JugendWissenswertes zur elektronischen Patientenakte (ePA)

In der elektronischen Patientenakte (ePA) können wichtige Gesundheitsdokumente und weitere Informationen digital gespeichert werden. Ab dem 15. Geburtstag können Jugendliche ihre elektronische Patientenakte selbst führen oder ihr selbst widersprechen.

Zuvor können Eltern die ePA für ihre Kinder verwalten: Die Eltern entscheiden, welche Inhalte gespeichert werden und worauf andere Zugriff haben. Eltern können der Nutzung einer ePA für ihr Kind auch widersprechen.

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