KindheitKuren für Kinder

Eine Kur soll körperlichen und seelischen Erkrankungen vorbeugen. Sie kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Kinder häufige Infekte haben oder ihre Gesundheit gefährdet ist. In der Regel dauert eine Kur 3 Wochen.

Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Kur haben alle gesetzlich versicherten Kinder. Damit Kosten von der Krankenkasse übernommen werden können, muss eine Kur von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet und begründet werden. Ist das Kind privat versichert, hängen die Bedingungen einer Kostenübernahme vom gewählten Tarif ab.

Eine Kur kann beantragt werden, wenn es bereits erste Hinweise für eine geschwächte Gesundheit gibt - zum Beispiel, wenn Kinder anfällig für Infekte sind.

Eine weitere Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass am Wohnort verfügbare Behandlungen bereits ausgeschöpft wurden.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Kur finden Sie im Artikel Medizinische Vorsorgeleistungen: Mit einer Kur die Gesundheit fördern.

Eine Kinderkur kann entweder ambulant oder stationär in einem Kurort stattfinden. Bei einer ambulanten Kur muss man sich selbst um die Anreise zum Kurort sowie Unterbringung und Verpflegung kümmern. Während einer stationären Kur ist das Kind in der Kur-Einrichtung untergebracht und wird dort auch verpflegt.

Wichtig zu wissen: Bei einer Mutter-Kind-Kur beziehungsweise Vater-Kind-Kur steht in der Regel nicht die Gesundheit des Kindes im Vordergrund. Eine solche Kur dient in erster Linie der Erholung des Elternteils. Kinder können in der Regel nur bis zu einem Alter von 12 Jahren mitgenommen werden. Für Kinder mit Behinderungen gibt es keine Altersgrenze. 

Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten von Kuren finden Sie im Artikel Medizinische Vorsorgeleistungen: Mit einer Kur die Gesundheit fördern.

Weitere Informationen zu Mutter-Kind-Kuren bietet das Müttergenesungswerk.

Zunächst sollten Eltern mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt die gesundheitliche Situation des Kindes besprechen. Relevant sind dabei nicht nur körperliche und seelische Beschwerden, sondern auch sonstige Gesundheitsrisiken und die persönlichen Lebensumstände.

Wenn eine Kur aus ärztlicher Sicht infrage kommt, kann man bei der Krankenkasse die Formulare für den Kur-Antrag anfordern und diese gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt ausfüllen.

Die Krankenkasse bewilligt den Antrag anschließend oder lehnt ihn ab. Im Fall einer Ablehnung lohnt es sich in vielen Fällen, zu widersprechen.

Weitere Informationen dazu, was man tun kann, wenn ein Kur-Antrag oder die Wunsch-Einrichtung abgelehnt wurde, finden Sie im Artikel Medizinische Vorsorgeleistungen: Mit einer Kur die Gesundheit fördern.

In Deutschland gibt es verschiedene anerkannte Kurorte und Heilbäder, die sich in ihrem Behandlungs-Angebot unterscheiden. Je nach geografischer Lage gibt es beispielsweise Luftkurorte, Kurorte mit Mineral- und Thermalquellen oder Seeheilbäder am Meer.

Bei ambulanten Kuren kann man selbst einen der anerkannten Kurorte aussuchen. Dafür entscheidet man am besten gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt des Kindes, welcher Kurort am geeignetsten ist. Auch bei stationären Angeboten kann man den Wunsch-Kurort im Antrag angeben. Wenn möglich, berücksichtigen die Krankenkassen den Wunsch.

Was Sie außerdem bei der Wahl des Kurortes beachten sollten, erfahren Sie in unserem Artikel.

Eine Übersicht über anerkannte Kurorte in Deutschland gibt es auf der Webseite des Deutschen Heilbäderverbands. Wenn Sie dort bei "Heilanzeigen/Indikation" nach "Erkrankungen bei Kindern" suchen, werden Ihnen Kurorte angezeigt, in denen auch Kinder behandelt werden.

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