AlterWas sind Heilmittel?

Menschen mit einer chronischen Erkrankung benötigen mitunter eine vorübergehende oder längerfristige Heilmittel-Behandlung. Zu den Heilmitteln gehören Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Ernährungstherapie und medizinische Fußpflege (podologische Behandlung).

Heilmittel-Behandlungen werden nicht von Ärztinnen und Ärzten, sondern von dafür ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten durchgeführt.

Heilmittel müssen medizinisch notwendig sein und ärztlich verordnet werden, damit die Krankenkassen für die Behandlungen aufkommen. Mitunter ist auch eine Verordnung durch Zahnärztinnen oder Zahnärzte sowie durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten möglich. Gesetzlich Krankenversicherte müssen für Heilmittel-Behandlungen in der Regel einen Eigenanteil bezahlen – die Zuzahlung.

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Menschen mit einer chronischen Erkrankung benötigen Heilmittel-Behandlungen oft für einen längeren Zeitraum oder sogar dauerhaft. In diesem Fall gibt es unter bestimmten Voraussetzungen ein vereinfachtes Verfahren zur Genehmigung. Es können dann beispielsweise auf einem Rezept die nötigen Behandlungen für insgesamt 12 Wochen verordnet werden. Die Anzahl der Behandlungen pro Woche richtet sich dabei nach dem individuellen Bedarf.

Weitere Informationen zur Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs bietet die Patienteninformation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

Physiotherapie kann zur Behandlung verschiedenster Erkrankungen oder Krankheitsfolgen durchgeführt werden. Zu den physiotherapeutischen Behandlungsmethoden gehören unter anderem Bewegungstherapien wie Krankengymnastik und physikalische Therapien wie Wärmepackungen oder Massagen.

Damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen, muss eine Ärztin oder ein Arzt physiotherapeutische Maßnahmen verordnen.

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Ergotherapie kann bei unterschiedlichen gesundheitlichen Beschwerden und Krankheiten eingesetzt werden. Die Therapie zielt darauf ab, beeinträchtigte Körperfunktionen, die Selbstständigkeit und auch die Lebensqualität im Allgemeinen zu verbessern oder wiederzuerlangen.

Die Therapie erfolgt meist in Form regelmäßiger Termine. Damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen, muss Ergotherapie ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet werden.

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In der Logopädie (Sprachtherapie) werden Beeinträchtigungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens behandelt.

Die Therapie erfolgt meist in Form regelmäßiger Termine. Damit die Krankenkassen die Kosten übernehmen, muss Logopädie ärztlich oder zahnärztlich verordnet werden.

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Eine Ernährungstherapie richtet sich an erkrankte Menschen und soll helfen, Symptome zu lindern, die Lebensqualität zu verbessern oder den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen.

Es gibt einige Erkrankungen, bei denen eine Ernährungstherapie die Behandlung unterstützen kann. Dazu gehören ernährungsbedingte Erkrankungen, wie zum Beispiel Typ 2-Diabetes und Adipositas. Auch bei Krebserkrankungen kann eine Ernährungstherapie hilfreich sein.

Ernährungstherapie wird nicht immer von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, allerdings in vielen Fällen bezuschusst. Es ist sinnvoll, vorab die Kostenübernahme bei der eigenen Krankenkasse zu klären.

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Bei der Podologie (medizinische Fußbehandlung) steht die Gesundheit der Füße im Mittelpunkt. Podologinnen und Podologen behandeln krankhafte Veränderungen an der Haut und den Fußnägeln.

Damit die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen, muss eine podologische Behandlung ärztlich verordnet werden. Das ist nur bei bestimmten Erkrankungen möglich, die zu Schäden an den Füßen führen können. Dazu gehören das diabetische Fußsyndrom und bestimmte Nervenschädigungen.

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Übersteigen die Zuzahlungen für Heilmittel, Medikamente, Hilfsmittel und andere Leistungen innerhalb eines Kalenderjahres einen bestimmten Anteil Ihres Einkommens, können Sie sich für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Dieser Anteil am Einkommen, den Sie maximal für Zuzahlungen ausgeben müssen, wird Belastungsgrenze genannt.

Für Menschen mit einer chronischen Erkrankung liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent und damit niedriger als bei Menschen ohne chronische Erkrankung.

Mehr Informationen dazu erhalten Sie im Artikel Zuzahlungen und Zuzahlungsbefreiung.

Über die Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbandes können Sie nach Therapeutinnen und Therapeuten in der Nähe suchen. Dafür können Sie innerhalb der Suche den gewünschten Heilmittelbereich auswählen.

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