Wenn bei Jugendlichen spezielle Erkrankungen oder Auffälligkeiten vorliegen, können neben Kinder- und Jugendärzten auch weitere spezialisierte Fachgebiete hinzugezogen werden - am besten in enger Abstimmung mit der kinder- und jugendärztlichen Praxis.
Es gibt sowohl innerhalb der Kinder- und Jugendmedizin spezialisierte Fachgebiete als auch weitere Fachgebiete.
Die Webseite der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) bietet einen Überblick über verschiedene Schwerpunkte innerhalb Kinder- und Jugendmedizin. Dort finden Eltern auch Informationen zu typischen Erkrankungen, die in den jeweiligen Spezialgebieten behandelt werden, sowie hilfreiche Hinweise zur Arztsuche.
Für den Besuch bei bestimmten Fachärzten brauchen gesetzlich Versicherte eine Überweisung. Diese stellt in der Regel die behandelnde Kinder- und Jugendärztin beziehungsweise der behandelnde Kinder- und Jugendarzt aus. Im Zweifel sollten sich Eltern vorab in der Praxis erkundigen, ob es sinnvoll ist, weitere Ärztinnen oder Ärzte hinzuzuziehen und ob eine Überweisung nötig ist.
In bestimmten Fachgebieten bieten Ärztinnen und Ärzte außerdem offene Sprechstunden für dringliche Beschwerden an. Für diese ist kein Termin nötig.
In dringlichen Fällen kann die Ärztin oder Arzt auf der Überweisung einen sogenannten Dringlichkeitscode vermerken (auch Vermittlungs- oder Überweisungscode genannt). Damit können Eltern sich einen Termin über die regionalen Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln lassen:
Termine können entweder bei den Terminservicestellen über die Rufnummer 116 117 oder online über den E-Terminservice der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vereinbart werden.
Mit unserer Arztsuche kann man nach Fachärztinnen und Fachärzten in der Nähe suchen.
Ausführliche Informationen zu Überweisungen und Terminvergabe finden sich im entsprechenden Artikel.
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