ErwachsenenlebenWiderspruch gegen Entscheidungen von Kostenträgern

Lehnt die Krankenkasse oder Pflegekasse den Antrag auf eine bestimmte Leistung ab, können gesetzlich Versicherte gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen. 

Ein Widerspruch kann sich lohnen: In vielen Fällen wird die Leistung dann ganz oder teilweise bezahlt. Dafür ist es wichtig, dass Versicherte genau begründen, warum die Leistung für sie notwendig ist.

Auch Privatversicherte können widersprechen, wenn ihre Versicherung eine Leistung ablehnt. Dafür gibt es allerdings kein offizielles Widerspruchsverfahren und keine Fristen.

In den Artikeln Widerspruch gegen einen Bescheid der Krankenkasse und Widerspruch und Klage gegen einen Bescheid der Pflegekasse erhalten Sie Informationen, wie Sie bei einem Widerspruch vorgehen sollten. Dort erfahren Sie auch, was Sie tun können, wenn eine Leistung nach dem Widerspruch erneut abgelehnt wird.

Verschiedene Stellen beraten zu rechtlichen Fragen rund um den Antrag auf Leistungen und einem eventuellen Widerspruch. Dazu gehören unter anderem die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) sowie Pflegeberatungsstellen, die Sie über die Seite des Zentrums für Qualität in der Pflege suchen können.

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