ErwachsenenlebenLeistungen und Kosten

Jede Patientin und jeder Patient hat Anspruch auf alle im Einzelfall medizinisch notwendigen Leistungen. Die Kosten dafür werden von gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt. Gesetzlich Versicherte müssen jedoch in der Regel eine Zuzahlung leisten. Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme vom vereinbarten Tarif ab.

Gesetzlich Versicherte müssen bei Krankenhausaufenthalten in der Regel eine Zuzahlung von 10 Euro am Tag leisten, maximal jedoch für 28 Tage pro Kalenderjahr. Sonstige Kosten für die medizinisch notwendige Behandlung werden von den Krankenkassen übernommen.

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie in unserem Artikel Leistungen und Wahlleistungen im Krankenhaus. Dort erfahren Sie auch, in welchen Fällen Patientinnen und Patienten die Zuzahlung nicht zahlen müssen.

Medizinisch notwendige Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt.

Wahlleistungen sind hingegen Extras, die nicht in den allgemeinen Krankenhausleistungen enthalten sind: ein Einzelzimmer beispielsweise, besonderes Essen – oder die Behandlung durch die Chefärztinnen oder Chefärzte des Krankenhauses auch unabhängig von der medizinischen Notwendigkeit.

Die Kosten für ärztliche Wahlleistungen richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für nicht ärztliche Wahlleistungen legen die Kliniken die Kosten selbst fest. Diese Kosten müssen gesetzlich Versicherte selbst tragen, sofern sie keine private Zusatzversicherung dafür abgeschlossen haben. Bei Privatversicherten sind Wahlleistungen in vielen Fällen durch den gewählten Tarif abgedeckt.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Leistungen und Wahlleistungen im Krankenhaus.

Beratung zu Wahlleistungen bekommen Sie bei der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).

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