Gesundheitsversorgung Unterstützung für Familien nach der Geburt
Nach der Geburt gibt es für Eltern verschiedene Unterstützungsangebote. Hebammen begleiten Frauen während der Schwangerschaft und Geburt, im Wochenbett und darüber hinaus. Die Angebote der Frühen Hilfen können insbesondere Familien mit kleinen Kindern unterstützen – unter anderem in belastenden Lebenslagen.
Auf einen Blick
- Nach der Geburt eines Kindes müssen sich Eltern zunächst in den neuen Alltag einfinden und die Mutter sich von Schwangerschaft und Geburt erholen.
- Hebammen beraten und unterstützen bei allen Fragen rund um die kindliche und mütterliche Gesundheit. Sie stellen außerdem sicher, dass Mutter und Kind nach der Geburt die nötigen medizinischen Untersuchungen erhalten.
- Angebote der Frühen Hilfen können junge Familien ab der Schwangerschaft zusätzlich unterstützen – insbesondere in belastenden Lebenslagen. Zu den Angeboten gehört die Begleitung durch eine Familienhebamme oder Familien-Kinderkrankenschwester.
- Die Angebote der Frühen Hilfen sind kostenfrei und für alle Familien mit kleinen Kindern zugänglich.
- Eine Haushaltshilfe kann bei anfallenden Tätigkeiten im Haushalt unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen trägt die Krankenkasse die Kosten.

Welche Herausforderungen bestehen in der Zeit nach der Geburt für Familien?
Die Geburt eines Kindes ist ein bedeutsames Ereignis und verändert den bisherigen Alltag enorm – vor allem beim ersten Kind. Nach der Geburt stehen das Kennenlernen und Umsorgen des neugeborenen Kindes im Mittelpunkt. Es entwickelt sich nach und nach eine besondere Bindung zwischen Eltern und Kind. Gerade in der ersten Zeit benötigt das Kind seine Bezugspersonen rund um die Uhr. Diese Umstellung ist für die meisten Eltern zunächst herausfordernd und es braucht einige Zeit, bis man sich als Familie in den neuen Alltag eingefunden hat. Hilfreich ist, wenn Angehörige und Freunde Einkäufe und andere Alltagsaufgaben übernehmen können.
Tipp: Scheuen Sie sich nicht, auch im Bekanntenkreis nach Unterstützung zu fragen. Viele wissen sehr gut, wie diese erste Zeit ist und sind gern bereit zu helfen.
In den ersten 6 bis 8 Wochen nach der Geburt erholt sich der weibliche Körper von den Veränderungen durch die Schwangerschaft und Geburt (Rückbildung). Diese Zeit wird auch als Wochenbett bezeichnet. Einige Frauen sind zunächst durch Geburtsverletzungen oder nach einem Kaiserschnitt körperlich eingeschränkt und besonders auf Unterstützung angewiesen. Nicht selten ist die Geburt für Frauen eine einschneidende Erfahrung, die sie erst verarbeiten müssen. Stimmungsschwankungen sind in der Zeit nach der Geburt nicht ungewöhnlich, da sich der weibliche Hormonhaushalt umstellt. Einige Frauen erkranken in der Zeit nach der Geburt an einer behandlungsbedürftigen Wochenbettdepression. All dies kann den neuen Familienalltag zunächst belasten.
Nach der Geburt ist die Hebamme eine wichtige Ansprechpartnerin. Sie begleitet und unterstützt die Familie. Außerdem berät sie in allen Fragen rund um die Gesundheit von Mutter und Kind und die Versorgung des Säuglings.
Manchmal können die ersten Lebensmonate besonders herausfordernd sein. Für Familien, die an ihre Grenzen kommen, bieten die Frühen Hilfen zahlreiche Unterstützungsangebote. Dazu gehören unter anderem Familienhebammen, die in belastenden Lebenslagen unterstützen und beraten.
In den Wochen nach der Entbindung stehen zudem viele Formalitäten an. Es ist sinnvoll, sich dazu schon in der Schwangerschaft zu informieren, da manche Dinge bereits vor der Geburt vorbereitet oder erledigt werden können.
Das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet hilfreiche Checklisten für die Zeit vor und nach der Geburt.
Welche Aufgaben übernimmt die Hebamme nach der Geburt?
Hebammen begleiten Frauen während der Schwangerschaft und Geburt sowie im Wochenbett und während der Stillzeit – hierauf hat jede Frau Anspruch.
Besonders nach der Geburt des ersten Kindes haben Eltern viele Fragen oder fühlen sich zunächst unsicher. Die Hebamme unterstützt Mutter und Kind in dieser Zeit durch Hausbesuche – in den ersten Tagen nach der Geburt täglich, anschließend nach Bedarf. Bei ihren Hausbesuchen schaut sie, ob sich das neugeborene Kind normal entwickelt und gibt den Eltern praktische Tipps im Umgang mit dem Kind. Außerdem überprüft sie, ob sich die Mutter von den schwangerschafts- und geburtsbedingten körperlichen Veränderungen erholt (Rückbildung) und Geburtsverletzungen gut abheilen. Auch bei Fragen und Problemen rund um das Stillen beziehungsweise die Ernährung des Kindes und die Gesundheit von Mutter und Kind ist die Hebamme die erste Ansprechpartnerin.
Wie lange kann ich durch eine Hebamme betreut werden?
Hebammen betreuen junge Familien in der Regel in den ersten 12 Wochen nach der Geburt. Für gesetzlich versicherte Frauen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für bis zu 20 Hausbesuche innerhalb der ersten 10 Tage. Anschließend werden die Kosten für bis zu 16 weitere Besuche oder Telefonkontakte innerhalb der ersten 12 Lebenswochen des Kindes übernommen.
Wenn Schwierigkeiten beim Stillen auftreten, kann die Hebamme auch bis zum Ende der Stillzeit unterstützen. Wird das Kind nicht gestillt und erhält anstelle dessen Säuglingsnahrung, ist eine Hebammenbegleitung bis zum Ende des 9. Lebensmonats möglich. Die Hebamme berät dann sowohl telefonisch als auch im Rahmen von Hausbesuchen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in diesem Zeitraum die Kosten für bis zu 8 Kontakte. Benötigen Familien darüber hinaus Unterstützung, muss diese ärztlich verordnet werden, damit die Krankenkasse die Kosten trägt.
Privat versicherte Frauen sollten sich vorab bei ihrer Krankenversicherung informieren, welche Kosten übernommen werden.
Wo finde ich eine Hebamme für die Zeit nach der Geburt?
Es ist sinnvoll, die Hebamme schon während der Schwangerschaft kennenzulernen, zum Beispiel im Rahmen der Schwangerenvorsorge. Viele Hebammen bieten eine Betreuung sowohl während der Schwangerschaft als auch in der Zeit nach der Geburt an. In jedem Fall sollte man sich frühzeitig kümmern, denn mitunter ist es schwierig, eine Hebamme in der Nähe zu finden. Hierzu kann man auch bei seiner Frauenärztin oder seinem Frauenarzt sowie in der Entbindungsklinik nachfragen. Diese können bei der Suche nach einer Hebamme unterstützen.
Auf der Plattform ammely des Deutschen Hebammenverbandes e.V. kann man bundesweit nach einer Hebamme suchen.
In unserem Artikel Geburtsvorbereitung finden Sie weitere Hinweise dazu, wie Sie eine Hebamme finden können.
Frühe Hilfen: Praktische Unterstützung im Alltag
Manche Familien kommen in den Wochen und Monaten nach der Geburt an ihre Grenzen. Alleinerziehende und sozial benachteiligte Familien können in dieser Zeit besonders belastet sein. Auch wenn das Kind gesundheitliche Probleme hat oder bei der Mutter eine Wochenbettdepression auftritt, kann das die Zeit nach der Geburt überschatten.
In solchen schwierigen Lebenslagen bieten verschiedene Angebote der Frühen Hilfen Unterstützung. Diese Angebote können Sie unter anderem unterstützen, wenn:
- Sie sich im Alltag mit Ihrem Kind oft überfordert, hilflos oder erschöpft fühlen
- Sie das Gefühl haben, dass Sie sich womöglich nicht ausreichend um Ihr Kind kümmern können
- Sie sich mit Ihrem Kind alleingelassen fühlen
- Ihr Baby viel schreit und Sie nicht mehr weiterwissen
- Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin sich viel streiten
Die Angebote sind kostenlos und müssen nicht gesondert beantragt werden. Eine Unterstützung ist bereits ab der Schwangerschaft möglich. Die Angebote richten sich vorrangig an Familien, die sich belastet oder überfordert fühlen, stehen jedoch grundsätzlich allen Familien mit Kindern bis zu drei Jahren offen. Ziel der Frühen Hilfen ist es, dass Kinder sich gesund entwickeln und gewaltfrei aufwachsen können.
Den Frühen Hilfen liegt ein örtliches Netzwerk aus verschiedenen Systemen und Beteiligten zugrunde. Die Angebote werden regional durch die jeweiligen Jugendämter koordiniert und können sich je nach Stadt oder Landkreis unterscheiden. Im Netzwerk der Frühen Hilfen organisieren sich unter anderem Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe, Familienhebammen, Familien-Kinderkrankenschwestern und viele weitere Beteiligte. Finanziert werden die Angebote in der Regel durch Kommunen und die Bundesstiftung Frühe Hilfen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Wo finde ich Angebote der Frühen Hilfen in meiner Nähe?
Sie können Ihre Hebamme oder das Personal Ihrer frauenärztlichen Praxis ansprechen, um mehr über die Angebote der Frühen Hilfen in Ihrer Umgebung zu erfahren.
Auf elternsein.info können Sie direkt nach Frühen Hilfen in der Nähe suchen.
Da das örtliche Jugendamt verantwortlich für den Aufbau Früher Hilfen ist, finden Sie auf der Webseite Ihres zuständigen Jugendamtes in der Regel auch die Kontaktdaten der örtlichen Anlaufstelle für Frühe Hilfen.
Auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter können Sie nach dem zuständigen Jugendamt suchen.
Wichtig zu wissen: Auch Angehörige oder Bekannte können sich an die Frühen Hilfen wenden, wenn sie sich um eine schwangere Frau oder junge Mutter in ihrem Umfeld sorgen. In einigen Fällen kann auch der Sozialpsychiatrische Dienst eine Anlaufstelle sein. Dieser bietet Beratung und Hilfe für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen sowie für deren Angehörige und Bekannte an. Eine Besonderheit des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist, dass dieser auch selbst Kontakt zu Menschen mit psychischen Erkrankungen aufnehmen kann. Bei entsprechenden Hinweisen, zum Beispiel von besorgten Angehörigen oder Nachbarn, kann der Sozialpsychiatrische Dienst also reagieren und die betreffende Person gegebenenfalls auch zu Hause aufsuchen.
Im Folgenden erfahren Sie mehr über die einzelnen Angebote der Frühen Hilfen.
Was macht eine Familienhebamme?
Eine Familienhebamme ist eine Hebamme mit einer speziellen Weiterbildung. Sie kann schwangere Frauen und Mütter in belastenden Situationen unterstützen – entweder zusätzlich oder anstelle einer normalen Hebamme. Das Angebot ist kostenfrei. Unter anderem begleitet eine Familienhebamme bei:
- Überforderungsgefühlen
- fehlenden sozialen Kontakten
- frühgeborenen oder behinderten Kindern
- Suchtproblemen
- häuslicher Gewalt
- sehr jungen oder alleinerziehenden Müttern
- chronischen Erkrankungen oder psychischen Problemen in der Familie
Zu den Aufgaben einer Familienhebamme gehört, die körperliche und seelische Gesundheit von Mutter und Kind und den Aufbau einer gesunden Bindung zu fördern. Sie schaut, ob sich das Kind normal entwickelt und gibt praktische Tipps für die Pflege und Versorgung des Kindes. Außerdem kann eine Familienhebamme gezielt bei alltäglichen Aufgaben unterstützen, beispielsweise durch die Begleitung bei Behördengängen oder Arztbesuchen. Darüber hinaus berät sie Eltern in allen Fragen rund um gesundheitliche Belange und die Entwicklung des Kindes. Da eine Familienhebamme besonders gut vernetzt ist, kann sie bei Bedarf weitere Hilfsangebote vermitteln.
Wichtig zu wissen: Eine Familienhebamme kann Eltern bereits von Beginn der Schwangerschaft bis hin zum 1. Geburtstag des Kindes begleiten.
Wie finde ich eine Familienhebamme?
Familienhebammen werden über die Anlaufstellen für Frühe Hilfen vermittelt. Wenn Sie sich durch eine Familienhebamme begleiten lassen möchten, suchen Sie am besten schon frühzeitig in der Schwangerschaft Kontakt. So kann die Familienhebamme Ihnen von Anfang an dabei helfen, dass Ihre Familie möglichst gute Startbedingungen hat.
Sie können zum Beispiel Ihre Hebamme oder das Personal in Ihrer frauenärztlichen Praxis ansprechen und um Unterstützung bei der Suche bitten.
Außerdem können Sie auf elternsein.info nach der Anlaufstelle für Frühe Hilfen in Ihrer Nähe suchen.
Wann ist die Betreuung durch eine Familien-Kinderkrankenschwester sinnvoll?
Eine Familien-Kinderkrankenschwester ist eine speziell weitergebildete Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin. Der Beruf heißt auch Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende.
Die Betreuung durch eine Familien-Kinderkrankenschwester ist kostenlos und unter anderem möglich bei Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf. Hierzu zählen:
- frühgeborene Kinder
- chronisch kranke Kinder
- Kinder, die sich schwer beruhigen lassen oder sehr viel schreien
Grundsätzlich steht das Angebot jedoch allen Familien offen, die Unterstützung oder Beratung im Alltag mit ihrem Kind benötigen. Die Familien-Kinderkrankenschwester besucht die Familien dann regelmäßig zu Hause. Bei Bedarf kann sie weitere Unterstützungsangebote vermitteln. Eine Betreuung ist mindestens bis zum 1. Geburtstag des Kindes möglich, in einigen Kommunen auch darüber hinaus bis zum 3. oder 6. Geburtstag.
Welche weiteren Angebote der Frühen Hilfen gibt es?
Da die Angebote der Frühen Hilfen in regionalen Netzwerken organisiert werden, können sie sich von Ort zu Ort unterscheiden. Weitere Angebote der Frühen Hilfen können zum Beispiel sein:
- Familienpatenschaften
- Willkommensbesuche und Lotsendienste, um junge Eltern über Angebote in der Nähe zu informieren
- Eltern-Kind-Kurse, Eltern-Kind-Treffs oder Stillcafés, um Austauschmöglichkeiten für Familien zu schaffen
- Beratung zu weiteren Hilfsangeboten und Anlaufstellen, zum Beispiel zu regionalen Schreiambulanzen
Gut zu wissen: Manche Babys schreien besonders lang und lassen sich schwer beruhigen. Das kann Eltern sehr erschöpfen. Wichtig ist, sich rechtzeitig Hilfe zu suchen, etwa bei der Kinderärztin beziehungsweise dem Kinderarzt oder sogenannten Schreiambulanzen. An eine Schreiambulanz können Sie sich auch wenden, wenn Ihr Kind schlecht schläft oder schlecht isst und trinkt.
Auf der Webseite elternsein.info des Nationalen Zentrum Frühe Hilfen können Sie nach Schreiambulanzen in Ihrer Umgebung suchen.
Die Webseite elternsein.info ausführliche Informationen zu Frühen Hilfen, auch in Leichter Sprache.
Was sind Familienpatenschaften?
Familienpatinnen oder Familienpaten unterstützen junge Familien regelmäßig im Alltag und verschaffen Eltern so kurze Auszeiten. Familienpaten können zum Beispiel mit älteren Geschwisterkindern spielen oder bei den Hausaufgaben helfen, mit dem Baby spazieren gehen oder bei Behördengängen oder Arztbesuchen begleiten. Sie haben ein offenes Ohr für die Anliegen, Ängste und Sorgen der Eltern. Bei Bedarf können sie dabei helfen, weitere Unterstützungsangebote zu finden.
Familienpatinnen und Familienpaten sind geschulte ehrenamtlich tätige Freiwillige. In der Regel kommen sie für etwa 2 bis 4 Stunden pro Woche zu den Familien nach Hause, meist zu festen Zeiten und begrenzt für ein Jahr. Einige Träger räumen längere Zeiten ein. Die Unterstützung ist kostenfrei.
Haushaltshilfe
Im Wochenbett muss sich die Mutter zunächst von den körperlichen Veränderungen durch Schwangerschaft und Geburt erholen. In dieser Zeit ist es hilfreich, wenn Angehörige und Bekannte bei alltäglichen Erledigungen und im Haushalt unterstützen. Doch nicht immer ist eine solche Unterstützung möglich. Eine Haushaltshilfe kann sich dann um anfallende Tätigkeiten im Haushalt kümmern. Dazu gehören beispielsweise Wäsche waschen, Putzen, Einkaufen und Kochen. Sie kann außerdem bei der Betreuung älterer Geschwisterkinder unterstützen.
In welchen Fällen werden die Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen?
Die Krankenkasse genehmigt die Haushaltshilfe nur, wenn im Haushalt keine Personen leben, welche die Hausarbeit im notwendigen Umfang übernehmen können. Es muss ärztlich bescheinigt werden, dass man den Haushalt aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterführen kann – etwa wenn die Gesundheit der Mutter nach der Geburt geschwächt ist.
Wenn Sie eine Haushaltshilfe beantragen möchten, wenden Sie sich möglichst frühzeitig an Ihre Krankenkasse. Für den Antrag benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass Sie sich aus gesundheitlichen Gründen momentan nicht um den Haushalt kümmern können.
Genehmigt die Krankenkasse Ihnen nach der Geburt eine Haushaltshilfe, dann müssen Sie nichts zuzahlen. Eine Verordnung ist für bis zu 26 Wochen möglich. Nach einer Genehmigung muss die Krankenkasse dafür Sorge tragen, eine Haushaltshilfe zu organisieren. Wenn die Krankenkasse dies nicht tun kann oder ein Grund besteht, davon abzusehen, dann kann man sich auch selbst eine Haushaltshilfe beschaffen. Die entstandenen Kosten kann man sich anschließend von der Krankenkasse erstatten lassen.
Nähere Informationen zu Anspruch und Beantragung einer Haushaltshilfe erfahren Sie bei der Verbraucherzentrale.
Was sind Mütterpflegerinnen?
Gerade in größeren Städten bieten sogenannte Mütterpflegerinnen ihre Dienste als zusätzliche Unterstützung für Mütter an. Sie helfen beispielsweise im Haushalt und bei der Pflege des Kindes und unterstützen die Mutter dabei, die Ratschläge der Hebamme umzusetzen. Sie können sich außerdem um ältere Geschwisterkinder kümmern und haben ein offenes Ohr für die Anliegen und Sorgen der Mutter. Bei Bedarf können sie weitere Hilfsangebote vermitteln.
Im Unterschied zu einer Haushaltshilfe sind Mütterpflegerinnen in der Regel speziell geschult zu den Themen Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillen und Säuglingspflege. Mütterpflegerinnen haben ein besonderes Augenmerk auf das Wohlergehen der Mutter. Sie führen zum Beispiel Entspannungsmassagen durch und zeigen der Mutter Atem- und Entspannungsübungen.
Die Kosten für eine Mütterpflegerin muss man selbst tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen jedoch die Kosten für Mütterpflege im Sinne einer Haushaltshilfe. Für die Kostenübernahme gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Haushaltshilfe und man muss ebenfalls einen Antrag auf Haushaltshilfe bei der Krankenkasse stellen.
Auf der Webseite des Berufsverbandes MDEV Mütterpflege Deutschland e.V. können Sie nach Mütterpflegerinnen in Ihrer Nähe suchen.
Wo finde ich Beratung und Hilfe?
Bundesweit finden Sie bei zahlreichen Schwangerschafts-Beratungsstellen sowie Familien- und Erziehungsberatungsstellen von verschiedenen Trägern kostenlos Unterstützung.
Schwangerschafts-Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Webseite familienplanung.de des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e.V. bietet ebenfalls eine umfassende Suche nach Beratungsstellen. Bei der Suche kann man nach verschiedenen Schwerpunkten wie Familienberatung oder Schwangerenberatung filtern.
Eine Liste mit Beratungsangeboten zu verschiedenen Themen im ersten Lebensjahr bietet das Netzwerk Gesund ins Leben.
Wenn Sie psychische Probleme haben oder in einer Krise stecken, können Sie sich kostenfrei und rund um die Uhr an die Telefonseelsorge wenden.
Telefonnummer: 116 123
E-Mail- und Chatseelsorge: online.telefonseelsorge.de
Fühlen Sie sich mit Ihrem Kind überfordert oder hilflos, steht auch das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer zur Verfügung. Die Beratung erfolgt anonym und kostenlos.
Montag, Mittwoch und Freitag: 9 bis 17 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 9 bis 19 Uhr
Telefonnummer: 0800 111 0 550
- Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF). Frauenärzte im Netz. Wochenbett & Rückbildung. Aufgerufen am 26.02.2025.
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. Frühe Hilfen. Aufgerufen am 27.03.2025.
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit. Kindergesundheit-info.de. Hebammenbetreuung – Ihr gutes Recht. Aufgerufen am 26.03.2025.
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Familienportal. Hilfen für Schwangere & Eltern mit Kindern bis 3 Jahre. Aufgerufen am 26.05.2025.
- Deutscher Hebammenverband e.V. Die Arbeit der Familienhebamme. Stand: 11.07.2023.
- GKV-Spitzenverband. Haushaltshilfe. Aufgerufen am 27.03.2025.
- GKV-Spitzenverband. Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V. Stand: April 2025.
- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Gesundheitsinformation.de. Nach der Geburt (Wochenbett). Aufgerufen am 26.03.2025.
- Mütterpflege Deutschland e.V. Was bietet eine Mütterpflegerin? Aufgerufen am 27.03.2025.
- Nationales Zentrum Frühe Hilfen. Eltersein.info. Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegende. Aufgerufen am 27.03.2025.
- Nationales Zentrum Frühe Hilfen. Eltersein.info. Familienpatenschaften entlasten junge Eltern. Aufgerufen am 27.03.2025.
- Nationales Zentrum Frühe Hilfen. Was sind Frühe Hilfen? Aufgerufen am 27.03.2025.
- Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung. § 24d Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe. Stand: 23.10.2024.
Geprüft durch den Deutschen Hebammenverband e.V.
Stand: