Manchmal verläuft eine Behandlung anders als geplant oder führt nicht zum gewünschten Erfolg. Das kann Patientinnen und Patienten verunsichern und sie möchten dann klären, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder ob es andere Gründe gibt. Ein Behandlungsfehler liegt in der Regel vor, wenn die Behandlung nicht dem allgemein anerkannten medizinischen Standard entspricht.
Im Artikel Behandlungsfehler: Was kann ich tun? können Sie mehr zum Thema erfahren.
Wenn man sich schlecht behandelt fühlt oder einen Fehler vermutet, kann man Beschwerde einlegen. Weitere Informationen dazu, wie man eine offizielle Beschwerde einreichen kann, erhalten Sie im Artikel Beschwerde über ärztliche Behandlung.
Informationen zu Behandlungsfehlern und zu Patientenrechten erhalten Sie außerdem in der Broschüre Ratgeber für Patientenrechte der Bundesregierung.
Bevor Sie eine offizielle Beschwerde einreichen, kann es sinnvoll sein, sich über die Möglichkeiten fachkundig beraten zu lassen. Als Patientin oder Patient können Sie sich dafür an verschiedene Stellen wenden.
Die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen können eine passende erste Anlaufstelle sein, insbesondere beim Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler. Über ihre Patientenservice-Stellen informieren sie zum weiteren Vorgehen und unterstützen bei der Klärung organisatorischer und versicherungsrechtlicher Fragen.
Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet eine kostenfreie, unabhängige, qualitätsgesicherte und vertrauliche Beratung zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen an.
Weitere Beratungsangebote finden Sie im Artikel Beschwerde über ärztliche Behandlung.
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