ErwachsenenlebenPsychotherapeutische Versorgung

Psychotherapie kann bei den meisten psychischen Erkrankungen helfen. Sie wird allein oder zusammen mit Medikamenten oder anderen Behandlungen eingesetzt. Psychotherapie kann zum Beispiel ambulant in Form von regelmäßigen Gesprächsterminen oder im Rahmen einer stationären Behandlung stattfinden.

Im folgenden Video erfahren Sie mehr zum Thema Psychotherapie. Das Video wurde von der Stiftung Gesundheitswissen freundlicherweise zur Nutzung auf gesund.bund.de bereitgestellt.

Es gibt verschiedene Formen von Psychotherapie. Dazu gehören unter anderem die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie und die systemische Therapie. Diese Therapieformen werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut eine Kassenzulassung besitzt. Privatversicherte müssen individuell mit ihrer Krankenversicherung abklären, welche Bedingungen es für eine Kostenübernahme gibt. Im stationären Rahmen werden die Kosten für Psychotherapie unabhängig von der Art der Krankenversicherung übernommen.

Mehr zu den verschiedenen Therapieformen erfahren Sie in unserem Überblicksartikel zur Psychotherapie.

Ärztinnen und Ärzte bestimmter Fachrichtungen oder mit einer speziellen Weiterbildung dürfen Psychotherapie anbieten. Auch Psychologinnen und Psychologen können Psychotherapie anbieten. Bisher mussten sie dafür eine mehrjährige Psychotherapie-Ausbildung durchlaufen.

Seit dem Jahr 2020 gibt es den Studiengang „Psychotherapie“, der mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen wird. Um gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen in einer eigenen Praxis nach einer Richtlinien-Therapie behandeln zu dürfen, ist zusätzlich eine fünfjährige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin beziehungsweise zum Fachpsychotherapeuten notwendig.

Was der Unterschied zwischen Psychiatern, Psychologen und Psychotherapeuten ist, erklärt das folgende Video. Das Video wurde von der Stiftung Gesundheitswissen freundlicherweise zur Nutzung auf gesund.bund.de bereitgestellt.

Bevor man eine Psychotherapie beginnen kann, erfolgt in der Regel ein Beratungsgespräch im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde. Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut kann in der Sprechstunde den Bedarf einschätzen und eine Empfehlung für oder gegen eine Psychotherapie aussprechen. Daraufhin hat man in mehreren Probesitzungen die Möglichkeit, eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten kennenzulernen. Die Sprechstunden und die Probesitzungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Für die darauffolgende psychotherapeutische Behandlung stellt man zusammen mit der Therapeutin oder dem Therapeuten einen Antrag bei der Krankenkasse. Wird dieser bewilligt, wird auch die Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Privatversicherte müssen individuell mit ihrer Krankenversicherung abklären, welche Kosten übernommen werden.

Weitere Informationen bekommen Sie auf der Seite Wege zur Psychotherapie der Bundespsychotherapeutenkammer.

Mit unserer Suchfunktion können Sie nach Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Ihrer Umgebung suchen.

Man kann selbst Termine mit einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten vereinbaren. 

Gesetzlich Krankenversicherte können dafür aber auch den Terminservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nutzen.

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