Unfälle während der Arbeit lassen sich nicht immer vermeiden. Arbeitsunfälle sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das heißt, dass die Unfallversicherung für die Behandlungskosten und weitere notwendige Leistungen wie Verletztengeld oder Wiedereingliederungsmaßnahmen aufkommt.
In unserem Artikel Absicherung bei Arbeitsunfällen – Regelungen und Leistungen erhalten Sie weitere Informationen. Dort erfahren Sie zum Beispiel, welche Unfälle außerhalb des Arbeitsplatzes als Arbeitsunfälle gelten, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können und welche Unfallversicherungs-Träger es gibt.
Bei einem Arbeitsunfall kann man in der Regel nicht einfach zur Hausärztin oder zum Hausarzt gehen. Meist muss man sich an eine sogenannte Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt (D-Ärztin beziehungsweise D-Arzt) wenden. Diese verfügen über eine spezielle unfallmedizinische Ausbildung und sind darauf ausgerichtet, Unfallverletzte zu behandeln.
In unserem Artikel erfahren Sie unter anderem, in welchen Fällen Sie eine D-Ärztin oder einen D-Arzt aufsuchen sollten und wann die Vorstellung in der hausärztlichen Praxis ausreicht.
Man kann seine Arbeitgeberin oder seinen Arbeitgeber ansprechen, um Näheres zum Umgang mit Arbeitsunfällen am eigenen Arbeitsplatz zu erfahren, etwa zur Dokumentation von Arbeitsunfällen.
Weitere Informationen zu Ansprechpersonen erhalten Sie in unserem Artikel Absicherung bei Arbeitsunfällen – Regelungen und Leistungen.
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