Kinder- und Jugendärzte betreuen Kinder und Jugendliche während des Heranwachsens. Dabei kennen die Ärztinnen und Ärzte die Besonderheiten der körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Kinder- und Jugendärztinnen und Kinder- und Jugendärzte übernehmen verschiedene Aufgaben in der Betreuung von Jugendlichen. Dazu gehören:
- die Behandlung von akuten Krankheiten wie Infekten oder Verletzungen
- die Begleitung bei chronischen Erkrankungen
- die Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen (J1 im Alter von 12 bis 13 Jahren)
- Impfungen nach den STIKO-Empfehlungen
- die Beratung von Jugendlichen und Eltern zu allen Fragen rund um Gesundheit und Entwicklung
- die Koordination weiterer Behandlungen, zum Beispiel die Überweisung an fachärztliche Praxen bei speziellen Erkrankungen oder die Einweisung ins Krankenhaus
- die Verordnung von Heilmitteln wie Ergotherapie oder Logopädie
Mehr Informationen bietet der Artikel Kinder- und jugendärztliche Versorgung – die Rolle der Kinderarztpraxis.
Eine gute Vorbereitung auf den Besuch in der kinder- und jugendärztlichen Praxis hilft, dass die Untersuchung reibungslos abläuft und alle wichtigen Fragen geklärt werden können.
Das folgende Video erklärt, wie man sich bestmöglich auf einen Arztbesuch vorbereiten kann. Das Video wurde von der Stiftung Gesundheitswissen freundlicherweise für die Nutzung auf gesund.bund.de bereitgestellt.
Bei der Auswahl einer passenden Praxis können verschiedene Aspekte eine Rolle spielen. Dazu zählen unter anderem:
- Lage und Erreichbarkeit
- angebotene Sprechzeiten und Organisation der Praxis
- angebotene Leistungen und Zusatzqualifikationen
- Vertrauensverhältnis
Tipp: Mit unserer Arztsuche lässt sich nach kinder- und jugendärztlichen Praxen in der Nähe suchen.
Normalerweise behandeln Kinder- und Jugendärztinnen beziehungsweise Kinder- und Jugendärzte ihre Patienten bis zum 18. Lebensjahr. Berufsrechtlich ist eine Behandlung bis zum 21. Lebensjahr erlaubt. Danach sind Hausärztinnen und Hausärzte für die medizinische Versorgung zuständig. Ein Wechsel in die hausärztliche Praxis ist aber auch schon eher möglich und kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn sich Jugendliche in der kinder- und jugendärztlichen Praxis nicht mehr wohlfühlen.
In besonderen Fällen darf die Behandlung in der kinder- und jugendärztlichen Praxis über das 21. Lebensjahr hinaus fortgesetzt werden. Die Behandlung kann zum Beispiel übergangsweise fortgesetzt werden, wenn der Patient oder die Patientin eine angeborene Herzerkrankung hat. Auch Patientinnen und Patienten mit mehreren oder chronischen Erkrankungen können länger behandelt werden, wenn der Wechsel in die Hausarztpraxis nicht erfolgen konnte.
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