Hilfsmittel: Kostenübernahme und Zuzahlung

Hilfsmittel wie Hörgeräte, Prothesen oder Rollatoren sind in manchen Fällen unerlässlich, um gesundheitliche Probleme und Behinderungen zu behandeln oder auszugleichen. Die Kosten können von der gesetzlichen Krankenkasse ganz oder teilweise übernommen werden. Ein gewisser Eigenanteil, die Zuzahlung, ist aber auf jeden Fall zu leisten.

Auf einen Blick

  • Hilfsmittel sind Produkte, die eine medizinische Behandlung unterstützen, einer möglichen Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen.
  • Wird ein Hilfsmittel ärztlich verordnet, können gesetzlich Versicherte das Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragen. Die Kosten werden größtenteils übernommen, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist.
  • Ein Eigenanteil muss jedoch selbst geleistet werden. Das wird Zuzahlung genannt.
  • Bei privat Krankenversicherten ist die Kostenerstattung vom jeweiligen Tarif abhängig.
Verkäufer und Kunde mit einer Gehhilfe.

Was sind Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind bewegliche Gegenstände, die Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen bei der Therapie unterstützen, bei der Heilung helfen, eine Behinderung ausgleichen oder den Alltag erleichtern. Dazu gehören zum Beispiel Hörgeräte, Prothesen, Rollstühle und orthopädische Hilfsmittel. Auch Inkontinenzhilfen, Inhalationsgeräte und Kompressionsstrümpfe zählen dazu.

Bei gesetzlich Versicherten können Hilfsmittel ganz oder zum Teil von den Krankenkassen übernommen werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Zum Anspruch auf Hilfsmittel gehört auch alles, was zu deren Gebrauch notwendig ist – beispielsweise Anpassungen, Wartung und Instandsetzung.

Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hilfsmittel nur, wenn sie medizinisch notwendig sind und auf Rezept verordnet wurden.

Wer privat versichert ist und einen dementsprechenden Tarif abgeschlossen hat, kann sich die Kosten für Hilfsmittel von seiner privaten Versicherung erstatten lassen.

Hilfsmittel dürfen übrigens nicht mit Heilmitteln verwechselt werden: Heilmittel sind Behandlungen, die nicht von Ärztinnen und Ärzten, sondern von speziell ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten durchgeführt werden – etwa Physiotherapie oder eine Sprachtherapie.

Wie bekomme ich Hilfsmittel von der Krankenkasse bezahlt?

Wenn Sie ein Hilfsmittel von der Krankenkasse bezahlt bekommen möchten, muss dies ärztlich verordnet werden. Das heißt: Sie brauchen ein Rezept. Mit dem Rezept müssen Sie die Übernahme der Kosten für das Hilfsmittel schriftlich bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Sie prüft den Antrag und teilt Ihnen das weitere Vorgehen mit. Möglicherweise hat die Krankenkasse Verträge mit einem bestimmten Hilfsmittelanbieter geschlossen. In diesem Fall beziehen Sie das Hilfsmittel von diesem Anbieter. Hilfsmittel, die nur zeitweise gebraucht und wiederverwendet werden, können auch geliehen werden – zum Beispiel, wenn nur für kurze Zeit ein Rollstuhl benötigt wird.

Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten

Damit die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ein Hilfsmittel übernehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss zum Beispiel das Hilfsmittel erforderlich sein, um den Erfolg einer Behandlung zu sichern, der Verschlimmerung einer Krankheit vorzubeugen oder um eine Behinderung im Alltag auszugleichen. Kommt die Krankenkasse zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, schickt sie Ihnen einen entsprechenden Bescheid.

Bei bestimmten Hilfsmitteln verzichten die Krankenkassen auf die vorherige Genehmigung. Das kann zum Beispiel bei Hilfsmitteln unter einer bestimmten Preisgrenze der Fall sein. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob eine schriftliche Beantragung nötig ist. Es ist nicht möglich, den Antrag auf Genehmigung von Hilfsmitteln im Nachhinein zu stellen.

Hilfsmittel für die Pflege und weitere Lebenssituationen

Hilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern, zur Linderung der Beschwerden von Pflegebedürftigen beitragen oder diesen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen – zum Beispiel Pflegebetten oder ein Hausnotruf – können ab Pflegegrad 1 unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegeversicherung übernommen werden. Man spricht in diesem Fall von Pflegehilfsmitteln. Neben den technischen Pflegehilfsmitteln gibt es in der Pflegeversicherung auch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Lassen Sie sich hierzu bei Bedarf von Ihrer Pflegekasse oder Ihrem privaten Versicherungsunternehmen, bei dem Sie die Pflegepflichtversicherung abgeschlossen haben, beraten.

Wird ein Hilfsmittel für den Beruf oder die Ausbildung benötigt, sind – je nach Lebenssituation – die Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, das Integrationsamt oder die Arbeitsagentur zuständig für die Übernahme der Kosten.

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Beantragung und die Übernahme der Kosten für Hilfsmittel finden Sie auf den Seiten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Für welche Hilfsmittel können die Kosten übernommen werden?

Für manche Hilfsmittel bezahlen die Krankenkassen Festbeträge. Das heißt, dass nur ein fester Betrag für das Hilfsmittel von den Kassen übernommen wird. Ist der Kaufpreis höher als der Festbetrag, müssen Sie die Mehrkosten selbst bezahlen. Das ist zum Beispiel bei Brillen, Hörgeräten oder Einlagen der Fall.

Ein Überblick über die Hilfsmittel mit Festbeträgen ist auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes zu finden.

Für die meisten anderen Hilfsmittel übernimmt die Krankenkasse die ganzen Kosten, es gilt jedoch die Zuzahlungsregel: Zehn Prozent der Kosten müssen Sie selbst zahlen, jedoch mindestens 5 und höchstens 10 Euro. In Sonderfällen kann der Eigenanteil auch höher sein. Für Kinder und Jugendliche werden keine Zuzahlungen fällig.

Die meisten Hilfsmittel gibt es in verschiedenen Ausführungen. Bei den Hilfsmitteln, die die Krankenkasse übernimmt, handelt es sich meistens um Standardmodelle. Sie decken den medizinisch erforderlichen Bedarf ab. Wünschen Sie ein Modell, das über das medizinisch Notwendige hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten selbst übernehmen.

Sind Sie privat krankenversichert, ist die Kostenerstattung von Ihrem Tarif und dem damit verbundenen Erstattungskatalog oder -verzeichnis abhängig.

Wo ist festgelegt, welche Hilfsmittel übernommen werden?

Welche Produkte von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, ist in einem speziellen Verzeichnis festgelegt. Dieses Hilfsmittelverzeichnis wird vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) erstellt.

Eine Übersicht der Produkte, bei denen die Krankenkasse die Kosten trägt, finden Sie im Online-Verzeichnis des GKV-Spitzenverbands.

Im Einzelfall können aber auch Produkte, die dort nicht gelistet sind, von den Krankenkassen bezahlt werden. Es muss dann begründet und belegt werden, warum dieses Hilfsmittel im individuellen Fall notwendig ist.

Auch bei privaten Krankenversicherungen gibt es Listen oder Kataloge mit Hilfsmitteln, die je nach Tarif erstattet werden. Hier sind neben den Produkten auch die maximalen Erstattungsbeträge festgelegt. Private Krankenversicherungen bieten aber auch Tarife an, bei denen alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel erstattet werden.

Welche Hilfsmittel werden nicht von den Krankenkassen übernommen?

Ausgeschlossen von der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen sind

  • Hilfsmittel mit geringem oder nicht nachweisbarem therapeutischen Nutzen, beispielsweise Wärmflaschen
  • günstige Hilfsmittel wie Alkoholtupfer
  • allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens wie Kopfkissen oder Telefonapparate. Menschen mit Sehbehinderung können spezielle Gebrauchsgegenstände über das Blindengeld finanzieren.

Wichtig zu wissen: Nur bewegliche Gegenstände gelten als Hilfsmittel. Muss beispielsweise aufgrund einer Erkrankung das Haus umgebaut werden oder benötigen Sie fest installierte technische Hilfen im Haushalt (wie zum Beispiel einen Treppenlift), werden die Kosten dafür nicht von der Krankenkasse übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann hierfür aber beispielsweise die Pflegekasse einen begrenzten Zuschuss gewähren. Lassen Sie sich hierzu bei Bedarf von Ihrer Pflegekasse oder Ihrem privaten Versicherungsunternehmen, das die private Pflege-Pflichtversicherung durchführt, beraten.

Informationen zum barrierefreien Wohnen finden Sie im Artikel  „Barrierefrei wohnen: Hinweise zu Umbau und Hilfsmitteln".

Was tun, wenn der Antrag auf Kostenübernahme für ein Hilfsmittel abgelehnt wird?

Es kann passieren, dass die Krankenkasse den Antrag ablehnt. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Eine Begründung ist nicht notwendig, erhöht aber die Chance auf Erfolg. In der Begründung legen Sie dar, warum das Hilfsmittel in Ihrem individuellen Fall medizinisch erforderlich ist. Hilfreich ist auch, Ihre Ärztin oder Ihren Arzt um eine Stellungnahme zu bitten und diese dem Widerspruch beizulegen.

Wie Sie bei einem Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse vorgehen und worauf Sie dabei achten sollten, lesen Sie im Artikel Widerspruch gegen einen Bescheid der Krankenkasse.

Wo bekomme ich Beratung und weitere Informationen?

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät kostenfrei bei gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Problemen – auch zu Fragen rund um das Thema Hilfsmittel. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf dem Informationsportal der UPD.

Hilfsmittelberatung wird auch von Sozialverbänden, Selbsthilfevereinen und Wohlfahrtsverbänden angeboten.

Menschen mit Behinderung finden die Kontaktdaten von Beratungsstellen, die beim Thema Hilfsmittel weiterhelfen, auf diesen Internetportalen:

„REHADAT Hilfsmittel“: https://www.rehadat-hilfsmittel.de/de/

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®): https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb

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