Der Mutterschutz soll Frauen, die schwanger sind oder ein Kind stillen und in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, besonders schützen. Mutterschutz umfasst:
- den Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz
- einen besonderen Kündigungsschutz
- ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt (Mutterschutzfrist)
- Mutterschaftsleistungen während des Beschäftigungsverbots
Während der sogenannten „Mutterschutzfrist" dürfen Frauen nicht arbeiten. Umgangssprachlich sagt man dann auch, dass eine Frau im „Mutterschutz" ist.
Wie genau schwangere und stillende Frauen im Rahmen des Mutterschutzes geschützt werden und welche Mutterschaftsleistungen es gibt, erfahren Sie im Artikel Finanzielle Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt.
Weitere Informationen zum Mutterschutz und zu Mutterschaftsleistungen finden Sie außerdem auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Tipp: In den Wochen nach der Entbindung stehen einige Formalitäten an - beispielsweise die Beantragung von Elterngeld und Kindergeld. Es ist sinnvoll, sich dazu schon in der Schwangerschaft zu informieren, da manche Dinge bereits vor der Geburt vorbereitet oder erledigt werden können.
Das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet hilfreiche Checklisten für die Zeit vor und nach der Geburt.
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