Der Mutterschutz soll Frauen, die schwanger sind oder ein Kind stillen und in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, besonders schützen. Mutterschutz umfasst:
- den Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz
- einen besonderen Kündigungsschutz
- ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt (Mutterschutzfrist)
- Mutterschaftsleistungen während des Beschäftigungsverbots
Während der sogenannten „Mutterschutzfrist" dürfen Frauen nicht arbeiten. Umgangssprachlich sagt man dann auch, dass eine Frau im „Mutterschutz" ist.
Wie genau schwangere und stillende Frauen im Rahmen des Mutterschutzes geschützt werden und welche Mutterschaftsleistungen es gibt, erfahren Sie im Artikel Finanzielle Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt. Der Artikel bietet auch Informationen zu den Themen Elterngeld, Kindergeld und zu weiteren Unterstützungsmöglichkeiten bei geringem Einkommen.
Weitere Informationen zum Mutterschutz und zu Mutterschaftsleistungen finden Sie außerdem auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Wenn das Kind auf der Welt ist, müssen Eltern einige Behörden informieren. Sie sollten verschiedene Anträge auf den Weg bringen, um die ihnen zustehende Unterstützung zu erhalten. Dazu gehören etwa die Beantragung von Kindergeld und Elterngeld. Einige Aufgaben können bereits vor der Geburt geplant und vorbereitet oder erledigt werden.
Das Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet hilfreiche Checklisten für die Zeit vor und nach der Geburt.
Auf dem Familienportal finden Sie zudem ausführliche Informationen zu den Themen Kindergeld, Elterngeld, Elternzeit und weiteren Familienleistungen.
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