Alle relevanten medizinischen Maßnahmen und deren Ergebnisse müssen von Ärztinnen und Ärzten dokumentiert werden – zum Beispiel die Behandlung und der Verlauf einer Erkrankung. Versicherte haben Anspruch auf vollständigen Einblick in diese Unterlagen und können Kopien daraus verlangen. Die Originaldokumente müssen Ärztinnen und Ärzte aber nicht zur Mitnahme aushändigen.
Wichtig zu wissen: Nur in besonderen Fällen kann die Ärztin oder der Arzt die Einsicht in die Patientenunterlagen verweigern. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Suizidgefahr besteht. Auch Persönlichkeitsrechte Dritter können ein Grund dafür sein.
In unserem Artikel Patientenakte: Was drinsteht, wer sie sehen darf erfahren Sie mehr dazu.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch im Ratgeber Patientenrechte der Bundesregierung.
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