Der Verlust eines Kindes bei einer Fehlgeburt oder Totgeburt ist für Eltern ein zutiefst schmerzhaftes Ereignis. Die Unterstützung durch nahestehende Menschen und durch die Hebamme kann dabei helfen, den Verlust nach und nach zu verarbeiten. Paare oder Mütter können sich in einer solchen Situation aber auch an Beratungsstellen wenden oder psychologische Hilfe suchen.
Verliert eine Frau ihr ungeborenes Kind, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten der medizinischen Behandlung. Die Frauenärztin oder der Frauenarzt berät Frauen beziehungsweise Paare zu den verschiedenen Möglichkeiten und entscheidet mit ihnen gemeinsam über das weitere Vorgehen.
Die Patientinneninformation Frühe Fehlgeburt (Abort) der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) informiert zu den verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten sowie zu weiteren wichtigen Fragen rund um das Thema Fehlgeburt.
Auch nach einer Fehlgeburt haben Frauen Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme. Sie kann die Eltern beim Abschied nehmen und Trauern begleiten und die Frauen während der Rückbildungsprozesse nach der Schwangerschaft unterstützen.
Frauen oder Paare können auch bei Schwangerschafts-Beratungsstellen Hilfe erhalten, wenn sie ein Kind verloren haben.
Bei einer Fehlgeburt nach der 13. Schwangerschaftswoche haben Frauen Anspruch auf Mutterschutz. Seit dem 1. Juni 2025 gelten neue Regelungen – Frauen haben seither Anspruch auf:
- bis zu 2 Wochen Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche
- bis zu 6 Wochen Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 17. Schwangerschaftswoche
- bis zu 8 Wochen Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche
Während der Schutzfrist nach einer Fehlgeburt dürfen Frauen nicht arbeiten, es sei denn, sie wünschen dies selbst. Sie haben in dieser Zeit außerdem Anspruch auf Mutterschaftsleistungen.
Das Infoportal familienplanung.de informiert auf seiner Themenseite mit verschiedenen Artikeln rund um das Thema Ein Kind früh verlieren.
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