Die Ärztin oder der Arzt verordnet Arzneimittel auf einem Rezept. Einige Arzneimittel kann man auch ohne Rezept in Apotheken kaufen.
Die meisten Arzneimittel dürfen nur in Apotheken verkauft werden: Sie sind apothekenpflichtig.
Viele Arzneimittel sind außerdem rezept- beziehungsweise verschreibungspflichtig: Man erhält sie nur mit einem ärztlichen Rezept. Das soll sicherstellen, dass sie nur im Rahmen einer ärztlichen Therapie eingenommen werden können.
Einige Medikamente dürfen auch außerhalb von Apotheken, zum Beispiel in Drogerien, angeboten werden. Diese nennt man freiverkäuflich.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Artikel.
Das elektronische Rezept (E-Rezept) ist praktisch und bequem: Gesetzlich Versicherte können die meisten verschreibungspflichtigen Medikamente mit E-Rezepten bekommen.
Das E-Rezept wird durch Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke eingelöst. Auch das Einreichen eines Papierausdrucks ist möglich. Patientinnen und Patienten können ein E-Rezept auch bequem über die E-Rezept-App auf ihrem Gerät abrufen und es einer Apotheke ihrer Wahl mit wenigen Klicks zuweisen, um die Arzneimittel später dort abzuholen.
Wie das E-Rezept funktioniert, zeigt das folgende Video.
Näheres zur E-Rezept-App erfahren Sie auf der Webseite E-Rezept: Die App.
Es gibt verschiedene Rezept-Arten für Arzneimittel. Welche Rezept-Art verwendet wird, hängt von der Verordnungsweise oder von den verordneten Arzneimitteln ab. Es gibt zum Beispiel Privatrezepte, Kassenrezepte und spezielle Rezepte für Betäubungsmittel. Die Rezept-Arten unterscheiden sich im Hinblick auf die Gültigkeitsdauer und die Kosten für die Patientin oder den Patienten.
Mehr zu den einzelnen Rezept-Arten erfahren Sie in unserem Artikel.
Manchmal erhält man in Apotheken ein anderes Medikament als auf dem Rezept steht. Dabei handelt es sich um ein preisgünstigeres Medikament mit demselben Wirkstoff, derselben Wirkstärke, gleicher Darreichungsform und Packungsgröße.
Auf jedem Kassenrezept befindet sich ein Kästchen mit dem Zusatz „aut idem“ („oder das gleiche“). Wird es nicht durchgestrichen, muss von der Apotheke ein günstiges, wirkstoffgleiches Präparat ausgegeben werden.
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