KindheitKinder- und Jugendpsychotherapie

Kinder- und Jugendpsychotherapie richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre, die seelisch belastet sind. Das kann sich zum Beispiel durch anhaltende Ängste, traurige oder gedrückte Stimmung, auffälliges Verhalten oder Probleme in der Schule und im sozialen Umfeld zeigen.

In der Therapie werden Gespräche geführt, aber auch spielerische und altersgerechte Methoden eingesetzt. Auch die Familie oder andere wichtige Bezugspersonen können mit einbezogen werden.

Im folgenden Video erfahren Sie mehr zum Thema Psychotherapie. Das Video wurde von der Stiftung Gesundheitswissen freundlicherweise zur Nutzung auf gesund.bund.de bereitgestellt.

Ausführliche Informationen zum Thema Psychotherapie bei Kindern bietet der Elternratgeber Psychotherapie. Der Ratgeber ist ein Informationsangebot der Bundespsychotherapeutenkammer. Er greift auch besondere Themenschwerpunkte wie "Schulangst und Schulschwänzen" oder "psychisch kranke Eltern" auf.

Es gibt verschiedene Formen von Psychotherapie. Dazu gehören unter anderem die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie und die systemische Therapie. Diese Therapieformen werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut eine Kassenzulassung besitzt. Privatversicherte müssen individuell mit ihrer Krankenversicherung abklären, welche Bedingungen es für eine Kostenübernahme gibt. Im stationären Rahmen werden die Kosten für Psychotherapie unabhängig von der Art der Krankenversicherung übernommen.

Mehr zu den Therapieformen erfahren

Ärztinnen und Ärzte mit einer speziellen Weiterbildung dürfen Kinder- und Jugendpsychotherapie anbieten. Auch Psychologinnen und Psychologen sowie (Sozial-)Pädagoginnen und (Sozial-)Pädagogen können Kinder- und Jugendpsychotherapie anbieten. Bisher mussten sie dafür eine mehrjährige Ausbildung in Kinder- und Jugendpsychotherapie durchlaufen.

Interessant zu wissen: Seit dem Jahr 2020 gibt es den Studiengang „Psychotherapie“, der mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen wird. Um gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen in einer eigenen Praxis nach einer Richtlinien-Therapie behandeln zu dürfen, ist zusätzlich eine fünfjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin beziehungsweise zum Fachpsychotherapeuten mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychotherapie notwendig.

Am Anfang steht ein Beratungsgespräch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde. Dabei schätzt die Therapeutin oder der Therapeut den Bedarf ein und empfiehlt, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist.

Danach folgen mehrere Probesitzungen. Diese dienen dazu, dass sich Kind, Eltern und Therapeutin oder Therapeut kennenlernen und entscheiden können, ob die Zusammenarbeit passt. Sprechstunden und Probesitzungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Wenn die Behandlung beginnen soll, wird gemeinsam ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Nach der Bewilligung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Psychotherapie.

Weitere Informationen zum Ablauf einer Psychotherapie bietet der Elternratgeber Psychotherapie der Bundespsychotherapeutenkammer.

Mit unserer Suchfunktion können Sie nach Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten in Ihrer Umgebung suchen.

Sie können direkt in der Praxis anrufen und einen Termin vereinbaren. 

Gesetzlich Versicherte haben zusätzlich die Möglichkeit, den Terminservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu nutzen.

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