Wenn man krank ist und deshalb nicht arbeiten kann, bekommt man zunächst für bis zu 6 Wochen weiter das Gehalt von seiner Arbeitgeberin oder seinem Arbeitgeber. In der Regel muss man dafür eine Krankschreibung vorlegen. Ist man länger als 6 Wochen krankgeschrieben und gesetzlich krankenversichert, bekommt man Krankengeld.
Mit einer Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) von einer Ärztin oder einem Arzt weist man nach, dass man arbeitsunfähig ist. Gesetzlich Versicherte erhalten inzwischen in den meisten Fällen eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Diese kann von Krankenkassen und Arbeitgebenden digital abgerufen werden.
Näheres erfahren Sie in unserem Artikel zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Ist man als gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin oder gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer länger als 6 Wochen wegen derselben Erkrankung krankgeschrieben, bekommt man anstatt des normalen Gehalts Krankengeld von der Krankenkasse. Die Höhe des Krankengelds richtet sich nach der Höhe des regelmäßigen Einkommens.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel Krankengeld: Höhe, Dauer und Berechnung.
Stand: