Wie verwalte ich meine elektronische Patientenakte?

In der elektronischen Patientenakte (ePA) werden wichtige Gesundheitsdokumente und weitere Informationen, beispielsweise zu Ihren Medikamenten, an einem Ort digital gespeichert. Wenn Sie eine ePA haben, profitieren Sie automatisch von ihren Vorteilen. Als Patientin oder Patient können Sie Ihre ePA zudem selbst verwalten: Sie entscheiden, welche Inhalte gespeichert werden und worauf Sie anderen Zugriff gewähren.

Welche Möglichkeiten bietet die elektronische Patientenakte?

  • Wichtige Gesundheitsdokumente werden an einem Ort digital gesammelt und sicher gespeichert.
  • Sie und Ihre Ärztinnen und Ärzte sowie weiteres medizinisches Fachpersonal haben durch die ePA einen Überblick über Ihre Krankengeschichte. Den Zugriff auf die ePA gewähren Sie in der Regel über das Einlesen der Gesundheitskarte.
  • Die Medikationsliste bietet eine Aufstellung der verordneten Medikamente.
  • Als Patientin oder Patient entscheiden Sie selbst, ob eine medizinische Einrichtung Zugriff auf Ihre ePA erhalten soll, ob sie Dokumente einstellen oder auf Ihre Medikationsliste zugreifen darf.
  • Über die ePA-App oder mit Hilfe Ihrer Krankenversicherung können Sie oder Ihre Vertretung Ihre ePA einsehen und verwalten.

Was wird in der ePA gespeichert? Wer hat Zugriff darauf? Welche Vorteile bietet die ePA?
Antworten darauf und viele weitere Infos zur ePA bekommen Sie in unserem Überblicksartikel.

Zugriff und Sichtbarkeit von Dokumenten

Ja, Sie können einzelne Dokumente verbergen. Verborgene Dokumente sind für Ärztinnen und Ärzte sowie weiteres medizinisches Fachpersonal nicht sichtbar. Es ist für sie auch nicht erkennbar, dass Sie Dokumente verborgen haben. Nur Sie selbst können verborgene Dokumente in Ihrer ePA sehen.

  • Das Verbergen von Dokumenten funktioniert über die ePA-App. Über die App können Sie selbst oder Ihre Vertretung verborgene Dokumente auch jederzeit wieder sichtbar machen. Grundsätzlich ist es auch möglich, Dokumente aus der ePA zu löschen.
  • Es ist nicht möglich, ein Dokument nur für eine bestimmte medizinische Einrichtung oder für einzelne Personen zu verbergen. Sie können einer bestimmten medizinischen Einrichtung lediglich den Zugriff auf Ihre gesamte ePA entziehen. Diese Einrichtungen können dann Ihre ePA nicht einsehen und auch keine Dokumente darin speichern.
  • Eine Ausnahme bildet die Medikationsliste, die Sie auch vor einzelnen Einrichtungen verbergen können.
  • Der Zugriff für bestimmte Einrichtungen lässt sich über die ePA-App einstellen. Aber auch ohne die ePA-App ist dies möglich. Dafür können Sie sich an die Ombudsstellen der Krankenversicherungen wenden. 

Übrigens: Weder die Ombudsstellen noch die Krankenversicherungen haben Zugriff auf die Inhalte in Ihrer ePA.

Wichtig zu wissen: Für Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte ist es schwieriger, sich einen Überblick über Ihre Krankengeschichte zu verschaffen, wenn Sie Dokumente aus Ihrer ePA verbergen oder löschen. Möglicherweise können sie Ihre Behandlung dann nicht so gut anpassen.

Weitere Informationen zu den Zugriffsrechten auf die ePA finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Ja, Sie können einzelnen medizinischen Einrichtungen den Zugriff auf Ihre ePA vollständig verweigern. Den Zugriff verweigern Sie folgendermaßen:

  • über die ePA-App
  • über die Ombudsstelle der Krankenversicherung
  • durch eine Vertreterin oder einen Vertreter

Wichtig zu wissen: Nach einer Verweigerung des Zugriffs können die Personen in der jeweiligen medizinischen Einrichtung nicht mit Ihrer ePA arbeiten. Sie können die Inhalte Ihrer ePA nicht einsehen und können auch keine Dokumente einstellen.

Es ist alternativ möglich, den Zugriff auf die ePA zeitlich zu begrenzen:

  • Für Ärztinnen und Ärzte gilt normalerweise eine voreingestellte Zugriffszeit von 90 Tagen. Diese Zugriffszeit lässt sich über die ePA-App verkürzen oder auch verlängern.
  • Auch Apothekerinnen und Apotheker haben Zugriff auf die ePA. Nach dem Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gilt das standardmäßig für 3 Tage. Auch diese Zeit können Sie verkürzen oder verlängern.

Weitere Informationen zu den Zugriffsrechten auf die ePA finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Mit dem Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Ihrer Arztpraxis gewähren Sie dem medizinischen Fachpersonal Zugriff auf Ihre ePA. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann sich dann die für Ihre Behandlung notwendigen Dokumente in Ihrer ePA ansehen, die nicht verborgen sind. Der Zugriff ist standardmäßig auf 90 Tage begrenzt. Sie können die Dauer jederzeit ändern.

Mit Zugriff auf die ePA können sich Ärztinnen und Ärzte bei Bedarf leicht einen Überblick über Ihre Krankengeschichte verschaffen. Das kann Zeit sparen und dazu beitragen, dass keine relevanten Informationen vergessen werden.

Wenn Sie den Zugriff auf Ihre gesamte ePA verweigern, sehen die entsprechenden Ärztinnen oder Ärzte auf ihrem Computer, dass sie keinen Zugriff auf Ihre ePA haben. Diese Ärztinnen und Ärzte können dann keine Inhalte Ihrer ePA sehen und auch keine Dokumente darin abspeichern.

Wichtig zu wissen: Grundsätzlich ist Ärztinnen und Ärzten sowie weiterem medizinischen Personal nur der Zugriff auf diejenigen Informationen aus Ihrer ePA erlaubt, die sie für die Behandlung benötigen. 

Weitere Informationen zu den Zugriffsrechten auf die ePA finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Ja, es können auch Dokumente mit sensiblen Informationen in die ePA hochgeladen werden, solange Sie dem nicht widersprechen. Als sensible Informationen gelten solche Inhalte, die möglicherweise zu Diskriminierung oder Stigmatisierung führen könnten, wenn sie bekannt werden. Das betrifft insbesondere Informationen zu sexuell übertragbaren Erkrankungen, psychischen Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüchen.

Bei Dokumenten mit solchen Informationen muss die Ärztin, der Arzt oder anderes medizinisches Fachpersonal Sie fragen, ob Sie möchten, dass das jeweilige Dokument in die ePA hochgeladen wird. Wenn Sie nicht möchten, dass das Dokument hochgeladen wird, dann wird das in der jeweiligen medizinischen Einrichtung notiert. Wenn Dokumente mit Ergebnissen genetischer Untersuchungen hochgeladen werden sollen, dann müssen Sie zuvor schriftlich oder elektronisch zustimmen.

Wichtig zu wissen: Grundsätzlich ist anderen Ärztinnen und Ärzten sowie weiterem medizinischen Personal nur der Zugriff auf diejenigen Informationen aus Ihrer ePA erlaubt, die sie für die Behandlung benötigen. 

Weitere Informationen zu den Inhalten in der ePA finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums unter der Frage „Können ePA-Nutzende der Speicherung einzelner sensibler Befunde widersprechen?“.

Ja, Sie können dem Speichern von Dokumenten in Ihrer ePA widersprechen. Dazu reicht ein mündlicher Widerspruch gegenüber dem medizinischen Fachpersonal.

Wichtig zu wissen: Bei besonders sensiblen Inhalten müssen Sie ausdrücklich darüber informiert werden, dass Sie dem Einstellen auch widersprechen können. 

Weitere Informationen zur Befüllung der ePA finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Typische Situationen

Hier finden Sie Beispiele für typische Situationen, in denen Sie möglicherweise Zugriffsrechte in Ihrer ePA ändern möchten.
Durch Klick auf die Kacheln gelangen Sie zur jeweiligen Erklärung. 

Ich möchte nicht, dass meine HNO-Ärztin meinen MRT-Befund sieht.

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Ein Radiologe hat einen MRT-Befund Ihres linken Knies in Ihre ePA eingestellt. Sie möchten nicht, dass Ihre HNO-Ärztin diesen Befund sieht.

Sie verbergen den Befund über Ihre ePA-App. Den MRT-Befund können anschließend nur Sie selbst sehen – niemand anderes.

Die Praxis an meinem Urlaubsort soll nach dem Urlaub nicht mehr auf meine ePA zugreifen können.

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Sie waren im Urlaub an der Ostsee und mussten wegen einer Verletzung noch während der Reise zum Arzt. Nach dem Einlesen der eGK hat die Arztpraxis am Urlaubsort für 90 Tage Zugriff auf Ihre ePA. 

Als Sie wieder zu Hause sind, ist die Verletzung bereits verheilt. Für die Praxis am Urlaubsort besteht keine Notwendigkeit, noch einmal auf Ihre ePA zuzugreifen. Sie beenden daher den Zugriff für diese Praxis über Ihre ePA-App. 

Ich möchte, dass der Unfallchirurg keinen Zugriff auf meine ePA hat.

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Aufgrund einer Sportverletzung sind Sie in der Sprechstunde bei einem Unfallchirurgen. Sie möchten nicht, dass der Unfallchirurg Zugriff auf Ihre ePA hat. Sie verweigern daher der Praxis den Zugriff auf Ihre ePA bereits vor dem Praxisbesuch über die ePA-App.

Der Unfallchirurg sieht in der Praxis-Software auf seinem Computer, dass er keinen Zugriff auf Ihre ePA hat. Er kann die Dokumente in Ihrer ePA nicht einsehen. Außerdem kann er den Bericht zu Ihrer Sportverletzung nicht in Ihre ePA hochladen.

Ich möchte nicht, dass meine Psychotherapeutin sensible Daten in meine ePA hochlädt.

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Ihre Psychotherapeutin hat einen Bericht über die Behandlung Ihrer Depression erstellt. Die Psychotherapeutin fragt Sie, ob sie den Bericht in Ihre ePA hochladen darf. Sie weist Sie darauf hin, dass Sie dem Speichern in der ePA widersprechen können. Zudem erklärt sie Ihnen, dass Sie das Dokument mit Hilfe der ePA-App auch verbergen können, sodass es nur für Sie selbst sichtbar ist.

Sie fühlen sich nicht wohl dabei und möchten nicht, dass der Bericht in der ePA gespeichert wird. Ihre Psychotherapeutin lädt daher den Bericht nicht hoch und vermerkt dies in ihren Unterlagen.

Eine bestimmte Praxis soll keinen Zugriff auf meine ePA haben, aber ich habe keine ePA-App.

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Sie möchten, dass eine Praxis keinen Zugriff auf Ihre ePA hat und dass das Praxispersonal auch keine Dokumente hochlädt. Sie wenden sich daher an die Ombudsstelle Ihrer Krankenversicherung. Diese sperrt den Zugriff für die entsprechende Praxis. Daraufhin kann die Praxis nicht mehr mit Ihrer ePA arbeiten. 

Ein Befund ist mir unangenehm. Ich möchte daher nicht, dass er in meine ePA hochgeladen wird.

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Nach einer Geburtstagsfeier sind Sie nachts leicht angetrunken gegen ein Straßenschild gelaufen. In der Situation haben Sie sich eine Kopfplatzwunde zugezogen. Die Platzwunde wurde anschließend vom Notdienst genäht. 

Der dazugehörige Arztbrief schildert den Unfall und dessen Hintergrund zwar nicht im Detail – trotzdem ist er Ihnen etwas peinlich. Sie möchten daher nicht, dass er in Ihre ePA geladen wird. Sie informieren den zuständigen Arzt darüber. Der Arzt gibt Ihnen daraufhin einen Ausdruck des Arztbriefes mit und lädt das Dokument nicht in Ihre ePA.

Automatische Speicherung und ePA-Nutzung allgemein

Ja, Sie können dem automatischen Speichern von Daten aus E-Rezepten in Ihre ePA widersprechen. Der Widerspruch kann folgendermaßen erfolgen:

  • über die ePA-App
  • gegenüber Ihrer Krankenversicherung
  • durch eine Vertreterin oder einen Vertreter

Nachdem Sie widersprochen haben, werden keine Daten aus E-Rezepten mehr in Ihrer ePA gespeichert. Wenn derartige Daten bereits zuvor in Ihrer ePA gespeichert waren, dann werden diese Daten gelöscht.

Wichtig zu wissen: Aus den Daten der E-Rezepte wird normalerweise in der ePA eine Medikationsliste erstellt. Die Medikationsliste erfasst alle verschriebenen und eingelösten E-Rezepte. Das soll Ihnen und dem medizinischen Personal einen Überblick über die Medikamente bieten, die Sie einnehmen. Wenn Sie dem Speichern von E-Rezept-Daten widersprechen, kann auch die Medikationsliste nicht erstellt werden. Wichtige Informationen liegen dann beispielsweise bei einem Notfall nicht sofort vor.

Sie können Ihren Widerspruch jederzeit zurücknehmen. Anschließend werden wieder Daten aus E-Rezepten in Ihrer ePA gespeichert. Es kann dann auch wieder eine Medikationsliste erstellt werden. Die vorherige Liste ist aber endgültig gelöscht.

Weitere Informationen zur Befüllung der ePA finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Ja, Sie können dem automatischen Speichern von Abrechnungsdaten in Ihrer ePA widersprechen. Solche Daten entstehen, wenn die Krankenkasse mit medizinischen Einrichtungen die Kosten abrechnet, die für medizinische Maßnahmen entstanden sind. Diese Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherung werden normalerweise automatisch in Ihrer ePA gespeichert.

Der Widerspruch gegen das Einstellen dieser Abrechnungsdaten kann folgendermaßen erfolgen:

  • über die ePA-App durch Sie selbst
  • gegenüber Ihrer Krankenkasse
  • durch eine Vertreterin oder einen Vertreter

Nachdem Sie dem Speichern von Abrechnungsdaten widersprochen haben, werden keine derartigen Daten mehr in Ihrer ePA gespeichert. Die Abrechnungsdaten werden weiterhin bei Ihrer Krankenkasse verarbeitet, um die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen. Die bisher in Ihrer ePA gespeicherten Abrechnungsdaten werden nicht automatisch gelöscht, Sie können sie jedoch selbstständig löschen. Sie können Ihren Widerspruch jederzeit zurücknehmen. Anschließend werden wieder Abrechnungsdaten in Ihrer ePA gespeichert.

Weitere Informationen zur Befüllung der ePA finden Sie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Ja, Sie können jederzeit Widerspruch gegen Ihre bestehende ePA einlegen. Um einen solchen Widerspruch einzulegen, gibt es zwei Möglichkeiten:

Infolge des Widerspruchs werden Ihre ePA und die darin enthaltenen Inhalte vollständig gelöscht. Die ePA kann damit nicht mehr genutzt werden. Zuvor gibt es die Möglichkeit, Ihre Daten aus der ePA zu sichern.

Wichtig zu wissen: Bei einem Wechsel der Krankenversicherung erfährt auch die neue Krankenversicherung von dem Widerspruch und legt keine ePA für Sie an.

Sie können den Widerspruch gegen die ePA jederzeit zurücknehmen. Wenden Sie sich dazu an Ihre Krankenversicherung. Diese legt dann eine neue ePA für Sie an. Zuvor gelöschte Dokumente können allerdings nicht einfach wiederhergestellt werden. Dokumente, die Sie aufbewahrt haben, können Sie neu in Ihre ePA hochladen. Sie können außerdem in Ihrer Arztpraxis um das erneute Speichern von Dokumenten bitten, die durch Ihren Widerspruch aus Ihrer ePA gelöscht wurden. Die Praxis ist aber nicht dazu verpflichtet, dieser Bitte nachzukommen.

Weitere Informationen zum Widerspruch gegen die ePA finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.

Ja, die Daten in Ihrer ePA und alle Ihre Einstellungen werden automatisch an Ihre neue Krankenkasse übertragen. Dazu gehören auch alle Widersprüche und Berechtigungen, die Sie erteilt haben. Die neue Krankenkasse stellt Ihnen Ihre ePA wie gewohnt bereit. Wenn Sie die ePA-App nutzen möchten, müssen Sie lediglich die App Ihrer neuen Krankenkasse herunterladen.

Übrigens: Weder Ihre bisherige noch die neue Krankenkasse können auf die Daten Ihrer ePA zugreifen, da diese verschlüsselt gespeichert sind – auch während des Umzugs der Daten zu Ihrer neuen Krankenkasse.

Typische Situationen

Hier finden Sie Beispiele für typische Fragen zur automatischen Speicherung und zum Widerspruch gegen die ePA.
Durch Klick auf die Kacheln gelangen Sie zur jeweiligen Erklärung. 

Ich möchte nicht, dass Daten aus den E-Rezepten automatisch in meiner ePA gespeichert werden.

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Da Sie keine ePA-App haben, wenden Sie sich an die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse und widersprechen dem Einstellen der Daten aus den E-Rezepten. In der Folge werden keine weiteren Daten aus den E-Rezepten in Ihrer ePA gespeichert. Bereits gespeicherte Daten aus E-Rezepten werden aus Ihrer ePA gelöscht. Eine Medikationsliste gibt es in Ihrer ePA anschließend nicht mehr.

Ich möchte nicht, dass meine Krankenkasse weiterhin Abrechnungsdaten in meine ePA einstellt.

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Sie schreiben Ihrer Krankenkasse einen Brief, in dem Sie Ihren Widerspruch gegen das Einstellen von Abrechnungsdaten schriftlich festhalten. In der Folge speichert Ihre Krankenkasse keine neuen Abrechnungsdaten mehr in Ihrer ePA.

Für mich wurde automatisch eine ePA angelegt und ich möchte diese löschen lassen.

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Um Ihre ePA zu löschen, legen Sie in Ihrer ePA-App einen Widerspruch gegen die bestehende ePA ein. Zuvor können Sie die Daten aus Ihrer ePA exportieren und speichern. Ihre ePA und die darin enthaltenen Dokumente werden dann gelöscht. Weder Sie noch Ihre Ärztinnen und Ärzte können anschließend noch auf Ihre ePA zugreifen.

Die ePA für alle – Wo finde ich weitere Informationen?

In der ePA können Sie wichtige Gesundheitsdokumente speichern. Die „ePA für alle“ wird von den gesetzlichen Krankenkassen automatisch für alle Versicherten angelegt, die dem nicht widersprechen. Die ePA bietet vielfältige Möglichkeiten und kann Ihren Vorstellungen entsprechend verwaltet werden.

Viele Antworten auf Fragen rund um die Einführung der „ePA für alle“ sowie zur Verwaltung der ePA finden Sie auch auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

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