Schwangerschaft und GeburtUnterstützung und Hilfe

Bei Fragen rund um die Schwangerschaft und Geburt erhalten Frauen Unterstützung und Hilfe in der frauenärztlichen Praxis und bei ihrer Hebamme. Darüber hinaus können sie sich an verschiedene Beratungsstellen und weitere Hilfsangebote wenden.

Schwangerschafts-Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Webseite familienplanung.de des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit. 

Beratungsstellen vor Ort sowie den richtigen Ansprechpartner bei finanziellen Leistungen wie Elterngeld oder Kinderzuschlag finden Sie auch auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.  

Das Hilfetelefon Schwangere in Not bietet rund um die Uhr, kostenfrei und anonym Beratung unter der Nummer 0800 40 40 020.

Angebote der Frühen Hilfen können Familien ab der Schwangerschaft unterstützen. Die Angebote richten sich vorrangig an Familien, die sich belastet oder überfordert fühlen, stehen jedoch grundsätzlich allen Familien mit Kindern bis zu drei Jahren offen.

Im Rahmen der Frühen Hilfen ist unter anderem die Begleitung durch eine Familienhebamme oder Familien-Kinderkrankenschwester möglich. Die Angebote sind kostenfrei.

Mehr Informationen zu Frühen Hilfen und anderen Unterstützungsmöglichkeiten für Familien nach der Geburt finden Sie in unserem Artikel.

Auf elternsein.info können Sie direkt nach Frühen Hilfen in der Nähe suchen. Die Webseite bietet außerdem ausführliche Informationen zu Frühen Hilfen, auch in Leichter Sprache.

Schwangere Frauen können zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie Sozialhilfe oder Bürgergeld beziehen oder nur ein geringes Einkommen haben. Dazu gehört zum Beispiel der sogenannte Mehrbedarfs-Zuschlag zu bestehenden Leistungen. Auch einmalige Leistungen sind möglich, etwa für die Erstausstattung des Kindes.

Darüber hinaus können Schwangere durch die "Bundesstiftung Mutter und Kind" unterstützt werden, wenn das Einkommen während der Schwangerschaft, Geburt und danach nicht ausreicht und andere staatliche Leistungen nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend verfügbar sind. Ein Antrag kann bei einer örtlichen Schwangerschafts-Beratungsstelle gestellt werden.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens. 

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