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Gesund leben Psychotherapie: Ein Überblick

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Welche Arten der Psychotherapie gibt es? Wann kann Psychotherapie helfen? Wer übernimmt die Kosten und wie bekommt man einen Therapieplatz? Diese und weitere Fragen zur Behandlung von psychischen Erkrankungen beantwortet dieser Beitrag.

Auf einen Blick

  • Psychotherapie ist die gezielte Behandlung von psychischen (Begleit)-Erkrankungen mit psychologischen Methoden.
  • Eine Psychotherapie kann bei fast allen psychischen Erkrankungen als begleitende oder alleinige Behandlung zum Einsatz kommen.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für verschiedene anerkannte Therapieverfahren.
  • Aktuell anerkannte Therapieverfahren sind die Verhaltenstherapie, die analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die systemische Therapie.
  • Eine psychotherapeutische Behandlung kann – so wie eine Behandlung mit Medikamenten – auch Nebenwirkungen haben.

Hinweis: Die Informationen dieses Artikels können und sollen einen Arztbesuch nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.

Eine junge Frau sitzt auf einer Couch, lehnt sich nach vorne und stützt verzweifelt den Kopf in ihre Hände. Ihr gegenüber sitzt eine Therapeutin, die sich Notizen macht. Eine junge Frau sitzt auf einer Couch, lehnt sich nach vorne und stützt verzweifelt den Kopf in ihre Hände. Ihr gegenüber sitzt eine Therapeutin, die sich Notizen macht.

Was ist eine Psychotherapie?

Mit einer Psychotherapie werden psychische Erkrankungen oder körperliche Erkrankungen mit psychischem Anteil behandelt. Die anerkannten Psychotherapie-Verfahren wenden dazu Methoden an, deren Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen ist oder die sich seit Jahrzehnten bewährt haben. In der Psychotherapie geht es darum, das Denken, Erleben, Fühlen und Verhalten von Patientinnen und Patienten gemeinsam in eine gesündere Richtung zu lenken.

Eine Psychotherapie kann helfen, Beschwerden zu verhindern oder zu lindern, den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen, die Krankheitsverarbeitung zu unterstützen, die soziale Anpassung zu verbessern oder auch das Krankheitsverständnis zu fördern.

Wann ist eine Psychotherapie sinnvoll?

Eine Psychotherapie eignet sich für die Behandlung zahlreicher psychischer Erkrankungen. Dazu zählen beispielsweise Angststörungen, Zwangsstörungen, Depression, Suchterkrankungen, Essstörungen oder Persönlichkeitsstörungen. Sie kann außerdem bei körperlichen Erkrankungen zum Einsatz kommen, bei denen psychische Faktoren eine Rolle spielen. Zudem kann eine psychotherapeutische Begleitung sinnvoll sein, um mit den Auswirkungen von schweren, körperlichen Erkrankungen zurechtzukommen. 

Eine Psychotherapie kann bei fast allen psychischen Erkrankungen, aber auch unterstützend zur Behandlung von körperlichen Erkrankungen zum Einsatz kommen.

Eine Psychotherapie ist grundsätzlich sinnvoll, wenn eine Erkrankung besteht, die sich aus fachlicher Sicht durch eine Therapie positiv und nachhaltig verändern kann.  Zusätzlich spielen aber auch individuelle Faktoren wie zum Beispiel das Ausmaß der Beschwerden oder die Motivation für eine Therapie eine wichtige Rolle. Nicht für jede Patientin und jeden Patienten ist eine Psychotherapie daher wirklich sinnvoll. Da die Psychotherapie auch Nebenwirkungen haben kann, sollte ihre Durchführung gut begründet sein.

Die Behandlungsempfehlung für eine Psychotherapie gibt in der Regel der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin nach einer ersten psychotherapeutischen Sprechstunde.

In welchem Rahmen kann eine Psychotherapie durchgeführt werden?

Eine Psychotherapie kann je nach Krankheitsbild als alleinige Behandlungsmethode eingesetzt werden. Sie kann aber auch als Ergänzung zu Medikamenten und anderen Behandlungen erfolgen.

Psychotherapien können zum Beispiel stationär (in einer Einrichtung), teilstationär oder ambulant durchgeführt werden. Eine Psychotherapie nach einem der anerkannten Therapieverfahren ist grundsätzlich eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Richtlinien-Psychotherapie. Für die von den Krankenkassen übernommenen, ambulanten Richtlinien-Psychotherapien gelten bestimmte Vorgaben: In der Regel ist ein erstes Gespräch im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde nötig. Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut kann so den Bedarf einschätzen und eine Empfehlung für oder gegen eine weitergehende Behandlung aussprechen. Bei schweren und akuten Beschwerden kann im Anschluss beispielsweise eine Akutbehandlung erfolgen. Eine Akutbehandlung dauert maximal 600 Minuten, verteilt auf 12 oder 24 Sitzungen. Sie muss der Krankenkasse angezeigt werden. Bei Bedarf kann sich eine weitere Psychotherapie anschließen, die bei der Krankenkasse beantragt werden muss.

Ist eine Psychotherapie sinnvoll, aber keine Akutbehandlung nötig, finden nach der psychotherapeutischen Sprechstunde zunächst sogenannte probatorische Sitzungen statt. In zwei bis vier Sitzungen lernen sich dabei Therapeutin oder Therapeut und die oder der Betroffene kennen und es wird ein Behandlungsplan erstellt. In diesem ist zusammengefasst, welche psychotherapeutischen Methoden bei den vorliegenden Problemen helfen können. Zudem wird in diesen Sitzungen eine Diagnostik durchgeführt und festgestellt, welche Probleme oder Erkrankungen vorliegen und wie ausgeprägt sie sind. Entscheiden sich beide Parteien für eine Zusammenarbeit, kann ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt werden. Dabei wird auch der voraussichtliche Umfang der Therapie festgelegt. Kurzzeittherapien umfassen 12 bis 24 Sitzungen. Benötigt man mehr Zeit, kann auch eine Langzeittherapie beantragt werden. In einem Gutachterverfahren wird dem Antrag auf Psychotherapie dann entweder stattgegeben oder in seltenen, begründeten Fällen auch nicht.

Gut zu wissen: Alle Richtlinien-Psychotherapien können sowohl als Einzel- als auch als Gruppentherapie durchgeführt werden. Gruppentherapien sind grundsätzlich in ihrer Wirksamkeit mit Einzeltherapien vergleichbar.

Richtlinien-Psychotherapien können von verschiedenen, entsprechend ausgebildeten Personen angeboten werden (mehr dazu finden Sie im Abschnitt Berufsbezeichungen in diesem Artikel). 

Wer trägt die Kosten für eine Psychotherapie?

Für gesetzlich Versicherte entstehen durch anerkannte Psychotherapie-Verfahren keine Kosten. Im ambulanten Bereich benötigen psychologische und ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dafür eine entsprechende Kassenzulassung. Privatversicherte müssen individuell mit Ihrer Krankenversicherung abklären, welche Bedingungen es für eine Kostenübernahme gibt. Im stationären Rahmen werden die Kosten für Psychotherapie unabhängig von der Art der Krankenversicherung übernommen.

Folgende Psychotherapie-Verfahren sind in ihrer Wirksamkeit anerkannt und damit Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung:

  • Verhaltenstherapie
  • Analytische Psychotherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Systemische Therapie

Aktuell wird die Personenzentriert-Experienzielle Psychotherapie im Hinblick auf ihre wissenschaftliche Anerkennung überprüft.

Was unterscheidet die verschiedenen Therapieverfahren?

Auch wenn sich die verschiedenen Psychotherapie-Verfahren bezüglich der Wirksamkeit nicht stark unterscheiden, sind bei manchen Erkrankungen bestimmte Therapieverfahren die erste Wahl. Zum Beispiel wird bei einer Panikstörung zunächst eine Verhaltenstherapie oder die Behandlung mit geeigneten Medikamenten empfohlen. Zudem kommen unterschiedliche Patientinnen und Patienten mit verschiedenen Verfahren unterschiedlich gut zurecht.

Verhaltenstherapie

In der Verhaltenstherapie geht man davon aus, dass Verhalten, Gedanken und Gefühle durch Lernprozesse verändert werden können. Einstellungen und Gefühle werden hinterfragt und mit unterschiedlichen Methoden verändert, hilfreiche Fähigkeiten werden trainiert. In der Verhaltenstherapie konzentriert man sich vor allem auf die Lösung aktueller Probleme und die Linderung der gegenwärtigen Beschwerden. Typische Techniken einer Verhaltenstherapie sind zum Beispiel die Verhaltens- oder Situationsanalyse oder Konfrontationstechniken. Die Verhaltenstherapie findet in der Regel einmal wöchentlich statt und die Höchstgrenze liegt bei 80 Sitzungen.

Analytische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Die analytische Psychotherapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie werden in der Richtlinie unter der Überschrift „Psychoanalytisch begründete Verfahren“ zusammengefasst. Heute üblich ist auch der Oberbegriff „psychodynamische Verfahren“. Diese Verfahren haben sich aus der klassischen Psychoanalyse entwickelt. Der gemeinsame Therapieansatz geht davon aus, dass unbewusste Konflikte zwischen Motiven, Regeln und Bedürfnissen bestehen und psychische Probleme verursachen und aufrechterhalten können. Konflikte können auch zwischen den inneren Bedürfnissen und äußeren Anforderungen bestehen. Die Therapeutin oder der Therapeut hilft der Patientin oder dem Patienten, die Konflikte und deren Folgen im Hier und Jetzt sichtbar zu machen und zu lösen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entwicklung von Aspekten der Persönlichkeit. Das Therapieziel ist dabei, Entwicklungsrückstände (strukturelle Schwächen) und damit verbundene Schwierigkeiten auszugleichen.

Bei der analytischen Psychotherapie befindet sich die Patientin oder der Patient typischerweise in entspannter und von äußeren Reizen abgeschirmter Position, zum Beispiel auf einem Sofa liegend. Sie oder er soll sich so auf Gedanken, Gefühle und innere Bilder konzentrieren können. Die analytische Psychotherapie findet in der Regel als Langzeittherapie mit zwei bis drei Sitzungen pro Woche statt. Die Höchstgrenze liegt bei 300 Sitzungen.

Bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie ist der Schwerpunkt eher die Gegenwart, ein abgegrenzter Konflikt und die Bewältigung des Alltags. Patienten werden dabei unterstützt, vorhandene, unbewusste Fähigkeiten zu aktivieren, um aktuelle Konflikte zu lösen. Die Beziehung zwischen Therapeutin oder Therapeut und Patientin oder Patient wird genutzt, um alltägliche Beziehungsprobleme zu erkennen und zu lösen. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie findet in der Regel ein- bis zweimal wöchentlich statt, wobei die Höchstgrenze bei 100 Sitzungen liegt.

Systemische Therapie

Die systemische Therapie geht davon aus, dass Menschen und ihr Verhalten nur im sozialen Kontext ausreichend verstanden werden können. Um die psychischen Probleme der Betroffenen zu verstehen und zu verändern, wird in der systemischen Therapie daher verstärkt das soziale Umfeld miteinbezogen, zum Beispiel die Familie.  Insbesondere werden die zwischenmenschlichen Beziehungen und die  Kommunikation in diesen Beziehungen betrachtet, durch die Probleme entstehen und aufrechterhalten werden. Die Beziehungen sind folglich auch für die Veränderung und Lösung der Probleme wichtig.

In der systemischen Therapie werden Beziehungen, Probleme oder Gefühle häufig durch Figuren oder Gegenstände symbolisiert. In solchen Systemaufstellungen wird dann versucht, Probleme erlebbar zu machen und zu lösen. Die systemische Therapie ist mit einer Höchstgrenze von 48 Sitzungen in der Regel eher kurz und findet üblicherweise einmal wöchentlich statt. 

Wie wirksam ist Psychotherapie?

Für die von den Krankenkassen anerkannten Therapieverfahren gibt es jahrzehntelang gesammelte Belege über ihre Wirksamkeit: Wie gut sie wirken, hängt von der Art der Störung ab. Insgesamt ist davon auszugehen, dass eine Psychotherapie bei jeder zweiten Patientin oder jedem zweiten Patienten zu deutlichen Besserungen führt.

Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass bei 50 Prozent der Patientinnen oder Patienten durch eine Psychotherapie deutliche Besserungen erzielt werden.

Eine Psychotherapie ist grundsätzlich wirksam und hilfreich, kann aber wie jede Behandlung auch Nebenwirkungen haben. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen ist das etwa bei einem Drittel der Patientinnen und Patienten der Fall. So kann es zum Beispiel vorübergehend zu einer Verschlechterung der Beschwerden kommen, etwa wenn belastende Themen angesprochen werden oder sich der Alltag durch Veränderungen in der Therapie umstellt. Mitunter entstehen auch Konflikte mit anderen Menschen, zum Beispiel, wenn man lernt, selbstbestimmter zu sein. Solche Reaktionen sind häufig vorübergehend und können Teil des Veränderungsprozesses sein. 

Was ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Berufsbezeichnungen?

Eine Psychotherapie kann von verschiedenen Berufsgruppen angeboten werden.

Psychologinnen und Psychologen

Ein Psychologe oder eine Psychologin hat ein Psychologiestudium absolviert. Das beinhaltet jedoch nicht die Erlaubnis zur Durchführung von Psychotherapie. Um Psychotherapie anbieten zu können, mussten Psychologinnen und Psychologen bisher eine mehrjährige Psychotherapie-Ausbildung durchlaufen. Die Berufsbezeichnung lautete anschließend „Psychologische Psychotherapeutin“ beziehungsweise „Psychologischer Psychotherapeut“. Seit dem Jahr 2020 gibt es den Studiengang „Psychotherapie“, der mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen wird. Mit der bestandenen Prüfung wird die Behandlungserlaubnis (Approbation) erteilt. Die Berufsbezeichnung lautet dann nur noch „Psychotherapeutin“ beziehungsweise „Psychotherapeut“. Um gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen mit einer Zulassung in einer eigenen Praxis nach einer Richtlinien-Therapie behandeln zu dürfen, ist zusätzlich eine fünfjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin beziehungsweise zum Fachpsychotherapeuten notwendig. Nicht-ärztliche Psychotherapeuten dürfen keine Medikamente verschreiben.

Ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben ein Medizinstudium abgeschlossen und anschließend eine spezielle Weiterbildung absolviert. Die Erlaubnis, eine Psychotherapie anzubieten, haben zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, die folgende Facharztausbildungen abgeschlossen haben:

  • Psychiatrie und Psychotherapie (Fachärztinnen und Fachärzte mit dieser Ausbildung werden auch Psychiaterinnen beziehungsweise Psychiater genannt)
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie

Diese fünfjährigen Facharztweiterbildungen enthalten bereits die Ausbildung in einem Richtlinien-Psychotherapieverfahren. Ärztinnen und Ärzte anderer Fachrichtungen, zum Beispiel aus der Allgemeinmedizin, können eine Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie absolvieren. Diese dauert in der Regel drei Jahre. Neben der Psychotherapie können ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auch körperliche Untersuchungen und medikamentöse Behandlungen durchführen.

Wichtig zu wissen: Der Begriff „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ darf nur von den vorgenannten Berufsgruppen verwendet werden. Der Begriff „Psychotherapie“ kann dagegen auch von Heilpraktikern und Heilpraktikerinnen verwendet werden, die keine qualifizierte Ausbildung absolviert haben. Entsprechende Angebote werden nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Anbietern von Psychotherapie finden Sie auch unter gesundheitsinformation.de.

Wie findet man eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten?

Um eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen, brauchen Sie keine ärztliche Überweisung. Sie können sich daher selbst auf die Suche nach einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten machen.

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ihrer Umgebung finden Sie beispielsweise über die Kassenärztliche Vereinigung. Dazu können Sie unter 116 117 anrufen oder die Online-Arztsuche nutzen.

Bei entsprechenden Beschwerden ist aber auch die Hausärztin oder der Hausarzt eine geeignete erste Anlaufstelle. Er oder sie hat im Blick, ob eventuell auch körperliche Ursachen für Ihre Beschwerden vorliegen könnten. Außerdem kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt gegebenenfalls den Kontakt zu einer qualifizierten Psychotherapeutin, einem Psychotherapeuten, einer Psychiaterin oder einem Psychiater herstellen oder Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

  • Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP). Therapeutensuche. Aufgerufen am 01.08.2025.
  • Bundesministerium für Gesundheit. Moderne Ausbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Aufgerufen am 01.08.2025
  • Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Wege zur Psychotherapie. Aufgerufen am 01.08.2025.
  • Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF). Familientherapie - Systemische Therapie. Aufgerufen am 01.08.2025.
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Psychotherapie-Richtlinie. In der Fassung vom 19. Februar 2009, zuletzt aktualisiert am 21. August 2025.
  • Gesundheitsinformation.de. Was ist eine Psychotherapie und wie läuft sie ab? Aufgerufen am 01.08.2025.
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung. Psychotherapie – Ambulante psychotherapeutische Versorgung. Aufgerufen am 01.08.2025.
  • Pfammatter M, Tschacher W. Wirkfaktoren der Psychotherapie – eine Übersicht und Standortbestimmung. Zeitschrift für Psychiatrie, Psychologie und Psychotherapie 2012. 60 (1): 67-76.
  • Pro Psychotherapie e.V. und therapie.de. Was bezahlt die Krankenkasse? Krankheitswert und bezahlte Behandlungsmethoden. Aufgerufen am 01.08.2025.
  • Springer Medizin. Psychodynamische Psychotherapie – Grundlagen und klinische Anwendungen. In E.Medpedia: Psychiatrie, Psychosomatik, Psychotherapie. Publiziert: Juni 2016. Abgerufen am 1. August 2025.
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Geprüft durch die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN).

Stand: 28.04.2026
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