JugendAb wann können Jugendliche allein in die ärztliche Praxis gehen?

Ab einem bestimmten Alter können Jugendliche in der Regel selbst zur Ärztin oder zum Arzt gehen und eigenständig Entscheidungen rund um ihre Gesundheit treffen. Ärztinnen und Ärzte prüfen dabei individuell, ob die Jugendlichen die Bedeutung, Tragweite und möglichen Folgen einer Behandlung verstehen. Sind sie einwilligungsfähig, dürfen sie auch unabhängig von der Zustimmung der Eltern entscheiden. In der Praxis wird häufig davon ausgegangen, dass Jugendliche ab etwa 14 Jahren einwilligungsfähig sein können.

Für Routineuntersuchungen oder vertrauliche Themen – zum Beispiel Sexualität oder Verhütung – ist ein Arztbesuch ohne Eltern meist problemlos möglich. Bei größeren Eingriffen oder wichtigen medizinischen Entscheidungen werden in der Regel jedoch die Eltern einbezogen, da sie weiterhin das Sorgerecht haben.

Gut zu wissen: Ärztliches und therapeutisches Personal darf keine Informationen an Eltern oder andere Personen weitergeben, wenn Jugendliche das nicht möchten – vorausgesetzt, die Jugendlichen sind einwilligungsfähig.

In Deutschland gelten die Patientenrechte für alle Menschen, unabhängig vom Alter. Das folgende Video erklärt, was die Patientenrechte regeln. Das Video wurde von der Stiftung Gesundheitswissen freundlicherweise für die Nutzung auf gesund.bund.de bereitgestellt.

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