Ernährungsberatung und Ernährungstherapie

Ernährungsberatung und Ernährungstherapie sollen helfen, gesund zu bleiben und können die Behandlung vieler Erkrankungen unterstützen. Je nach persönlicher Situation kann man unterschiedliche Angebote in Anspruch nehmen. Die Kosten können teilweise von der Krankenkasse übernommen werden.

Auf einen Blick

  • Eine Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Menschen und soll der Entstehung von Krankheiten vorbeugen.
  • Eine Ernährungstherapie richtet sich an erkrankte Menschen und soll helfen, Symptome zu vermindern, die Lebensqualität zu verbessern oder den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen.
  • Im Rahmen einer Ernährungsberatung oder -therapie legt man individuelle Ziele fest und lernt, wie man dazugehörige Maßnahmen im Alltag praktisch umsetzen kann.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für eine Ernährungsberatung oder -therapie teilweise von den Krankenkassen erstattet werden.
Eine Ernährungsberaterin und ein Patient führen ein Gespräch neben einem gefüllten Obstkorb.

Was sind Ernährungsberatung und Ernährungstherapie?

Unsere Ernährung hat Auswirkungen auf unsere Gesundheit – das ist die Grundlage sowohl der Ernährungsberatung als auch der Ernährungstherapie. Bei beiden geht es um Unterstützung rund um das Thema Ernährung. Da die Methoden ähnlich sind, wird der Begriff Ernährungsberatung häufig für beide Bereiche verwendet. Sie bezeichnen jedoch nicht genau das Gleiche, insbesondere richten sie sich an unterschiedliche Personengruppen.

Ernährungsberatung

Die Ernährungsberatung ist eine Maßnahme zur Primärprävention, das heißt, sie soll der Entstehung von Krankheiten vorbeugen. Im Rahmen der Ernährungsberatung werden gesunde Menschen in ihrer jeweiligen Lebenssituation angeleitet, gesundheitsfördernde Ernährung in ihrem Alltag umzusetzen. Ziele einer Ernährungsberatung sind in erster Linie

  • die Vermeidung von unzureichender oder falscher Ernährung
  • die Förderung eines gesunden Körpergewichts
  • die Vorbeugung ernährungsabhängiger Erkrankungen, z. B. Typ 2-Diabetes.

Prinzipiell kann jede Person eine Ernährungsberatung in Anspruch nehmen. Sinnvoll kann sie für gesunde Menschen in besonderen Lebensumständen oder mit erhöhtem Risiko für Probleme durch Mangel- und Fehlernährung sein. Dazu gehören etwa ältere Menschen, Schwangere und Stillende, Sportler oder Schichtarbeiter.

Ernährungstherapie

Im Gegensatz zur Ernährungsberatung richtet sich eine Ernährungstherapie an Menschen mit einer Erkrankung. Eine Ernährungstherapie kann zum Beispiel helfen

  • Beschwerden zu lindern,
  • den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen,
  • den Bedarf an Medikamenten zu verringern
  • Komplikationen zu vermeiden und
  • die Lebensqualität zu verbessern.

Es gibt einige Erkrankungen, bei denen eine Ernährungstherapie die Behandlung unterstützen kann. Dazu gehören ernährungsbedingte Erkrankungen, wie zum Beispiel Typ 2-Diabetes und Adipositas

Umgekehrt können etwa bei Krebserkrankungen auch Ernährungsprobleme durch die Krankheit selbst oder durch die Therapie entstehen. Eine Ernährungstherapie stellt die Gesundheit dann zwar nicht wieder her, kann jedoch die Lebensqualität steigern und das Durchhalten einer Therapie ermöglichen. Dadurch kann sich ebenfalls die Überlebenswahrscheinlichkeit erhöhen.

Bei bestimmten Stoffwechsel-Erkrankungen ist eine Ernährungstherapie sogar ein wichtiger Teil der Behandlung selbst – unter anderem bei der Krankheit Mukoviszidose (Zystische Fibrose). Bei diesen Erkrankungen soll eine Ernährungstherapie unter anderem körperliche und geistige Entwicklungsstörungen vermeiden und die Lebenserwartung verbessern.

Eine Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Menschen, eine Ernährungstherapie an Menschen mit einer Erkrankung.

Was beinhalten Ernährungsberatung und Ernährungstherapie?

Der erste Schritt einer Ernährungsberatung besteht darin, die aktuelle Situation zu erfassen. Dabei werden alle relevanten Lebensumstände beachtet. Dazu gehört der Gesundheitszustand ebenso wie Essgewohnheiten, Vorlieben, Kultur und Einkaufsmöglichkeiten. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse werden im nächsten Schritt gemeinsam individuelle Ziele festgelegt, wie zum Beispiel eine Gewichtsreduktion durch kleinere Portionsgrößen oder eine andere Lebensmittelauswahl.

Auch bei einer Ernährungstherapie wird zunächst die aktuelle Situation erfasst. Abhängig von den bestehenden gesundheitlichen Problemen werden individuelle Ernährungspläne festgelegt, die Beschwerden lindern oder den Heilungsprozess unterstützen können.

Weitere Maßnahmen im Rahmen der Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie sind zum Beispiel

  • die Auswahl der geeigneten Lebensmittel sowie deren Mengen und Zubereitungen
  • die Anreicherung von Speisen z. B. bei erhöhtem Energiebedarf oder Appetitlosigkeit
  • die Auswahl von Lebensmitteln mit bestimmten Vitaminen oder Mineralien, wie zum Beispiel kalziumreichen Lebensmitteln
  • die Ermittlung des Energiebedarfs, den man abdecken sollte, zum Beispiel während der Schwangerschaft
  • Alternativen zu Lebensmitteln finden, die eher vermieden werden sollten
  • Anpassen der Ernährung an vorliegende Erkrankungen mit krankheitsspezifischen Kostformen, zum Beispiel im Rahmen einer Dialyse bei Nierenerkrankungen
  • Anpassen der Beschaffenheit von Speisen, z. B. bei Schluckstörungen oder wenn normales Essen nicht möglich ist und gegebenenfalls die Durchführung einer enteralen Ernährung (wie Sondenkost) oder einer parenteralen Ernährung (über einen Tropf)

Außerdem werden bei Bedarf praktische Fähigkeiten vermittelt. Beispielsweise kann in Lehrküchen die richtige Zubereitung von Nahrungsmitteln geübt werden oder man führt Einkaufstrainings durch.

Nicht zuletzt wird besprochen, wie man die erlernten Ernährungsmaßnahmen im Alltag umsetzen kann, um langfristige Erfolge erzielen zu können.

Zu einer Ernährungstherapie gehören verschiedene Maßnahmen, um die Ernährung langfristig zu verändern.

Die Ernährungstherapie findet in der Regel als Einzeltherapie statt, seltener auch in kleinen Gruppen.

Wer übernimmt die Kosten für eine Ernährungsberatung oder -therapie?

Sowohl die Ernährungsberatung als auch die Ernährungstherapie sind keine grundsätzlichen Leistungen der Krankenkassen. Unter bestimmten Bedingungen können Kosten jedoch in unterschiedlichem Umfang übernommen werden.

Gut zu wissen: Krankenkassen unterscheiden begrifflich nicht immer zwischen Ernährungsberatung und Ernährungstherapie und verwenden mitunter den Begriff „Ernährungsberatung“ auch für Maßnahmen für erkrankte Menschen.

Eine Ernährungsberatung kann prinzipiell jeder Mensch wahrnehmen. Die Kosten für eine Ernährungsberatung können teilweise erstattet werden. Die Beratung muss dazu allerdings eine sinnvolle Maßnahme zur Vorbeugung sein und bei einem qualifizierten Anbieter stattfinden. 

Im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen werden daher Kurse und Anbieter für Ernährungsberatung von der Zentralen Prüfstelle Prävention geprüft. Von der Prüfstelle zertifizierte Angebote werden von den Krankenkassen anerkannt und bezuschusst. Wie hoch die Zuschüsse sind, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Die Beratung muss oft zunächst selbst bezahlt werden und wird bei Nachweis der regelmäßigen Teilnahme gegebenenfalls danach erstattet. Informieren Sie sich daher zunächst über die Angebote und Bedingungen Ihrer Krankenkasse.   

Bei welchen Erkrankungen eine Ernährungstherapie ärztlich verordnet wird, ist in der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt. Nach der Heilmittel-Richtlinie müssen die Kosten für eine Ernährungstherapie nur bezahlt werden, wenn diese aufgrund von Mukoviszidose (Zystische Fibrose) oder anderen seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen ärztlich verordnet wurde. In der Regel muss die Verordnung von einem auf die jeweilige Erkrankung spezialisierten Arzt ausgestellt werden.

Wie für andere Heilmittel auch, müssen Erwachsene in solchen Fällen üblicherweise Zuzahlungen leisten. Es müssen 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung selbst bezahlt werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen keine Zuzahlungen leisten.

Bei allen anderen ernährungsbedingten Erkrankungen und krankheitsbedingten Ernährungsproblemen ist Ernährungstherapie eine Ergänzung der ärztlichen Leistung. Sie erfolgt auf ärztliche Empfehlung und ist keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie wird allerdings von vielen Krankenkassen bezuschusst. Im Einzelfall empfiehlt es sich, das Vorgehen bei der Krankenkasse zu erfragen und gegebenenfalls einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.

Ernährungstherapien können auch Teil einer medizinischen Rehabilitation sein. Im Rahmen von Disease-Management-Programmen (DMP) gibt es zudem das Angebot von Schulungen zur Ernährung. Die Schulungen sind für Menschen, die am DMP teilnehmen, kostenfrei.

Für privat Versicherte gelten andere Regelungen. Ob und in welcher Höhe Kosten für Ernährungsberatung und -therapie von der privaten Versicherung übernommen werden, hängt von dem abgeschlossenen Versicherungstarif ab. 

Weitere Informationen zu den genauen Bedingungen der Verordnung einer Ernährungstherapie finden Sie in unserem Artikel „Heilmittel“.

Mehr über Disease-Management-Programme erfahren Sie in unserem Video.

Wer bietet eine Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie an?

„Ernährungsberater“ und „Ernährungstherapeut“ sind keine geschützten Berufsbezeichnungen. Die Krankenkassen erkennen allerdings nur Anbieterinnen und Anbieter an, die eine bestimmte Qualifikation nachweisen können.

Zu diesen Qualifikationen gehören:

  • eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zur Diätassistentin oder zum Diätassistenten
  • ein abgeschlossenes Studium der Ökotrophologie
  • ein abgeschlossenes Studium der Ernährungswissenschaft
  • die Zusatzbezeichnung Ernährungsmedizin bei Ärztinnen und Ärzten (nur Ernährungsberatung)

Zusätzlich muss die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen durch bestimmte Zertifikate nachgewiesen werden.

Ernährungstherapeutinnen und -therapeuten, die eine Therapie bei Mukoviszidose oder seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen anbieten, müssen außerdem noch weitere Qualifikationen vorweisen.

Qualifizierte Ernährungsfachkräfte bieten Ernährungsberatung und Ernährungstherapie in eigenen Praxen, angestellt in Arztpraxen, in Reha-Einrichtungen und in Kliniken an.

Wie finde ich ein geeignetes Angebot?

Bei der Suche nach Kursen ist es empfehlenswert, sich zuerst bei der eigenen Krankenkasse nach Angeboten und Bedingungen der Kostenübernahme zu erkundigen. Außerdem können Sie in Ihrer Hausarztpraxis nach geeigneten Praxen für Ernährungstherapie fragen. Folgende Anlaufstellen bieten darüber hinaus die Möglichkeit, qualifizierte Fachkräfte zu finden:

Eine Übersicht qualitätsgeprüfter Präventionskurse, die ausschließlich von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden, finden Sie auf dem Portal der Zentralen Prüfstelle Prävention. 

Auf der Webseite der Plattform qualifizierte Ernährungstherapie und Ernährungsberatung e.V. (E-Zert) finden Sie Praxen sowohl für Ernährungsberatung als auch für Ernährungstherapie in Ihrer Nähe.

Praxen für Ernährungstherapie, die Mukoviszidose und seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen behandeln, finden Sie außerdem über die Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbandes. Alle hier aufgeführten Praxen können Behandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. 

Die Berufs- und Fachverbände bieten ebenfalls Hilfe bei der Suche nach geeigneten Praxen für Ernährungstherapie:

Berufsverband für Oecotrophologie e.V. (VDOE)
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE)
Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e.V. (QUETHEB)
Verband der Diätassistenten Deutscher Bundesverband e.V. (VDD)
Verband für Ernährung und Diätetik e.V. VFED)

Geprüft durch den Verband der Diätassistenten Deutscher Bundesverband e.V. (VDD), die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) und den Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED).

Stand:
Fanden Sie diesen Artikel hilfreich?