Der Alltag kann aus verschiedenen Gründen körperlich oder seelisch belastend sein. Kuren sollen helfen, die eigene Gesundheit dabei nicht aus den Augen zu verlieren.
Das Ziel einer Kur ist es, körperlichen und seelischen Erkrankungen vorzubeugen. Dafür werden beispielsweise verschiedene Entspannungsangebote, Bäder, Massagen und leichte körperliche Betätigung eingesetzt. Die Dauer einer Kur beträgt in der Regel drei Wochen.
Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Kur haben alle gesetzlich Krankenversicherten. Damit Kosten von der Krankenkasse übernommen werden können, muss eine Kur von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet und begründet werden. Die Bedingungen einer Kostenübernahme bei privat Versicherten hängen vom gewählten Versicherungstarif ab.
Eine Kur kann beantragt werden, wenn es bereits erste Hinweise für eine geschwächte Gesundheit gibt. Das können zum Beispiel anhaltende Erschöpfung, das Gefühl des „Ausgebranntseins“, Rückenschmerzen oder Schlafstörungen sein.
Eine weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass am Wohnort verfügbare Behandlungen bereits ausgeschöpft wurden.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Kur finden Sie in unserem Artikel.
Grundsätzlich wird zwischen ambulanten und stationären Kuren unterschieden. Außerdem gibt es Kuren, die sich an spezielle Zielgruppen richten, zum Beispiel pflegende Angehörige.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten von Kuren finden Sie in unserem Artikel.
Zunächst sollte man seiner Ärztin oder seinem Arzt seine gesundheitliche Situation schildern. Relevant sind dabei nicht nur körperliche und seelische Beschwerden, sondern auch sonstige Gesundheitsrisiken und die persönlichen Lebensumstände.
Wenn eine Kur aus ärztlicher Sicht infrage kommt, kann man bei der Krankenkasse die Formulare für den Kur-Antrag anfordern. Die Formulare kann man dann gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt ausfüllen.
Die Krankenkasse bewilligt den Antrag anschließend oder lehnt ihn ab. Im Fall einer Ablehnung lohnt es sich in vielen Fällen, zu widersprechen.
Weitere Informationen zur Antragstellung und zum Widerspruch erhalten Sie in unserem Artikel.
In Deutschland gibt es mehr als 350 anerkannte Kurorte und Heilbäder, die sich in ihrem Behandlungs-Angebot unterscheiden. Je nach geographischer Lage gibt es beispielsweise Luftkurorte, Kurorte mit Mineral- und Thermalquellen oder Seeheilbäder am Meer.
Bei ambulanten Kuren kann man sich selbst einen der anerkannten Kurorte aussuchen. Dafür entscheidet man am besten gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt, welcher Kurort am geeignetsten ist. Auch bei stationären Angeboten kann man seinen Wunsch-Kurort im Antrag angeben. Wenn möglich berücksichtigen die Krankenkassen den Wunsch.
Was Sie außerdem bei der Wahl des Kurortes beachten sollten, erfahren Sie in unserem Artikel.
Eine Übersicht über anerkannte Kurorte in Deutschland gibt es auf der Webseite des Deutschen Heilbäderverbands.
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