AlterPflegeleistungen

Ist man pflegebedürftig, kann man Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Voraussetzung ist, dass bei einer Pflegebegutachtung die Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. 

Im folgenden Video bekommen Sie einen Überblick, wann man Pflegeleistungen in Anspruch nehmen kann. 

Auf welche Pflegeleistungen man Anspruch hat, unterscheidet sich teilweise je nach Pflegegrad.

Einen allgemeinen Überblick über die unterschiedlichen Leistungen finden Sie im Artikel Die Pflegeversicherung: Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit. Einen Überblick über die Leistungen für die Pflege zu Hause gibt es in unserem Artikel zum Thema.

Auf der Themenseite Pflegeleistungen und Hilfsangebote finden Sie verschiedene Artikel zum Thema Pflege.

Personen, die Familienmitglieder pflegen, finden hilfreiche Hinweise und Informationen auf unserer Themenseite Pflegende Angehörige.

Den Antrag auf Pflegeleistungen kann man unter anderem per Post, Telefon, Fax oder E-Mail bei der zuständigen Pflegekasse oder Pflegeversicherung stellen. Nähere Informationen und Tipps zur Antragstellung finden Sie im Artikel Pflegeleistungen beantragen.

Wichtig zu wissen: Sie sollten den Antrag so früh wie möglich stellen. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden ab Antragstellung gewährt, frühestens jedoch von dem Zeitpunkt an, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wird der Antrag nicht in dem Kalendermonat, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist, sondern später gestellt, gilt: Die Leistungen werden vom Beginn des Monats der Antragstellung an gewährt.

Bei der Pflegebegutachtung wird festgestellt, ob und wie stark man pflegebedürftig ist. Erhält man einen Pflegegrad, können Pflegeleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.

Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes oder eine andere unabhängige Gutachterin bzw. ein anderer unabhängiger Gutachter bewertet bei einem Hausbesuch die Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen.

Ausführliche Informationen zur Pflegebegutachtung und Tipps zur Vorbereitung darauf finden Sie im Artikel Pflegebegutachtung: Worauf man achten sollte.

Es ist sinnvoll, sich frühzeitig beraten zu lassen. Im Rahmen einer Pflegeberatung wird man dabei unterstützt, die passenden Hilfe- und Pflegeleistungen auszuwählen und zu beantragen. Die Beraterin oder der Berater hilft und berät auch bei der Vorbereitung zur Pflegebegutachtung und bei allen anderen, die Pflege betreffenden Fragen.

Man kann entscheiden, von wem man sich beraten lassen möchte. Infrage kommen beispielsweise die Pflegekasse oder eine kommunale Beratungsstelle wie etwa ein Pflegestützpunkt.

Eine Datenbank mit Pflegeberatungsstellen in Ihrer Nähe bietet die Website des Zentrums für Qualität in der Pflege.

Mehr Informationen zum Thema Pflegeberatung finden Sie im Artikel Pflege: Unterstützung durch Beratung und Schulung.

Wenn man aus gesundheitlichen Gründen für einen kurzen Zeitraum pflegerische Unterstützung oder Hilfe im Haushalt benötigt, ist es möglich, diese bei der Krankenkasse zu beantragen.

Oft haben Menschen in diesen Situationen keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, mit denen eine solche kurzzeitige Unterstützung finanziert werden könnte. Denn Pflegeleistungen erhält man nur, wenn die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. In solchen Situationen können verschiedene Leistungen der Krankenkasse helfen. Dazu zählen unter anderem häusliche Krankenpflege, eine Haushaltshilfe, Kurzzeitpflege und Übergangspflege.

Mehr zu diesen Leistungen erfahren Sie im Artikel Pflegeleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bei besonders schweren Erkrankungen kann auch eine dauerhafte Intensivpflege notwendig sein. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel.

Ausführliche Informationen rund um die Themen Pflegeversorgung, Pflegeleistungen, Pflegende Angehörige und Pflegealltag und Wohnen finden Sie auf den jeweiligen Themenseiten. 

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