und entscheiden über die Zulassung. Bei der Krankenhausplanung werden die Krankenhäuser je nach Größe und Anzahl von Fachabteilungen überwiegend in folgende Versorgungsstufen eingeteilt:
- Grundversorgung: Krankenhäuser der Grundversorgung behandeln Erkrankungen aus den Bereichen der Inneren Medizin und Allgemeinchirurgie.
- Regelversorgung: Krankenhäuser der Regelversorgung haben weitere Fachabteilungen, zum Beispiel für Frauenheilkunde und Geburtshilfe oder Orthopädie.
- Schwerpunktversorgung: Krankenhäuser der Schwerpunktversorgung decken ein noch weiteres Spektrum ab, darunter Fachabteilungen etwa für Kinderheilkunde oder Nervenheilkunde.
- Maximalversorgung: Krankenhäuser der Maximalversorgung bieten das breiteste Leistungsspektrum. Dort werden auch sehr seltene oder schwere Krankheiten behandelt.
Wie unterscheiden sich „zugelassene“ Kliniken von Privatkliniken?
Die Bundesländer entscheiden darüber, welche Krankenhäuser in den sogenannten Krankenhausplan aufgenommen werden. Diese Krankenhäuser sind dann zugelassen und damit berechtigt, die medizinische Versorgung von gesetzlich Versicherten auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung durchzuführen. Reine Privatkliniken hingegen behandeln nur Privatpatienten oder Selbstzahler. Welche zusätzliche Leistungen von den privaten Krankenversicherungen übernommen werden, ist in den jeweiligen Verträgen und Tarifen geregelt.
Die Kosten für eine Behandlung in nicht zugelassenen Privatkliniken übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur in einigen Fällen und höchstens bis zur Höhe der Behandlungskosten in zugelassenen Kliniken. Ob und in welcher Höhe die Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden, muss man im Einzelfall vorher abklären.
Welche Kliniken mit verschiedenen Schwerpunkten gibt es?
Neben Allgemeinkliniken gibt es Krankenhäuser, deren Tätigkeit auf spezielle Weise organisiert ist. Dazu gehören unter anderem:
- Universitätskliniken: In diesen Krankenhäusern finden neben der Patientenversorgung auch Forschung, Lehre und ärztliche Weiterbildung statt. In der Regel arbeiten in Universitätskliniken Spezialistinnen und Spezialisten aller medizinischen Fachgebiete. Daher können dort auch besonders schwere und komplizierte Erkrankungen behandelt werden.
- Fachkliniken: Diese Krankenhäuser haben sich auf bestimmte Fachgebiete spezialisiert. Beispiele für Fachkliniken sind Kinderkliniken, Lungenkliniken oder Psychiatrische Kliniken.
- Belegkliniken: In einer Belegklinik kann man sich von Ärztinnen und Ärzten behandeln lassen, die nicht in der Klinik angestellt sind, sondern meist eine Praxis außerhalb des Krankenhauses haben. Das Krankenhaus sorgt dann für die Unterkunft, Verpflegung und Pflege der Patientinnen und Patienten.
- Tageskliniken und Nachtkliniken: Diese Krankenhäuser bieten teilstationäre Versorgung an. Zum Beispiel ist bei bestimmten psychischen Erkrankungen nur nachts eine Betreuung nötig. Bestimmte Behandlungen, beispielsweise manche Chemotherapien, können wiederum in Tageskliniken durchgeführt werden. Nachts ist man dann aber zuhause.
Wer darf ein Krankenhaus betreiben?
Den Betreiber eines Krankenhauses nennt man Krankenhausträger.
Es gibt in Deutschland drei verschiedene Arten von Krankenhausträgern:
- öffentliche Träger
- freigemeinnützige Träger
- private Träger
Öffentliche Träger sind zum Beispiel die Bundesländer, Gemeinden und Sozialversicherungsträger wie Berufsgenossenschaften. Die öffentlichen Träger betreiben zwar weniger als ein Drittel aller Krankenhäuser in Deutschland, stellen aber annähernd die Hälfte aller Krankenhausbetten. Es handelt sich oft um große Krankenhäuser der Maximalversorgung, unter anderem die Universitätskliniken.
Freigemeinnützige Träger sind beispielsweise kirchliche Unternehmensgruppen und soziale und humanitäre Vereinigungen, zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz. Die Träger streben mit dem Betrieb dieser Krankenhäuser keine Gewinne an.
Private Krankenhausträger streben dagegen an, durch den Betrieb des Krankenhauses einen Gewinn zu erwirtschaften. Als private Träger können sowohl Einzelunternehmen als auch Konzerne fungieren. Private Träger stellen die größte Anzahl an Krankenhäusern, aber die geringste Anzahl an Krankenhausbetten. Es handelt sich hier häufig um Spezialkliniken beziehungsweise Fachkliniken.
Wichtig zu wissen: Krankenhäuser in privater Trägerschaft sind nicht mit Privatkliniken gleichzusetzen. Krankenhäuser in privater Trägerschaft können im Gegensatz zu Privatkliniken zur Behandlung von gesetzlich Versicherten zugelassen sein.
Wie werden die Krankenhäuser für ihre Leistungen bezahlt?
Wenn Krankenhäuser im Krankenhausplan des Landes aufgeführt sind, werden sie über zwei Wege finanziert.
- Investitionskosten übernehmen die Bundesländer. Zu den Investitionskosten zählen beispielsweise Kosten für Umbaumaßnahmen oder für die Anschaffung großer medizinischer Geräte.
- Die Kosten für die Versorgung der Patientinnen und Patienten bezahlen die sogenannten Kostenträger, zu denen die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen gehören. Die Krankenhäuser rechnen die Kosten üblicherweise mithilfe von Fallpauschalen ab. Je nach Erkrankung der Patientin oder des Patienten erhalten die Krankenhäuser dabei eine pauschale Vergütung. Diese orientiert sich an der üblichen Behandlung und Behandlungsdauer eines typischen Patienten mit gleicher Diagnose. Abhängig von Art und Schwere der Erkrankung kann die Pauschale höher oder niedriger ausfallen. Auch individuelle Faktoren wie Nebendiagnosen, Komplikationen oder das Alter können den Betrag beeinflussen, den das Krankenhaus erhält.
Die Fallpauschalen beziehen sich auf die medizinisch notwendigen Leistungen. Gegebenenfalls können aber auch zusätzliche Wahlleistungen in Anspruch genommen werden. Die Kosten für solche Wahlleistungen werden nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen.
Darf ich mir das Krankenhaus selbst aussuchen?
Bei einer geplanten Aufnahme ins Krankenhaus stellt Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt einen Einweisungsschein aus. Auf diesem Einweisungsschein stehen oft auch Vorschläge geeigneter Krankenhäuser in der Nähe. Diese Vorschläge sind jedoch nicht verbindlich. Bei einer geplanten Behandlung haben Sie das Recht, sich das Krankenhaus selbst auszusuchen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie sich demnach in allen Kliniken behandeln lassen, die für die Behandlung gesetzlich Versicherter zugelassen sind. Lediglich bei nicht zugelassenen Privatkliniken kommen die Krankenkassen in der Regel nicht für die Kosten auf. In Notfällen dürfen auch Privatkliniken gesetzlich Versicherte behandeln.
Wichtig zu wissen: Die Krankenkassen übernehmen keine Mehrkosten, die durch die Wahl einer bestimmten Klinik entstehen. Das können zum Beispiel zusätzliche Fahrtkosten durch einen längeren Anfahrtsweg sein. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich deshalb, die Kostenübernahme vorab mit der Krankenkasse zu klären.
Wo finde ich Informationen über die Krankenhäuser?

Bei der Entscheidung für ein Krankenhaus spielen verschiedene Kriterien eine Rolle. Zum einen sollte das Krankenhaus die Möglichkeit haben, die entsprechende Krankheit gut zu behandeln. Es sollten also entsprechende Fachabteilungen vorhanden sein, die ausreichend Erfahrung in der Behandlung der Erkrankung haben. Aber auch persönliche Kriterien beeinflussen die Entscheidung bei der Suche nach dem richtigen Krankenhaus.
Solche Kriterien sind zum Beispiel:
- die Nähe zum Wohnort
- die Verfügbarkeit von fremdsprachiger Betreuung
- die Barrierefreiheit des Krankenhauses
All diese Informationen sind in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser zu finden, die jedes Krankenhaus jährlich veröffentlichen muss. Diese Qualitätsberichte bestehen aus drei Teilen:
Der erste Teil bietet allgemeine Informationen zum Krankenhaus. Dazu zählen unter anderem Angaben:
- zur Bettenanzahl
- zum Träger
- zur Belegschaft
- zu Besonderheiten in der Ausstattung
- zu zusätzlichen Angeboten
- zur Barrierefreiheit
Der zweite Teil enthält Informationen über
- die vorhandenen Fachabteilungen
- die angebotenen Leistungen
- die Qualifikationen des Fachpersonals
- die Anzahl der durchgeführten Prozeduren in jeder Fachabteilung
Der dritte Teil behandelt Informationen zur Qualität der Leistungen, die durch das Krankenhaus erbracht werden. Anhand definierter Qualitätskriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses wird die Qualität der Leistungen bewertet. Ein Beispiel für ein solches Qualitätskriterium ist die Zeit von der Feststellung einer Erkrankung bis zum Beginn der Behandlung. Das Krankenhaus erhält keine schlechte Bewertung, wenn es diese Kriterien erfüllt. Außerdem sind in diesem Teil auch Angaben zur Häufigkeit bestimmter Komplikationen bei bestimmten Leistungen zu finden.
Die Qualitätsberichte finden Sie auf der Internetseite des entsprechenden Krankenhauses oder auf einer Referenzdatenbank des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Auch der Bundes-Klinik-Atlas hilft bei der objektiven Beurteilung von stationären Behandlungen in Krankenhäusern, indem er Abrechnungsdaten und Qualitätsinformationen leicht verständlich und barrierefrei zugänglich macht. Dadurch lassen sich Krankenhäuser miteinander vergleichen.
- Bundesministerium für Gesundheit. Bundes-Klinik-Atlas. Benutzerhinweise. Abgerufen am 31.01.2025.
- Bundesministerium für Gesundheit. Fragen und Antworten zur Krankenhausreform. Abgerufen am 06.03.2025.
- Bundesministerium für Gesundheit. Krankenhauslandschaft. Abgerufen am 06.03.2025.
- Bundesministerium für Gesundheit. Ratgeber Krankenhaus (Stand Juli 2023). Abgerufen am 19.02.2025.
- Bundesregierung. Krankenhausreform in Kraft – Gute stationäre Behandlung für alle. Abgerufen am 31.01.2025.
- Gemeinsamer Bundesausschuss. Qualitätsberichte der Krankenhäuser. Abgerufen am 06.03.2025.
- Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Krankenhäuser. Abgerufen am 06.03.2025.
- Reimbursement Institute. Krankenhaus. Abgerufen am 06.03.2025.
- Reimbursement Institute. Krankenhausträger. Abgerufen am 06.03.2025.
- Reimbursement Institute. Stationär, teilstationär oder ambulant? Abgerufen am 06.03.2025.
- Sozialgesetzbuch (SGB V). § 76 SGB V Freie Arztwahl. Abgerufen am 06.03.2025.
- Statistisches Bundesamt. Krankenhäuser 2023 nach Trägern und Bundesländern. Abgerufen am 31.01.2025.
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