AlterHilfsmittel und Pflegehilfsmittel

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel können chronisch kranke Menschen im Alltag unterstützen und gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgleichen.

Menschen mit einer chronischen Erkrankung benötigen mitunter bestimmte Hilfsmittel. Je nach Erkrankung können das beispielsweise Inhalationsgeräte, Insulinpumpen und Blutzuckermessgeräte, Hörgeräte oder orthopädische Hilfsmittel wie Orthesen sein.

Medizinisch notwendige Hilfsmittel können bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Kosten werden größtenteils übernommen, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist. Gesetzlich Krankenversicherte müssen in der Regel einen Eigenanteil leisten – die sogenannte Zuzahlung.

Nähere Informationen zu Hilfsmitteln, deren Beantragung und den Kosten bietet der Artikel Hilfsmittel.

Auf der Seite REHADAT-Hilfsmittel können Sie sich weiter informieren und nach für Sie geeigneten Produkten suchen.

Wenn chronisch kranke Menschen auch pflegebedürftig sind, übernimmt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für sogenannte Pflegehilfsmittel. Voraussetzung dafür ist ein anerkannter Pflegegrad - unabhängig von dessen Höhe.

Pflegehilfsmittel sind spezielle Produkte und Geräte, die dazu dienen, pflegebedürftige Menschen zu versorgen und im Alltag zu unterstützen. Sie sollen die Selbstständigkeit verbessern sowie die Pflege zu Hause ermöglichen und erleichtern. Man unterscheidet technische Pflegehilfsmittel, wie einen Rollstuhl oder ein Pflegebett, und Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Zu letzteren zählen zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe.

Mehr Informationen zu den verschiedenen Arten von Pflegehilfsmitteln und deren Beantragung finden Sie im Artikel Pflegehilfsmittel beantragen.

Übersteigen die Zuzahlungen für Heilmittel, Medikamente, Hilfsmittel und andere Leistungen innerhalb eines Kalenderjahres einen bestimmten Anteil Ihres Einkommens beziehungsweise Ihrer Rente, können Sie sich für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Dieser Anteil am Einkommen beziehungsweise an der Rente, den Sie maximal für Zuzahlungen ausgeben müssen, wird Belastungsgrenze genannt. Für Menschen mit einer chronischen Erkrankung liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent und damit niedriger als bei Menschen ohne chronische Erkrankung.

Mehr Informationen dazu erhalten Sie im Artikel Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung.

Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät kostenfrei bei gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Problemen – auch zu Fragen rund um das Thema Hilfsmittel.

Eine Hilfsmittelberatung wird auch von Sozialverbänden, Selbsthilfevereinen, Wohlfahrtsverbänden und einigen Verbraucherzentralen angeboten.

Das Internetportal REHADAT-Hilfsmittel bietet eine Übersicht über Anlaufstellen zur Hilfsmittelberatung bei bestimmten Behinderungen.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) berät in allen Fragen zur Teilhabe. Ein Beratungsaspekt sind dabei auch Hilfsmittel.

Zu Pflegehilfsmitteln beraten darüber hinaus die Pflegekasse, Pflegeberatungsstellen und ambulante Pflegedienste. 

Eine Datenbank mit Pflegeberatungsstellen in Ihrer Nähe findet sich auf der Website der Stiftung Zentrum Qualität in der Pflege.

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